Beiträge von kochi1986

    Hallo Ihr lieben.
    Bin 25, habe eine abgeschlossene Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel und wohne mit meiner Freundin zur Miete in einer Wohnung. Meine Freundin befindet sich zur zeit selbst noch in Ausbildung. Soviel dazu.


    Ich möchte mich beruflich verbessern und würde die Weiterbildung zum Staatlich geprüften Betriebswirt machen.


    Da ich mich seit 3 Jahren in einem festen Arbeitsverhältniss befinde habe ich mir natürlich überlegt es per Fernkurs neben meinem Beruf zu machen. Dieser dauert 3 Jahre. Dies lässt natürlich relativ wenig Freizeit offen und ist auch relativ schwer da man sich viel selber aneignen muss. Beantragen könnte ich ja so wie ich es mir erklären lassen habe das Meister Bafög. was mir 30% finanziert und ein Zinsfreies Darlehn zur verfügung stellt?! Hoffe das ist korrekt.


    Da ich aber relativ wenig verdiene (circa 1000 Euro/Monat) und davon nach Miete und Versicherrungen sowieso nicht mehr viel übrig ist, ist mir die Idee gekommen die Weiterbildung in Vollzeit zu machen und mein jetziges Arbeitsverhältniss zu beenden? Das bringt natürlich den Vorteil mich voll und ganz auf diese Weiterbildung zu konzentrieren. Meine Frage, stehen mir da auch Förderrungen zu?
    Da ich ja für die Weiterbildung kein Geld bekomme, sondern noch bezahlen muss, aber trotzdem Kosten für Miete, essen... Zahlen muss?!


    Vielen Dank.

    Hallo.
    Bin zwar auch neu auf diesem Gebiet beschäftige mich jedoch auch gerade mit dem Thema.
    Die höhe deiner Miete spielt beim Bafög keine Rolle.


    Dir steht als Grundbetrag 465€ zu Verfügung (http://www.das-neue-bafoeg.de/de/229.php)
    Wenn deine Eltern Kein Einkommen haben bzw unter der Einkommsgrenze Liegen wird dir dieses Auch voll ausgezahlt.


    Für das Kind gibt es einen Zuschlag von 113€.


    Hoffe konnte dir ein stück weiter helfen.

    Meine Freundin wohnt zur Zeit noch bei Ihrer Mutter, macht eine Schulische ausbildung und bekommt circa 30 Euro BAföG vom Amt überwiesen. Hat dann laut Bescheid einen BAföG Teil der Ihr von Ihrer Mutter zusteht und einen Teil den Ihr Vater Ihr überweisen müsste. (Eltern getrennt lebend).


    Nun wollen wir beide in eine Wohnung zusammen Ziehen und da würde sich ja auch Ihr BAföG Berechnung ändern. Soweit ich mich informiert habe steht ihr Ja dann nicht mehr der Grundsatz von 216€ sondern von 465€ zu verfügung als Berechnungsgrundlage.


    Meine Frage, da Sie ja mit sicherheit mehr Geld bekommen würde, müsste dies doch eigentlich das Amt direkt bezahlen oder müsste diesen Mehranteil die Eltern Tragen?

    Achso. stimmt. Habe ich auch eben gesehen. Werde mal das Thema verschieben lassen.


    Aber grundsätzlich könnte man ja jetzt denken das wenn sie derzeit 30 Euro bekommt.
    Sie dann Schonmal 250€ mehr bekommen würde da ja Ihr Grundbetrag von 216 Euro (bei Ihren Ältern)
    auf 465 Euro (Eigene Wohnung) Gestiegen wäre.

    Eine Frage hätte ich noch?
    Da bin ich bei den Beisspielrechnungen auf der Seite "http://www.das-neue-bafoeg.de" nicht ganz schlau geworden.


    Es wird Grundsätzlich die 465 Euro als Rechnungsgrundlage genommen ?! Egal wie hoch die Miete wäre?!
    Also nicht nur die Hälfte der Mietkosten? Das ist in diesem Betrag schon pauschal mit drin ?


    Und werden wie in dem Besipiel hier : http://www.das-neue-bafoeg.de/de/192.php auch nur 50% des anzurechnenden Einkommens des Vaters + der Mutter angerechnet ? Oder wie jetzt noch das komplette Einkommen der Vater und Mutter ?

    Auf die Seite bin ich auch eben gestoßen.


    Also wäre der Rechnungsbetrag
    465 Euro,- von denen wie gehabt beide Eltern angerechnet werden.


    Ist es hier zwingend notwendig einen Grund für den Auszug anzugeben? Wie etwa bei ALG 2 wo man erst ab 25 Ausziehen darf?
    Weil sie ja im Gleichen Ort wohnen bleibt und kein "notwendiges" Ausziehen in dem Sinne ist. Oder spielt das hier keine Rolle?

    Habe gerade in einem Anderen Post die Antwort zum Teil gefunden


    Bei der Berechnung der Bedürftigkeit nach dem Bundesausbildungsförderungsgese tz werden das Einkommen und das Vermögen des nichtehelichen Partners des Antragstellers nicht angerechnet.


    Das Sollte ja heißen das die Miete (oder hälfte der Miete?!) mit in dem neuen Antrag zählen und somit mit bezahlt werden ? Oder gibt es da auch wieder eine Grenze ?

    Wow, vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Also zählt dann beim Bafög Antrag sozusagen die Miete mit rein - oder mein Einkommen?
    Da werden wir uns erstmal dorthin wenden.


    Und wenn Sie aus wichtigem Grund ausziehen würde bzw. dürfte, könnte ein Mietzuschuss trotz meines Einkommens genehmigt werden?

    Guten Tag,
    ich bin 25 Jahre habe ein festes Arbeitsverhältniss und derzeit eine Wohnung.


    Nun möchte gern meine Freundin mit bei mir einziehen. Sie ist 20 Jahre und macht eine Schulische Ausbildung ohne Einkommen (muss selbst Schulgeld zahlen). Sie bekommt noch Kindergeld.
    Mutter und Vater getrennt lebend. Ihre Mutter ebenfalls Berufstätig (Einkommen circa 1500,-). Vater zahlt unregelmäßig Unterhalt 120 Euro.


    Meine Frage. Würde meine Freundin wenn Sie mit mir zusammen zieht Anspruch auf irgenwelche Sozialleistungen haben?
    Bafög bekommt Sie derzeit schon (30 Euro). Würde dieses neu berechnet werden oder zählen auch weiterhin beide Elternteile mit rein? Wohngeld o.Ä.?


    Vielleicht kann mir jemand Auskunft geben damit wir schon etwas vorinformiert aufs Amt gehen.


    Vielen Dank und einen Schönen Abend.
    Rene