Aus Deinem erwähnten § 9 Abs. 5 SGB II geht nicht hervor,das mein Kind mindestend 1000 € Unterhalt bekommen muß,so das die Freibeträge erst dann gelten....
ist doch quatsch
Beiträge von Socke67
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Hallo Turtle, danke.
Es stimmt,das außer dem Kindergeld bei mir nichts angerechnet wird.Trotzdem würde ich gerne das mit den doppelten Freibeträgen gern geklärt haben.wollen,was jedem zusteht,wer eine HG ist.
Das Kindergeld geht auf das Konto des Kindes.
LG
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Hallo, ich bin neu hier und habe ganz aktuell folgendes Problem:
Mein Kind ist 13,also noch minderjährig und bekommt kein Sozialgeld,da es seinen Bedarf mit seinem Einkommen, welches sich aus 398,-€ Unterhalt, 86,-Wohngeld und 184,-€ Kindergeld zusammensetzt,selber decken kann.
Ich selber bekomme ALG II.
Das Jobcenter weigert sich, mein Kind aus der BG zu nehmen, einfach aus dem Grund,weil es noch minderjährig ist,aber auf Grund seines Einkommens ja eigentlich eine Haushaltgemeinschaft ist,bzw. nicht zu meiner BG gehört. Stimmt denn so die Aussage des Jobcenters?Wie kann ich gegenüber dem Jobcenter argumentieren und erreichen,das mein Kind aus der BG genommen wird? müßte ich beim SG klagen,wenn das Amt nicht einsichtig sind?
Da mein Kind nicht in der BG ist,stehen ihr dann nicht auch die doppelten Freibeträge zu,damit sie mir von ihrem Einkommen nichts auf mein ALg II anrechnen? (doppelter Regelsatz wären momentan 251,-€ x2 plus die Hälfte der Miete.(Anteil KdU 191,69€)??
Wie ist das mit dem Kindergeld? In der Tabelle auf dem bescheid ist das Kindergeld immer das Einkommen des Kindes,der Überhang abzüglich 30,-€ Pauschale,also 154,- € werden bei mir angerechnet.
Ist das Kindergeld in der Berechnung der HG-doppelter Freibetrag mit enthalten oder muß ich das rausnehmen und würde es weiter bei mir angerechnet werden müssen?
Vielen Dank für eure Antworten!