Ok, super vielen Dank!:)
Beiträge von Katzenfreundin
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Hallo ihr Lieben,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Folgender Sachverhalt. Mein "Freund" und Ich haben uns vor ca. 3 Jahren ein Haus gekauft.
Jedem gehört die Hälfte, stehen also auch zusammen im Grundbuch.
Ich beziehe Hartz4 und er ist Vollzeit Arbeiten.
Leider läufts nicht mehr so rund mit uns und wir wollen uns trennen, im Frieden und ohne Streitereien.Ich schlafe schon einige Tage in der 1. Etage des Hauses. Vorher wohnten wir zusammen unterm Dach.
Und ich möchte nun die Bedarfsgemeinschaft quasi auflösen. Da er mir ja nun kein Geld mehr gibt um Strom, Wasser und Kreditrate zu bezahlen.
Kann ich jetzt einfach zum Amt gehen und sagen das wir uns getrennt haben und ich eine extra Wohnung im Haus bewohne und jetzt den vollen Satz Hartz4 brauche (momentan bekomme ich nur ca. 40Euro)?
Wir wollen beide im Haus wohnen bleiben. Ist ja auch groß genug.Oder zählt das trotzdem noch als eine Bedarfsgemeinschaft? Weil wir sind ja beide die Besitzer der Wohnung des Anderen... ich habe Sorgen das die nette Dame bei der ARGE da dann nicht so durchsteigt und es wieder Ärger gibt!
Würd mich freuen wenn dazu jemand was sagen kann:)
Danke,Susi