Gib dem Verfasser mal den Tipp, dass es "darlegen" heißt. Ist ja peinlich.
Beiträge von Turtle1972
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Unter den Voraussetzungen wird auch kein Gericht der Welt den Titel ändern. Die Zweiausbildung kannst du gern machen. Wenn du weiter Unterhalt zahlst.
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Wenn sich ein Uni-Absolvent mit dieser Rechtschreibung bei mir bewerben und, würde ich den auch nicht einstellen.
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Als Student... Wenn du bei der Rechtschreibung Student warst und die Bildungselite Deutschlands darstellst, dann gnade uns Gott...
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Wohl eher aus der Psychiatrie ausgebrochen....
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Zitat
Turtle, Du scherst wohl alles über einen Kamm und bist meiner Ansicht nach eine verbitterte Job Center Mitarbeiterin. Ich geb Dir zum Beispiel mal die Info das ich auch ein nicht "Normgerechter Mensch" bin und in der Firma wo ich gute Arbeit abliefere absolut anerkannt bin. Es gibt dort auch weitere nicht "Normgerechte " Leute. Und : wir sind alle schon sehr lange dort angestellt.
Schönes Wochenende.Glaub mir, ich entspreche auch nicht der Norm. Schon allein deshalb nicht, weil ich kein Blatt vor den Mund nehme. Und das nicht nur im Netzteil, sondern auch im wahren Leben. Du verwechselst das offensichtlich mit Bitterkeit. Ich kann dich beruhigen: dem ist keinesfalls so.
Und als nicht normaler Mensch habe auch ich seit nunmehr 25 Jahren einen Job. Wieso? Weil ich es schaffe, mich an den Stellen, an denen es wichtig ist, doch soweit zu verbiegen, dass es passt. Wäre ich ein Punk und müsste feststellen, dass man mir mit blauen Haaren und 10 Piercings keine Wohnung vermietet, dann würde ich eben zu den nächsten Terminen Mut ner guten Perücke oder anders gefärbten Haaren und ohne Piercings gehen. Genau so, wenn ich einen Job suche. Was ich mache, wenn ich erreicht habe, was ich will, ist dann wieder meine Sache.
Wenn der TE ein Problem damit hat, diese gesellschaftlichen Spielregeln mitzuspielen bzw. sein Anderssein ihm bisher dazu verhalf, in Ruhe gelassen zu werden und es nun nicht mehr der Fall ist, dann muss er eine Lösung suchen. Der SB Wechsel wird keine Lösung sein, weil es den nicht geben wird.
So einfach ist das.
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Ihr seid nunmal beide barunterhaltspflichtig und im Streitfall wird ein Gericht bestimmen, wer wieviel zu zahlen hat.
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Dann such dir bundesweit Arbeit und zieh dorthin um, wo es Arbeit gibt. Das machen jährlich tausende, die tatsächlich arbeiten wollen und nicht nach dummen Ausreden suchen, nicht arbeiten zu müssen. Toller Nebeneffekt eines Umzuges: du bist die pöse, pöse Vermittlerin los, die so frech ist, dir die Wahrheit ins Gesicht zu sagen.
Natürlich würde ich gern mit ihr einen Kaffee trinken (würde ich gern Kaffee trinken, was nicht der Fall ist). Ich mag Menschen, die sich nicht verbiegen, ******** reden und nicht dümmlich um den heißen Brei drumrum schwatzen.
Aber gern nochmal abschließend die Rechtslage:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=127032Zitat. Der Kläger hat auch keinen Anspruch darauf, ihm einen unbefangenen und qualifizierten persönlichen Ansprechpartner zu benennen.
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Das ist nicht korrekt, der Unterhalt des Kindes ist vorrangig. Im Gegensatz zur Ehefrau kann die Schülerin nämlich nicht arbeiten gehen (Erwerbsobliegenheit). Und selbst, wenn Ehefrau und Tochter gleichrangig wären, kann er es sich nicht aussuchen, lieber der Frau 900 Euro Unterhalt zu leisten und der Tochter nix.
Was die Frage für deinen Unterhalt soll, verstehe ich nicht. Wohnt die Tochter in einer eigenen Wohnung? Willst du jetzt auch keinen Unterhalt mehr zahlen? Soll das Mädel verhungern?
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Nochmal: was ist an der Wahrheit eine schlechte Behandlung? Es ist nunmal so, dass man schwerer Arbeit findet, wenn man nicht der Norm entspricht. Und du kannst mir nicht erzählen, dass dir das nicht klar ist. Du ärgert dich doch nur darüber, dass da jemand das gesellschaftliche Tabu gebrochen hat, dass man sowas jemandem, der außerhalb der Norm liegt, nicht ins Gesicht sagt.
Und den Rotz mit Zeit für Hund und Co. Wer so blöd ist, dass zu jemanden zu sagen, der tagtäglich arbeitet und seine Hobbys, Familie, Tiere etc. damit in Einklang bringen muss, der sollte nicht auf viel Verständnis hoffen. "Ich hab keinen Bock auf Arbeit, ich will mich um meinen Hund kümmern." Dass ist das, was da hängen bleibt.
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Du kannst gar nichts tun. Das BSG hat schon vor Jahren entschieden, dass es kein Anrecht auf den Wechsel zu einem anderen SB/Vermittler gibt. Und zum anderen scheint die Dame ja nur die Wahrheit gesagt zu haben. Dass du mit deinem Erscheinungsbikd nicht der Norm entspricht, ist doch wahr. Dass deine Bewerbungsunterlagen nicht der Norm entsprechen, ist auch wahr. Dass deine ärztlichen Unterlagen alt sind, hast du auch nicht bestritten, scheint also auch wahr zu sein. Niemand wird einen Vermittler auswechseln, weil du die Wahrheit nicht verträgst.
Und die "Nettigkeit" deines alten Vermittlers (wohl eher Gleichgültigkeit) hat dich ja anscheinend auch nicht in Arbeit gebracht. Für dein Problem gibt's eine einfache Lösung: Job finden und Ruhe.
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Das darf so sein.
Zitat(2) Zur Berechnung des Einkommens sind von den Betriebseinnahmen die im Bewilligungszeitraum tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben mit Ausnahme der nach § 11b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch abzusetzenden Beträge ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften abzusetzen.
http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__3.html
Das JC hält die Kosten nicht für notwendig. Es steht dir frei, das mit Widerspruch und Klage prüfen zu lassen.
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Vielleicht geht es aber auch um einen Ersatzanspruch, weil man ihm vorwirft, das Ende Krankengeld durch Unachtsamkeit schuldhaft herbei geführt zu haben.
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Die Familienkasse müsste gem. § 44 SGB X normalerweise die Aufrechnung auch rückwirkend aufheben, da sie von Anfang an nicht hätte erfolgen dürfen. Das JC sollte Erstattung bei der Familienkasse anmelden und im Gegenzug aber nur das Kindergeld anrechnen (auch rückwirkend gem. § 44 SGB X), was fließt. So würde ggf. wieder ein Schuh draus.
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Das JC hat ein Jahr Zeit zum zurück fordern, natürlich geht das.
Wenn du korrekte Antworten willst, müsstest du sowieso mindestens den Erstattungsbescheid hochladen.
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Ich glaube nicht, dass du in einem ALG2 Forum Antworten findest, wie ein Jugendamt irgendwas rechnet...
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Und was ist die Frage? Für Fernsehempfang gibt's keine Hilfe, das musst du selbst zahlen.
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Die Familienkasse darf nicht ausrechnen, wenn die Familie dadurch hilfebedürftig wird bzw. eben noch bedürftiger. Die Leute müssen also gegen die Aufrechnung vorgehen. Andererseits darf das JC nichts anrechnen, was nicht zufließt. Allerdings kann lt. BSG auch Schuldentilgung einen wertmäßigen Zufluss bedeuten, was hier ja vorläge.
Die Kindergeldnachzahlung ist auf 6 Monate zu verteilen. Was du beschreibst, ist die Rechtslage vor dem 1.8.16. Der Gesetzgeber hat neu geregelt, dass Nachzahlungen laufender Leistungen wie einmaliges Einkommen anzurechnen ist:
Zitat. .. Zu den einmaligen Einnahmen gehören auch als Nachzahlung zufließende Einnahmen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht werden.
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Dafür gibt es nichts gesondert, das ist pauschal im Regelsatz enthalten.
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Dann kannst du die Entscheidung mit Widerspruch angreifen.