Ggf. reicht Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Wenn nicht, dann musst du beim Jobcenter ALG2 beantragen. Dort wird man aber nicht fragen, ob du erst in einem Jahr in deinem erlernten Beruf arbeiten willst. Man wird überhaupt nicht fragen, ob du im erlernten Beruf arbeiten willst. Man wird dir so ziemlich jeden Anlernberuf in Vollzeit anbieten. Bundesweit, da du alleinstehend bist. Denn im Alg2 ist so ziemlich alles an Arbeit zumutbar und da du jung und ungebunden bist, erwartet man von dir, notfalls wegen Arbeit umzuziehen.
Beiträge von Turtle1972
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Du hast Widerspruch geschrieben. Du solltest immer schreiben, was du meinst. War doch sicherlich im Studium auch so, wenn man "Hammer" meint, sollte man eben nicht "Schlagbohrmaschine" schreiben. Der Leser versteht dann nämlich "Schlagbohrmaschine" und nicht "Hammer". In der Klausur fällt man dann ggf. durch. Mich wundert es immer wieder, welches Bildungsniveau heutzutage selbst unter Hochschulabsolventen vorherrscht. Das DDR Bildungssystem, dass nur die Besten Abi machen durften, hat was...
Du sollst für das Amt darlegen, dass es 2 getrennte Wohnungen sind und deshalb jeder für sich einen Haushalt führt, womit es keine HG sein kann! Ist das so schwer zu verstehen?! Du hast doch nach deiner Beschreibung alles, was man dafür braucht.
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Du hast als Studienabsolvent nicht herausfinden können, dass man gegen eine Mitwirkungsaufforderung nicht in Widerspruch gehen kann? Traurig. Sowas sollte man von der Bildungselite des Landes eigentlich erwarten können.
Reich die blödsinnige Anlage einfach ein und schreib da rein, dass keine HG vorliegt (WG erst recht nicht, wie kommst du auf den Blödsinn, wie kann man eine WG sein, wenn das Haus 2 Wohneinheiten hat?!) da im Haus 2 Wohneinheiten sind und du für dich allein wirtschaftest.
Setze eine Frist zur Bearbeitung deines Antrages, wenn die nicht eingehalten wird, würdest du einstweilige Anordnung beim SG beantragen. Was du dann auch machen musst, wenn die Frist nicht eingehalten wird.
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Ihr bekommt alle Alg 2, auch dein Lebensgefährte. Wenn er eine Sperre von der Arbeitsagentur bekommt, zieht das eine Sanktion beim Alg 2 nach sich.
Dafür sollte es eigentlich einen Bescheid geben.
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Wenn er von Alg 2 lebt, ist er wahrscheinlich nicht leistungsfähig. Von Nüscht kann man nix zahlen.
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Ich kann euch nur raten, schnellstmöglich zu heiraten. Erstens wäre er dann familienversichert, wenn das JC wegen Vermögen ablehnt, zum andern könntest du in Lohnsteuerklasse 3 wechseln, dein Netto wird höher und damit dann auch dein späteres Elterngeld. Klingt nicht romantisch, aber man sollte es eben in Betracht ziehen.
Miete wird immer kopfteilig berücksichtigt, egal, wer im Mietvertrag steht. Also erstmal 50:50 und dann 33,33:33,33:33,33. Verabschiede dich auch von dem Gedanken "mein Lohn, sein Alg 2" oder "mein Elterngeld, sein Alg 2". Sowas gibt es nicht. Entweder es bekommen alle Alg 2 oder niemand.
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Ihr seid eine BG, natürlich spielt auch dein Vermögen eine Rolle. Das Vermögen ist bis 150 Euro pro Lebensjahr geschützt, in eurem Fall also (dein Alter + sein Alter) x 150 Euro = xxx Euro zuzüglich 2 x 750 Euro für einmalige Anschaffungen. Ansonsten sind nur Anlagen fürs Alter extra geschützt, aber darum geht es dir ja nicht.
Von welcher Summe sprechen wir und wie alt seid ihr?
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Nein, wenn ihr nur 14 Euro drüber liegt, dann gibt es einen Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen in Höhe der ungedeckten Differenz:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__26.html
Absatz 2 lesen.
Also 170 Euro minus die 14 Euro, die ihr selbst zahlen müsst = 156 Euro Zuschuss.
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Wofür brauchst du Aufstockung MIT EILBEDÜRFTIGKEIT, wenn dein Geld sogar noch für einen Urlaub reicht?
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Nein, telefonisch geht das nicht, das geht nur schriftlich. Ansonsten solltest du das Jugendamt informieren, dass das JC weniger ALG2 zahlt, als es an Unterhalt erstattet bekommt.
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Die würde sich nur lohnen, wenn du nachweisen kannst, dass du die 50 Euro auch für Buisinesskleidung ausgegeben hast und mit deinen TATSÄCHLICHEN Ausgaben für "Arbeits"Kleidung die 100 Euro Grundfreibetrag überschritten werden. Dann muss nämlich ein höherer Freibetrag abgesetzt werden. Wenn du aber trotz höherem Freibetrag kein Anspruch auf ALG 2 hast, lohnt sich selbst dann eine Klage nicht. Weil: kein Anspruch heißt "kein Anspruch". Da ist es egal, ob man nur 2 Euro drüber liegt oder 150 Euro...
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Beistandschaft ist beim Jugendamt, an wen gehen denn nun die Zahlungen? Ans Jugendamt oder an das Jobcenter?
190 Euro mehr hättest du übrigens nicht gehabt, weil das Kindergeld (192 EUR derzeit m. W. n.) dann bei dir als Einkommen angerechnet wird, wenn dein Kind soviel Einkommen aus Unterhalt und Erbe hat, dass es seinen Bedarf selbst deckt.
Es steht dir natürlich frei, auf ALG 2 zu verzichten und alternativ Wohngeld zu beantragen.
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Wenn der Arbeitgeber das nicht prüft, kannst du die 50 Euro ausgeben, wie du willst. Dann liegt auch keine Zweckbindung vor und es ist anrechenbar.
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Das Urteil mit Schichtzuschlag dürfte uralt sein.
Erklärungen mal mehr zur Bekleidungspauschale. Kontrolliert der Arbeitgeber, dass du die 50 Euro jeden Monat für Klamotten ausgibst? Fordert er den Rest zurück,wenn du in einem Monat nichts kaufst?
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2 scheidet sowieso aus, weil du keinen Tag arbeitslos wärst.
1 oder 3 also.
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Wenn du nicht behindert bist (§ 73 SGB III), gibt es da nichts.
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Ihr seid dann nur noch eine Haushaltsgemeinschaft und dein Einkommen spielt für sein ALG2 keine Rolle mehr.
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Er wurde von der Krankenkasse wahrscheinlich hoch eingestuft, weil sie seine Einkommensverhältnisse nicht kennen. Wendet euch an die Krankenkasse, dass die die Höhe prüfen.
Wenn niemand für ihn Beiträge zählt, muss er selbst zahlen. Er bezieht ja nun kein Alg 2 mehr und deshalb ist das JC nicht zuständig.
Wenn er U 25 ist und einfach auszieht, obwohl er sich das nicht leisten kann, dann bezahlt das JC keine Mietkosten.
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Wo hat Basti von kurz vor 17 bis 21 gelebt und wovon? Zählt ihr nun als BG oder nicht? Oder meinst du das mit Paar? Stell doch einfach mal den Bescheid vom JC ein inklusive Berechnung.
Willst du Hilfe?! Dann solltest du die Fragen beantworten und ordentlich die Sachlage schildern. So raubst du einem nur wertvolle Zeit!
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Ist dein Basti unter 25 und unerlaubt bei den Eltern ausgezogen, so dass er nur den Regelsatz für unter 25jährige erhält?
Seid ihr für das Jobcenter eine Bedarfsgemeinschaft oder nur eine WG?