Die kompletten Gelder nicht. Wohl aber die Mietkosten. Gem. § 22 Abs. 1 sind nach einem nicht notwendigen Umzug nur die alten Unterkunftskosten zu berücksichtigen, also, wenn seine Mietwohnung 500 Euro kostet, er bei den Eltern aber nur 50 Euro im Monat bezahlen musste, dann wird man als Miete auch nur 50 Euro berücksichtigen. Dass er dann die fehlenden 450 Euro nicht bezahlen kann, ist logisch. Das ist ja mehr als der gesamte Regelsatz.
Beiträge von Turtle1972
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Bei der fiktiven Bemessung geht es nicht darum, was du mal gearbeitet hast, sondern einzig und allein um deinen Berufsabschluss. Da du anscheinend ungelernt bist, wirst du niedrig eingestuft und dein Alg1 ist dann auch entsprechend niedrig.
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Jobben, Bildungskredit, reichen Lover suchen, Lotto spielen oder darüber nachdenken, ob du das Studium überhaupt schaffst.
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Ja, natürlich. Rechtsgrundlage ist § 7 Abs. 4 Satz 2 SGB II.
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Dann bleibt ja nur ALG 2. Allerdings solltest du dir nicht viel Hoffnung wegen eines Bildungsgutscheins machen. Im ALG 2 ist so ziemlich alles an Arbeit zumutbar, also auch die ganzen Anlernstellen bei Zeitarbeitsfirmen oder Mc Donalds und Co. Das ist nur darauf gerichtet, dass du so schnell wie möglich wieder Arbeit hast und nicht, dass du die bestmögliche Ausbildung bekommst.
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Weil du Umzugskosten eben nur bei Zusicherung bekommst und die Zusicherung nicht nur vom Umzugsgrund, sondern auch von der Angemessenheit der Miete abhängt. Wo ist das Problem, du machst doch sicherlich einen Untermietsvertrag mit dem Bekannten, die Wohnung dürfte ja für eine WG groß genug sein, wie sollen sonst deine Sachen, für deren Beförderung du Kosten erstattet haben willst, alle da rein passen? Den kannst du doch vom dort zuständigen JC absegnen lassen und gut.
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Einkommen aus Selbständigkeit wird immer bezogen auf den Bewilligungsabschnitt im Durchschnitt ermittelt und so angerechnet, also bei dir wird auch das, was du im September daraus an Einkommen hast, mit einbezogen. Ansonsten könnte ja ein Selbständiger quasi seine Rechnungen so legen, dass er 5 Monate volles ALG 2 bezieht, weil er keine Einnahmen hat und dann Rechnungen schreiben, die alle nur im 6. Monat (in dem er dann auf Leistungen verzichtet) fällig werden.
Also: um dein Einkommen aus Selbständigkeit bis August richtig berechnen zu können, musst du also auch angeben, was du im September für Einnahmen daraus hattest.
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Das Problem ist aber, dass Kosten der Unterkunft kopfteilig zu berücksichtigen sind. Und wenn ihr damals dort zu fünft? gewohnt habt und du 3 Personen in der BG hattest und deine Tochter 2 Personen, dann sind auch die Nachzahlungen kopfteilig zu übernehmen. Also 3/5tel bei dir und 2/5tel bei der Tochter.
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Ich hatte gehofft, das ist ein Joke... Sowas darf man doch nicht unsere Kinder erziehen lassen ...
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Bietet die Schule kein Lehrlingswohnheim oder sowas an?
Ansonsten: bei den Rechtschreibfehlern würde ich dich a) als Vermieter ablehnen und b) nicht wollen, dass du mein Kind erziehst.
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Die Dame wollte doch nur ihren Werbelink loswerden und hat dazu erstmal in diversen Threads ihren unmaßgeblichen Senf abgeben müssen.
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In welchem Umfang du dich bewerben musst, wird individuell mit dir ein einer Eingliederungsvereinbarung geregelt. Da spielen Urteile nur am Rande eine Rolle, nämlich argumentativ, z. B. dann, wenn man in der Verhandlung zur EV mit der Höhe der geforderten Bemühungen nicht einverstanden ist.
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Die Vorschläge sind für eine Ausbildung ab 2018? Oder wie?
Will er denn nun studieren oder Duales Studium (wofür er einen Ausbildungsbetrieb braucht) machen?
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Ich verrate dir was: was du möchtest oder nicht, ist eher uninteressant. Juckt ja anscheinend noch nichtmal das Jobcenter....
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Mit fast 1200 Euro musst du wohl oder übel dein Leben selbst in den Griff bekommen. 409 Euro Regelsatz + sagen wir mal 400 Euro Warmmiete, da sind wir bei 809 Euro Bedarf. Also kein aufstocken Alg2. Selbst für Wohngeld sähe ich eher schwarz... Die 100 Euro sind Kindesunterhalt? Ist der tituliert oder freiwillig?
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Die wurden auch schon woanders gepostet...
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Wie hoch ist das Übergangsgeld? Was ist mit einem vorerst dauerhaften Wohnen im Internat?
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Du kannst deine Erfahrungen machen. Geh in Widerspruch und Klage, dann siehst du, was das JC bei DIR darf und was nicht. Nebulöse "Ich könnte dann evtl. Seminare geben und mehr verdienen." reichen da aber nicht aus. Da wirst du schon belegen müssen, dass es für sowas überhaupt einen Markt gibt. Wenn du soviel verdienst, dass du nicht mehr auf ALG 2 angewiesen bist, kannst du in alles investieren, was dir gefällt. Solange deine Selbständigkeit aber vom Steuerzahler subventioniert wird, weil du nach x Jahren immer noch nicht genug für das tägliche Brot verdienst, hast du deine Ausgaben auf das notwendige zu beschränken.
Mach dich darauf gefasst, dass vielen Richtern diese Subvention Selbständiger über das SGB II ein Dorn im Auge ist.
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Meinst du, die Antworten fallen hier anders aus? Deine Fortbildungskosten sind eben als unnötig eingestuft worden. Dir steht es frei, gegen die Berechnung des JC Rechtsmittel zu erheben.
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Die Antworten hast du schon in einem anderen Forum erhalten. Macht es, wie der Anwalt es gesagt hat, alles andere geht vor den Baum. Sie kann sich nicht einfach mutwillig bedürftig machen. Der Gesetzgeber hat da schon Mittel und Maßnahmen, dass solche Frechheit, dass man die Solidargemeinschaft belasten will, obwohl es nicht notwendig ist, nicht zugelassen wird.
Alg2 ist eine Hilfeleistung? Sie soll solange helfen, bis man seinen Lebensunterhalt wieder selbst bestreiten kann! Und nicht "Ich verschenke mal alles, damit ich weiter Alg2 abzocken kann."! Findest du das nicht selbst recht frech?!