Wie schon gesagt, wenn dein Vater ausreichend Einkommen hat, dann stimmt das auch. Wie hoch ist denn seine Rente?
Was ist mit Unterhalt von eurer Mutter?
Wie schon gesagt, wenn dein Vater ausreichend Einkommen hat, dann stimmt das auch. Wie hoch ist denn seine Rente?
Was ist mit Unterhalt von eurer Mutter?
Wenn die Rente und das Kindergeld nicht reichen, kannst du einen Antrag auf ALG 2 stellen.
Und du in diesem System. Wie bereits empfohlen: Versuche es doch mal in Griechenland, Spanien, Italien usw...
Was das für ein System ist?! Eines, in dem man eben für seinen Lebensunterhalt arbeiten sollte. Und wenn man inclusive KV Beiträge einen Bedarf von z. B. 1800 Euro hat, die Familie aber insgesamt ein Einkommen von 2000 Euro erzielt, dann kann man verdammt noch mal seine Scheiße selbst bezahlen.
Nicht mehr und nicht weniger. Du kannst auch gern mal auswandern, Italien, Griechenland, Spanien und Co. und dich am dortigen Sozialsystem erfreuen, wenn du magst. Da dürfte die fehlende Krankenversicherung die geringste Sorge sein. Was ein bescheuertes Gejammere. Dann lass dich auf 451 Euro Einstellen, dann bist du gesetzlich über den AG krankenversichert. Und der AG spart auch noch, weil er keine Pauschalbeiträge zahlen muss.
Wenn du nicht mehr bedürftig bist, wird dein ALG2 sowieso eingestellt. Wieso ist das Kind nicht über den Kindesvater versichert? Eigentlich müsste es das sogar, da er mehr verdient und dementsprechend den größten Anteil des Unterhalts des Kindes bezahlt. Heirat und Familienversicherung über ihn, darüber solltest du für dich nachdenken. Dann kann er auch die Steuerklasse wechseln und ihr habt monatlich mehr Einkommen.
Du bist unter 25 und der Rentenüberhang deiner Mutter wird dir angerechnet? Oder wie?
Irgendwie ein recht komisch kurzer Zeitraum zwischen Obdachlosigkeit, Erstausstattung, Heirat und Trennung. Und dann wird natürlich alles von der Frau genommen, das eigene verkauft. Oder gar nicht zweckbestimmte ausgegeben, lieber für Klamotten. Ob es da nochmal Hilfe gibt, ist schwer zu sagen.
Es steht dir natürlich frei, einfach einen Antrag zu stellen und dann abzuwarten.
Wenn Fliesen drin sind, gibt es keinen Teppich.
Was ist mit deiner Erstausstattung aus 2014 passiert und wieso wird der Hausrat nicht zwischen dir und deiner Frau geteilt?
Du bist im Alg 2 Unterforum. Wohngeld nach dem WoGG ist was völlig anderes.
Aber warum bekomme ich 450 EUR und xxx EUR Unterhalt? Kannst du das erklären?
Danke und Grüße
Kann ich.
Ich habe das geschrieben, weil du es geschrieben hast:
ZitatIch habe gerade eine Ausbildung begonnen in welcher ich 600 EUR brutto pro Monat verdiene.
Also ca. 450 Euro netto.
ZitatIch habe meinen Vater bereits über die aktuelle Situation informiert, meinen Unterhalt bekomme ich nun direkt.
Also ??? Euro Unterhalt. Du hast ja nicht angegeben, wie hoch der Unterhalt ist.
Netter Papa übrigens, der das Kindergeld nicht auf den Unterhalt anrechnet, obwohl es ihm jetzt zusteht, da du nicht mehr bei deiner Mutter wohnst, sie anscheinend noch keinen Unterhalt zahlt und somit der Vater die kindergeldberechtigte Person ist.
Und wieso bringt dir ein Praktikum nichts? Weil du hellsehen kannst und einen Job bei Astro-TV in Aussicht hast? Angesichts deiner mangelhaften Interpunktion denke ich schon, dass man dir noch was beibringen muss. Wenn nämlich die Bewerbungen auch so aussehen...
Die Mutter muss ja jetzt auch Barunterhalt leisten. Ca. 450 Euro netto, 192 Euro Kindergeld und xxx Euro Unterhalt sind doch jetzt nicht wenig. Außerdem muss es ja nicht gleich eine eigene Wohnung sein, ein WG Zimmer tut es auch. Oder Lehrlingswohnheim.
Weil das Guthaben, wenn du es während des ALG2 Bezug es erhältst, angerechnet wird. Es ist nämlich egal, ob es zu einer Zeit entstanden ist, in der du keine Hilfe brauchtest. Im Übrigen hast du schon im Rahmen deiner Mitwirkungspflichten jegliches Einkommen zu melden. Unaufgefordert. Neben einer Rückforderung droht dir daher auch ein Bußgeld. Außerdem vermindern sich Vorauszahlungen auf Betriebs- und Heizkosten sehr oft aufgrund von Abrechnungen. Das JC braucht dir nur die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung zu bezahlen, also die ggf. geänderten monatlichen Abschläge und nicht, was anno dunne mal im Mietvertrag stand.
Dich verweigern kannst Du gern. Dann zahlt das Amt Dir eben keine Miete mehr. Wenn Dir das lieber ist.
Vergiss es. Sozialhilfe gibt es nicht für Erwerbsfähige, da gibt es ALG2. Und da wird man dich alle paar Tage oder Wochen einladen, dich in Maßnahmen stecken, Arbeit anbieten etc. Was du dir vorstellst, gibt es nicht. Wieso auch? Wieso sollte der deutsche Steuerzahler dafür blechen, dass du dir i Griechenland ein schönes Leben machen kannst?
Was steht im Darlehensbescheid denn drin als Begründung für das Darlehen? Lade den Bescheid doch mal hoch. Auf welcher Grundlage willst du eine Untätigkeitsklage erheben? Dein Antrag wurde bearbeitet, wenn auch eben nur ein Darlehen bewilligt wurde und von einem Widerspruch, der älter als 3 Monate ist, kann ich nichts lesen.
Deine Aussage, dass Du zum Amt gefahren bist und man dir dort sofort den aktuellen Bescheid ausgedruckt hat, klingt im Übrigen nicht danach, dass Dein Antrag ignoriert wurde, sondern danach, dass Du den postalisch versandten Bescheid nicht erhalten hast.
Du wolltest doch unbedingt eine Antwort. Verkauf doch deine Mitmenschen nicht für blöd. Welchen Grund sollte der Bikdungsträger, der durch deine Teilnahme Geld verdient, haben, dich aus der Maßnahme zu schmeißen, der nicht bei dir zu suchen ist? Dass du unentschuldigt gefehlt hast, gibst du doch selbst zu.
Wenn man Fehlzeiten hat, braucht man sich nicht wundern, wenn man von den Kollegen "gemobbt" wird. Dass man für sowas keinen Blumenstrauß und Hochachtung erhält, dürfte klar sein. Dass sich sowas dann auch in Unmutsäußerungen von Kollegen manifestiert, ist logisch. Wenn man psychische Probleme hat, fehlt man nicht unentschuldigt, sondern lässt sich krank schreiben. Und wenn man nur noch 3 Monate vor sich hatte, beißt man die Zähne zusammen.
Da der Bikdungsträger Geld durch deine Teilnahme verdient, muss schon richtig was vorgefallen sein, wenn man dich rausschmeißt. Deine einseitig subjektive Darstellung dürfte nicht ansatzweise dem entsprechen, was wirklich vorgefallen ist.
Was du tun kannst? Du wolltest doch mit deiner Vermittlerin sprechen. Was denn sonst? Schlimmstenfalls gibt es 3 Monate 30 Prozent Sanktion. Das wirst du ja wohl überleben.
Nein, nur in Deutschland
Die Miete ist fast vollständig Einkommen, die Raten werden dann nicht mehr bezahlbar sein. Ansonsten würde man mit Sozialhilfemitteln Vermögensaufbau finanzieren. Das Modell wird nicht funktionieren.
Jepp. Das ist grad wie "Stille Post". Du verstehst nicht, was dein Onkel sagt und kannst es uns daher nicht erklären. Deshalb können wir dir auch nicht erklären, was passiert ist und ob das korrekt ist.