Beiträge von Turtle1972

    Das JC kann, wenn dein Lebensgefährtin sich weigert, ihre Nachweise zu bringen, auch selbst deren Arbeitgeber, sprich also die Eltern deiner LG, anschreiben (§ 60 SGB II) und zur Auskunft auffordern. Insoweit ist es eigentlich lächerlich, dass sie den Einkommensnachweis fürs Amt nicht ausfüllen lässt. Gefällt es ihr denn so gut, dich seit 2 Monaten durchfüttern und alles alleine bezahlen zu müssen?

    Weil das Grundgesetz nunmal die Institution der Ehe schützt. Und außerdem kann Single den Partner/die Partnerin als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Im Übrigen entspricht LStKl. IV der I, so dass viele Ehepaare erstmal auch nicht besser besteuert werden als unverheiratete.


    Ob das in einem 3 Jahre alten Thread überhaupt noch wen interessiert?!

    Nur Schüler und Azubis, die Anspruch auf BAB oder Bafög haben, haben keinen Anspruch auf ALG 2. Wenn deine Tochter aber keinen Anspruch auf Bafög hat, weil die 1jährige BFS nicht förderfähig ist bzw., weil sie erst 17 ist und auf den elterlichen Haushalt verwiesen werden könnte (das Bafög kennt keine Härtefallregelung bzw. die Verordnungsermächtigung dazu wurde bisher noch nicht in Anspruch genommen), dann steht ALG 2 nichts im Weg. Ausgeschlossen ist sie dann erst, wenn sie bafögförderfähig ist. Rechtsgrundlage dazu ist § 7 Abs. 5 SGB II.

    Das wäre kein Einkommen, sondern Vermögensumwandlung. Ansonsten wäre es ja jedes Mal Einkommen, wenn man von einem Giro- oder Tagesgeldkonto o. ä. ein paar Euros abhebt. Von daher bedarf es der Verrenkung "Überschreibung" gar nicht. Denn das ist nicht so einfach. Deine Tochter verwaltet nämlich nur das Geld ihrer Tochter und darf das nicht einfach verschenken. Sie darf keine Negativgeschäfte für ihre Tochter machen, Das könnte durchaus zu Problemen führen.

    ALG 2 ist doch tatsächlich keine Urlaubszahlung. Und wenn du bei deiner Versicherung nicht so vorgesorgt hast, dass du auch Krankengeld beziehen könntest, kannst du das nicht anderen in die Schuhe schieben. Dann hättest du von deinem bisherigen Gewinn genug zur Seite legen können. Vor einer Selbständigkeit sollte man nunmal wissen, dass es "selbst" und "STÄNDIG" heißt.


    Pause gibts im Übrigen auch im ALG 2 nicht für dich, egal, ob du dein Gewerbe abmeldest oder nicht. Ab dem 1. Tag ALG 2 Bezug wird man dich in eine Maßnahme stecken oder in Arbeit vermitteln.


    Meldest du ein funktionierendes Gewerbe ab (offensichtlich ernährt es dich ja, sonst würdest du schon ALG 2 bekommen), würdest du a) eine Sanktion bekommen, weil du dich dadurch hilfebedürftig gemacht hast und b) würde man dann später von dir das gezahlte ALG 2 zurückfordern (Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten).


    Also egal wie: der Plan funktioniert so nicht.

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    Habe ich bis zu meinem 25. Geburtstag weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn ich mich ausbildungssuchend melde?


    Ja.


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    Wie sieht es mit Wohngeld aus? ausschließlich bei Umzug oder kann man was an der Situation im Haus (Wohngemeinschaft, etc.) ändern um einen Zuschuss zu bekommen?


    Was für eine WG? Du lebst bei deiner Mutter, das ist keine WG, das nennt man FAMILIE.


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    Habe ich Anspruch auf sonstige Leistungen bis zum Ausbildungsbeginn nächstes Jahr bzw. bis zum 25. Geburtstag?


    Bis zum 25. Geburtstag wohl eher nicht, wenn deine Mutter und ihr Mann ausreichend verdienen. Ab 25 kannst du dich gern in die Reihe der Hartzer einordnen, wenn du meinst, das liegt dir.

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    Arbeitsamt weiß, auch das Ich einen sozial Phobie haben.


    Geht es jetzt um ALG 1 oder doch eher um ALG 2? Dann wäre es das Jobcenter und nicht das Arbeitsamt.


    Ansonsten: woher weiß das Amt von deiner Phobie? Gibt es dazu schon fachärztliche Atteste oder Gutachten? Wenn du nicht selbst in der Lage bist, deine finanziellen Dinge zu regeln, solltest du darüber nachdenken, dich unter Betreuung stellen zu lassen. Krankenversichert bist du im Übrigen durchaus, es zahlt nur derzeit niemand deine Beiträge. Du wirst nicht umhin kommen, deine Phobie, so sie denn tatsächlich festgestellt ist oder wird, mal langsam behandeln zu lassen.


    Wie sieht das aus mit der Aufnahme einer Arbeit? Könntest du das überhaupt oder hast du da auch Phobien? Denn dann wärest du unter Umständen gar nicht erwerbsfähig.

    Der Zufluss war im März, da bekamst du den Scheck (Einkommen ist alles in Geld oder GELDESWERT). Wann du ihn eingelöst hast, ist dabei doch egal. Wäre es so, wie du annimmst, wäre ja jede Abhebung vom Bank- oder Sparkonto Einkommen.

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    Da mir keine zeitarbeit garantieren kan 12 monate beschäftigt zu sein,würde ja gleich ins hartz 4 rutschen


    Wie hoch ist denn dein ALG 1 und welches Lohnangebot war in den 3 Vermittlungsvorschlägen enthalten? Waren sie nun mit einer Rechtsfolgenbelehrung versehen oder nicht?


    Würdest du jetzt bitte endlich mal die Fragen beantworten? Glaubst du, das macht Spaß, dich zum dritten Mal dasselbe zu fragen?!

    Witz komm raus, du bist umzingelt... Erstmal wird man dir kein ALG 2 zahlen, weil dein ALG 1 Anspruch vorrangig ist und wir nicht bei "Wünsch dir was" sind und dann wird man natürlich auch im ALG 2 von dir fordern, dass du dir einen Job suchst, der tunlichst so vergütet wird, dass du deinen Lebensunterhalt selbst bezahlen kannst. Das übrigens auch nach dem Motto "Wir sind doch nicht bei wünsch dir was".