Beiträge von Turtle1972

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    Ich habe jetzt überlegt, einfach wieder Vollzeit arbeiten zu gehen, was natürlich total gegen die Anordnung meiner Reha und meines Arztes widerspricht, weil ich eigentlich noch eine Menge Zeit brauche, für meine Psychotherapie. Um einfach nicht weiter zu erkranken.


    Du bekommst doch ALG 1, in welchem Umfang hast du dich denn dort zur Verfügung gestellt? Nur in Teilzeit? Oder wonach sind deine 900 Euro ALG 1 berechnet? Denn arbeitsunfähig scheinst du ja auch nicht entlassen worden zu sein, sonst bekämst du doch weiter Krankengeld?


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    Ich muss dazu sagen, dass meine Freundin und Ich, schon immer getrennte Konten, Einkäufe usw hatten und haben werden um nicht diesbezüglich in Streit zu gelangen, was auch immer gut funktioniert hat


    Ihr habt ja sicherlich bisher auch noch nie zusammengelebt, da ist das doch logisch, dass man getrennte Konten hat und nicht den Kühlschrank des anderen bestückt oder verstehe ich da was falsch? 2 Kühlschränke = getrennte Einkäufe. 1 Kühlschrank = gemeinsam einkaufen. Oder isst du Sonntags dein selbst gekauftes und selbst gebratenes Schnitzel und deine Freundin und ihr Kind selbst gekaufte und gekochte Nudeln mit Tomatensoße? Das auch noch zu getrennten Uhrzeiten, weil ihr euch sonst vorm Herd ins Gehege kommt (auf ein 4 Platten-Kochfeld kann man ja keine 6 Töpfe stellen...)?


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    Oder kennt Ihr andere Möglichkeiten?


    Nicht zusammenziehen. Wieso macht man denn sowas, wenn man doch gar nicht mit- und füreinander einstehen will?

    Schon wieder Blödsinn. Ich stand längst im Berufsleben, als mein Sohn zur Welt kam. Nur, weil man Verständnis für andere hat, heißt das nicht, dass man in derselben Situation ist oder war. Du solltest mal langsam dein Verhalten überdenken!

    Spinn doch nicht rum, lacki! Es gibt genug Eltern, die es in vergleichbaren Situationen auch geschafft haben. Allein, dass die TE im Wissen, schwanger zu sein, ihr Studium trotzdem begonnen hat, zeigt doch, dass sie bereit ist, was zu leisten! Sie hätte genausogut sagen können: "Nö, dann jetzt nicht, ich ruh mich aufgrund meiner Schwangerschaft in der sozialen Hängematte aus!".


    @TE: Es gibt für Studenten kein ALG 2, korrekt. Vorrangig ist nunmal Bafög bzw. Elternunterhalt. Es gibt vom Jobcenter maximal einen Mehrbedarf für Schwangerschaft, dazu müsste aber erstmal dein Einkommen klar sein, also die Höhe von Bafög und/oder Unterhalt. Außerdem kannst du dort Schwangerschaftsbekleidungsbeihilfe und Säuglingserstausstattung beantragen. Davon sind Schüler, Azubis und Studenten nämlich nicht ausgeschlossen, da es sich dabei nicht um einen ausbildungsbedingten Bedarf handelt.

    Es stimmt traurig, dass du in nunmehr anderthalben Jahren immer noch nicht über den "Wunsch" endlich "mal" einen 450 Euro Job zu machen, hinausgekommen bist: http://www.sozialleistungen.in…s-was-beim-amt-17741.html


    So unwahr erscheint daher nicht was lacki damals schrieb.


    Wie "Vollzeit bekämpft" wird, ist mir unklar. Wenn ein Arbeitgeber einen haben möchte, dann wird einem ein Arbeitsvertrag über z. B. 40 Stunden/Woche vorgelegt, dann nimmt man den Stift und unterschreibt den. Da ist niemand "vom Amt" dabei und kann was verhindern.


    Ansonsten ist es so, dass ungeachtet, ob man allein lebt oder mit einem Partner etc. die Freibetragsregelung gleich bleibt.

    Ohne die jeweiligen Bescheide zu sehen (Bewilligungsbescheid, alle Änderungsbescheide im Bewilligungszeitraum etc.) kann man nicht sagen, ob das da falsch oder richtig ist.


    Wie kann man denn eigentlich jeden Monat dasselbe verdienen, wenn man jeden Monat "viele Überstunden hat"? Das würde ja bedeuten, dass die Überstunden jeden Monat genau gleich sind?! Das ist aber eigentlich doch nie der Fall.


    Und nein: dein laufendes ALG 2 wird natürlich nicht eingestellt, nur, weil du überzahlt wurdest.

    Langsam fragt man sich, ob du dir die Fragen ausdenkst um die User hier zu beschäftigen, weil du meinst, die hätten zuviel Freizeit. Selbst jemandem, der in Spanien lebt, sollte doch wohl bewusst sein, dass die Mieten z. B. in München wesentlich teurer sind als in Magdeburg und dass es auf so eine bescheuerte Frae dann keine vernünftige Antwort geben kann, weil das nunmal vom Wohnort abhängig ist.


    Außerdem solltest du dich langsam mal entscheiden, ob ihr wirklich wieder nach Deutschland zurückkommt und wenn ja, ob ihr dann im Eigentum oder zur Miete wohnen wollt.

    Die Antwort des Jobcenters ist Blödsinn. Die Sonderregelung für unter 25jährige gilt nur bei dem erstmaligen Auszug bei den Eltern. Dort ist er aber schon seit Jahren ausgezogen. Also kann er sich jetzt auch eine eigene, angemessene Wohnung suchen und das JC wird diese bezahlen müssen, soweit er hilfebedürftig ist.


    Allerdings, das möchte ich auch anmerken: wenn man mit unter 25 Jahren zwar schon ein Kind in die Welt gesetzt, aber weder Ausbildung noch Arbeit nachweisen kann, bisher also auf Kosten anderer gelebt hat, dann ist das kein guter Leumund. Es kann dann, sollte er sich jetzt nicht langsam auf den Hosenboden bedeuten, dann er in nullkommanix auf 100% sanktioniert ist. Und dann bezahlt ihm auch niemand mehr die Wohnung. Darüber sollte er sich im klaren sein, dass ALG 2 keine Option auf Schlaraffenland ist.

    Also ich frage mich gerade, ob der TE wirklich so naiv ist oder nur so tut. Du kannst dir nicht vorstellen, dass ein Vermieter dich als Mieter ablehnen kann?! Auf welcher Grundlage bitte ist denn ein Vermieter verpflichtet, an dich zu vermieten? Wenn ihm deine Nase nicht gefällt, deine Füße zu groß sind, deine Haare zu lang etc. dann kann er dich ablehnen. Und das wäre nun wesentlich unwichtiger als die Frage: "Wer überweist mir die Miete auf mein Konto?".

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    Es würde sowas nicht geben, wie mir die Sachbearbeiterin sagte und biss erneut in ihr Brot.
    Ich fragte dann ganz schnippisch, obs ihr schmecken würde.


    Menschen, die arbeiten, dürfen bei dir wohl nicht essen? Du bist ja augenscheinlich ohne Termin dort hingegangen.

    Jetzt wird es aber wunderlich. Erst empörst du dich, dass man dich in der Arbeitssuche hindert und jetzt gibst du selbst zu, dass das, was diese Firma so angibt, dubios klingt. Aber das Amt sollte dir für so eine dubiose Firma die Fortbildung zahlen? Ja, was denn nun?

    Dann habt ihr die Unterhaltsrückstände auch im Namen des JCs eingeklagt. Nochmal: wieso zahlt er nicht direkt ans JC? Und was du mit Neuberechnung meinst etc., verstehe ich nicht. Was für eine Neuberechnung, wenn du kein ALG 2 mehr bekommst? Du hattest doch sicherlich einen Anwalt für die Unterhaltsklage, ggf. kann er dir besser weiterhelfen, denn ich fürchte, dass du dich hier schlichtweg nicht ausdrücken kannst.

    Wieso musst du etwas ans Jobcenter zahlen? Wenn ihr damals ALG 2 bekommen habt, dann ist doch der Unterhaltsanspruch an das JC übergegangen und das Jobcenter müsste den Unterhalt doch vom Kindesvater direkt bekommen? Oder habt ihr den Unterhalt über eine Rückabtretung eingeklagt?