Beiträge von Turtle1972

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    Die Beitragsrückerstattung basiert darauf, dass der VN mit seinen "Arztbesuchen" haushaltet, Vorsorge betreibt und somit dem Unternehmen KEINE horenten Kosten verursacht...in diesem Fall ist die Beitragsrückerstattung eine "zweckbestimmte Einnahme" und wird NICHT auf das ALG2 angerechnet


    Sagt wer? Was soll daran zweckbestimmt sein? Wenn du sparsam mit den Heizkosten umgehst, gehört das "erwirtschaftete" Guthaben auch nicht dir.

    Ich weiß, worum es im Kern geht. Du hast doch die Behauptung aufgestellt, dass die Beitragsrückerstattung zweckbestimmt wäre. Daher frage ich dich, wie du auf diese Idee kommst.


    Wenn das JC z. B. 150 Euro für Versicherungsbeiträge bezahlt hat und die Kasse davon 30 Euro zurückerstattet, mit welchem Recht meinst du, dass das Geld nicht dem gehört, der es bezahlt hat?

    Wie du auf ca. 300 Euro ALG 2 kommst, kann ich mir im Übrigen denken: du berechnest auf dein ALG 1 einen Freibetrag für ERWERBSTÄTIGKEIT. Aber ALG 1 ist KEINE Erwerbstätigkeit! Es gibt da nur die 30 Euro Versicherungspauschale.

    Dein Bedarf ist 930 Euro, dein AL1 ist ca. 865 Euro, anrechenbar sind davon 835 Euro. Ergibt also 95 Euro ALG 2. Da stimmt alles. Der fragliche Betrag sind deine 835 Euro bereinigtes ALG 2 minus dem Regelbedarf von 391 Euro.


    Einkommen wird erst auf den Regelbedarf angerechnet und dann erst auf die Miete. Deshalb wird dein ALG 1 quasi "geteilt".

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    Wir werden monatlich ca. 200€ NK zahlen + den Kredit für das Haus.


    Verstehe ich nicht. Ihr sollt die vollen Nebenkosten für das gesamte Haus und auch den vollen Kredit für das ganze Haus bezahlen? Die Großeltern wohnen also kostenlos und die Eltern finanzieren über euch (bzw. dann über das Amt) dieses Haus?


    Wie hoch sind denn eure Einnahmen (Lohn von deinem Mann und zwar brutto und netto, dein Elterngeld, Kindergeld...)? Welche Lohnsteuerklasse hat dein Mann? Hast du vor der Geburt 12 Monate gearbeitet und wenn ja: was hast du verdient?

    Ob du nun weiter lamentierst oder nicht. Fakt ist: ohne wichtigen Grund gibt es keine Genehmigung zum Auszug bei den Eltern. Und ein wichtiger Grund liegt ohne Arbeit etc. nicht vor. Das Studium ist jedenfalls kein wichtiger Grund. Dafür kann man zeitnah umziehen und da braucht man auch nicht unbedingt eine eigene Wohnung, da reicht ein Zimmer im Studentenwohnheim etc.

    1. Ja.


    2. Die 750 Euro für Altersvorsorge ist nur frei, wenn das Vermögen mit Verwertungsausschluss bis zum Renteneintrittsalter angelegt wurde.


    3. Wo steht, dass das Sparvermögen zweckbestimmt für Ausbildung und Führerschein ist? Wie muss ich mir den Sparvertrag der Eltern vorstellen? Normales Sparbuch? Bei wem liegt es? Bei dir oder den Großeltern? Wer ist verfügungsberechtigt? Das andere Konto: läuft das direkt auf das Kind oder wen? Wer hat es eröffnet, wer ist verfügungsberechtigt?

    Du schreibst absoluten Müll. Für die Vermittlung ist natürlich das JC zuständig, und dort ist es vom Gesetz her vorgeschrieben, dass eine EV mit dir gemacht werden soll. Leistungen nach dem SGB II sind aber nachrangig, außerdem ist das JC kein Rehaträger, wenn, dann wäre es die Agentur für Arbeit. Und bei dir ist es die DRV, also ist diese für die aktiven VermittlungsLEISTUNGEN (Vermittlungsbudget) zuständig. Du kannst auch gern dem Integrationsamt die Links zu den Seiten der DRV vorlegen. Deine ständig sich immer wiederholende und gleiche Aussage zeigt aber, dass du dir die Links wohl weder angeschaut noch durchgelesen hast. Oder was verstehst du an dem EINDEUTIGEN:


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    Auf Grund des Leistungsverbots sind ab dem 01.01.2009 Bewerbungskosten von der Deutschen Rentenversicherung ab Beginn der Zuständigkeitserklärung zu übernehmen.


    nicht?!


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    Ausserdem kann es ja nicht sein wenn man Arbeitgeber an den Tisch bekommt, das die DRV diese ignoriert bis die Arbeitgeber abspringen.


    Das wäre dasselbe, wenn es das JC machen würde. Wo ist da der Unterschied? Dann muss man sich eben mit der DRV auseinandersetzen. Auch dort kann man in Widerspruch und Klage gehen, falls dir das noch niemand gesagt hat. Das JC kann dir aber nunmal keine Leistungen erbringen, die es nicht erbringen darf!


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    Also ende vom Lied, ich kann jede Bemühung in Arbeit zu kommen, gleich lassen.


    Und wieder Blödsinn. Du musst einfach nur langsam mal dich an den einzig richtig Beteiligten, nämlich die DRV halten und dort deine Rechte durchsetzen.Anstelle hier blödsinnig übers JC zu jammern. Nochmal: kein Vermittler riskiert für dich seinen Job und bewilligt dir Leistungen, die er nicht bewilligen darf. Das würde dann als Vorteilsnahme im Amt zu Gunsten Dritter ausgelegt und damit war es das für ihn. Dann kann er sich selbst in die Reihe der Arbeitslosen stellen und darf auch noch die Leistungenn, die an dich oder deinen Arbeitgeber gingen zurückzahlen! Ich habe das selbst erlebt bei einem Kollegen der Berufsberatung, der jemanden gefördert hat, obwohl er es nicht durfte!

    Mag sein, wie es will, zuständig für Bewerbungskosten und Co. ist die DRV. Wenn die nicht zahlen will, dann hast du alle rechtlichen Möglichkeiten, die du auch hättest, wenn das JC zuständig wäre, z. B. Widerspruch und Klage. Ob dir das nun gefällt oder nicht, es ist so!


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    Solange sie Geld bekommen vom JC, steht das JC auch in der Haftung. Denn es findet keine Maßnahme durch die DRV statt


    Es gibt auch Anwälte, die keine Ahnung haben. Zeige ihm doch die Links zu den Seiten der DRV, die ich oben gesetzt habe, da stehen die Rechtsgrundlagen drin, wieso eben die DRV als Rehaträger zuständig ist, vielleicht ist er ja in der Lage, es dann zu verstehen. Vielleicht er, wenn schon nicht du...

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    Jetzt soll der ganze Verdienst uns über ein Jahr verteilt abgezogen werden. Ist so etwas rechtens? Das kann doch nicht sein, oder


    ist völlig unmöglich!


    Ist es nicht unbedingt. Ich gehe davon aus, es ist einfach schlecht formuliert. Der TE hat ja seinen Verdienst sicherlich nicht gemeldet, d. h., das JC hat Monate später, ggf. durch Datenabgleich davon erfahren. Insoweit kann es also nur noch die Leistungen von damals ganz oder teilweise aufheben und zur Erstattung fordern.


    Diese Erstattungsforderung wird dann über monatlichen Einbehalt i. H. v. 10 oder 30% von der Leistung zurückgezahlt. Da hier sicherlich eine nicht unbeachtliche Höhe der Rückforderung vorliegt, kann sich diese dann schon über ein Jahr erstrecken.

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    Gesetzlich ist es geregelt das diese einem zustehen, aber in meinem Fall. JC gehen sie zur DRV die muss zahlen.


    Erstmal ist gesetzlich geregelt, dass es sie geben KANN. Dann ist gesetzlich geregelt, dass im Falle, dass es sich um einen Rehabilitanten (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) handelt, der Rehaträger zuständig ist. Und das bist du ja offensichtlich: http://www.sozialleistungen.in…-drv-sagt-nein-18251.html


    Wenn also die DRV dein Rehaträger ist , dann hat die Rentenversicherung die Eingliederungsleistungen zu zahlen. Das ist kein Skandal, das ist geltendes Recht und wenn du mit sowas vor die Kamera gehst, dann machst du dich entweder lächerlich oder aber du verunglimpfst noch diejenigen, die sich an Recht und Gesetz halten!


    Das die Rentenversicherung zuständig ist, schreibt sie ja selbst:


    http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB9_33R3.1.4


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    Auf Grund des Leistungsverbots sind ab dem 01.01.2009 Bewerbungskosten von der Deutschen Rentenversicherung ab Beginn der Zuständigkeitserklärung zu übernehmen.


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    Oder so Sachen wie man hat Arbeiter aber wenn etwas gefördert werden müsste, sagt JC nein die DRV.


    Das ist genau das gleiche wie mit den Bewerbungskosten! Auch hier ist es eine KANN Leistung und auch hier ist die DRV bei einem Rehabilitanten zuständig:


    http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB9_34R4


    Also: melde dich, gib diese "Skandale" preis und mach dich lächerlich! Ansonsten rate ich dir, dass du in Zukunft, ehe du haltlose Behauptungen und Unterstellungen von dir gibst, dich erstmal mit der Rechtslage vertraut machst! Dein Vermittler beim Jobcenter kann sich nicht einfach über geltendes Recht hinwegsetzen und dir Leistungen zahlen, die rechtmäßig die DRV erbringen muss. Soll er für dich seinen Job riskieren oder was verlangst du bitte?!

    Das beantwortet nicht meine Frage, ob du ggf. erst im letzten Jahr dorthin gewechselt bist.


    Ansonsten ist es so, dass dein Einkommen, wenn du länger und mehr gearbeitet hast als die obige Vorschrift besagt, nunmal auf deinen Lebensunterhalt anzurechnen. Es ist kein Taschengeld, es ist, genauso, wie es im späteren Leben auch sein wird: du arbeitest für Miete, Lebensmittel, Strom etc.!


    Und da du jetzt erst fragst, denke ich, dass du das Einkommen gar nicht gemeldet hast. Dann wartet wohl neben der Erstattungsforderung auch noch ein saftiges Bußgeld auf dich.