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Gesetzlich ist es geregelt das diese einem zustehen, aber in meinem Fall. JC gehen sie zur DRV die muss zahlen.
Erstmal ist gesetzlich geregelt, dass es sie geben KANN. Dann ist gesetzlich geregelt, dass im Falle, dass es sich um einen Rehabilitanten (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) handelt, der Rehaträger zuständig ist. Und das bist du ja offensichtlich: http://www.sozialleistungen.in…-drv-sagt-nein-18251.html
Wenn also die DRV dein Rehaträger ist , dann hat die Rentenversicherung die Eingliederungsleistungen zu zahlen. Das ist kein Skandal, das ist geltendes Recht und wenn du mit sowas vor die Kamera gehst, dann machst du dich entweder lächerlich oder aber du verunglimpfst noch diejenigen, die sich an Recht und Gesetz halten!
Das die Rentenversicherung zuständig ist, schreibt sie ja selbst:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB9_33R3.1.4
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Auf Grund des Leistungsverbots sind ab dem 01.01.2009 Bewerbungskosten von der Deutschen Rentenversicherung ab Beginn der Zuständigkeitserklärung zu übernehmen.
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Oder so Sachen wie man hat Arbeiter aber wenn etwas gefördert werden müsste, sagt JC nein die DRV.
Das ist genau das gleiche wie mit den Bewerbungskosten! Auch hier ist es eine KANN Leistung und auch hier ist die DRV bei einem Rehabilitanten zuständig:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB9_34R4
Also: melde dich, gib diese "Skandale" preis und mach dich lächerlich! Ansonsten rate ich dir, dass du in Zukunft, ehe du haltlose Behauptungen und Unterstellungen von dir gibst, dich erstmal mit der Rechtslage vertraut machst! Dein Vermittler beim Jobcenter kann sich nicht einfach über geltendes Recht hinwegsetzen und dir Leistungen zahlen, die rechtmäßig die DRV erbringen muss. Soll er für dich seinen Job riskieren oder was verlangst du bitte?!