Außerdem ist der Betriebsstrom für Heizungen seit der EVS 2008 im Regelbedarf enthalten lt. der der Gesetzesänderung zur Erhöhung der Regelbedarfe zugrunde liegenden Bundestagsdrucksache.
ZitatZudem fallen bei Eigentümerhaushalten Ausgaben für Strom an, die als gesondert zu erbringende Kosten der Unterkunft zu bewerten sind (zum Beispiel Außenbeleuchtung, Umwälzpumpe). Gegenüber der Sonderauswertung EVS 2003 führt diese Berechnungsweise zu einem Anstieg der als regelbedarfsrelevant berücksichtigen Verbrauchs-ausgaben für Strom.“
BT-Drs. 17/3404, S. 55/56