Nochmal von mir der Rat: Lass dich einweisen! Du hast ganz klar irgendeine psychische Erkrankung.
Beiträge von Turtle1972
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Schadensersatz... wovon träumst du eigentlich nachts? Ein Überprüfungsantrag gilt eh nur ein Jahr zurück, also maximal ab 1.1.2014 könntest du was bekommen. Und wie hoch das ist, dazu solltest du endlich mal aufhören, deinen blöden Sermon herunterzuplappern und Fakten liefern. Also: wie hoch ist die ANGEMESSENE Miete deiner Kommune für eine Person und wonach hast du Bafög erhalten (§ 12 Abs. XXXXX oder § 13 Abs. XXXX BAföGG). Bitte den genauen Paragrafen bzw. Angabe, was das für eine Schule/Ausbildung/Studium war, das du gemacht hast!
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Giltst du als erwerbsunfähig oder wieso bekommst du -ohne Schul- und Ausbildungsbesuch- weiter Halbwaisenrente? Auch Kindergeld bekommt man über das 18. LJ hinaus eigentlich nur, wenn man ausbildungssuchend, arbeitssuchend (bis 21) oder zur Schule/Berufsschule geht?
Wenn erwerbsunfähig bist, wäre das Sozialamt für dich zuständig. Bzw. dein anderes Elternteil, eins muss ja noch leben...
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Und wie nennt sich die Krankheit unter der du offensichtlich leidest?
Wieso bist du denn immer noch nicht zur Polizei und hast die zum Jobcenter, zur Bafögstelle und sonstwohin geschickt?
Würde dir nicht eine Einweisung in die Psychiatrie besser helfen?
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Schlimm ist nur dein komisches Geschreibsel. Von Intelligenz kann man da nichts entdecken. Andere beschimpfen und selbst keinen Satz in geradem Deutsch rausbringen können. Lächerlich.
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Blödsinn. Wenn du den Mietzuschuss meinst: der ist GEDECKELT. Du kannst nicht mehr bekommen als die Differenz aus deiner Miete und dem im Bafögsatz für die Miete enthaltenen Anteil.
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Zitat
Was ist nun wegen der Anhörung, soll ich das Bafög Amt mit den falschen Unterstellungen anschreiben oder gleich Anwalt und Polizei einschalten?
Genau, schick die Polizei hin.
Ich würde dir allerdings neben Anwalt und Polizei noch einen Übersetzer empfehlen. Damit man dich überhaupt versteht. Du wolltest wirklich Abitur machen? Braucht man dafür nicht zumindest ansatzweise etwas, was sich Intelligenz nennt?!
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Nun, es gibt auch Gerichtsentscheidungen, wonach das durchaus einen was angeht. Findet man unter dem Stichpunkt "Scheinwohnung".
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Dann geh in die Politik und lass das Grundgesetz ändern. Das sichert nunmal den Schutz der Ehe und nicht den Schutz der nichtehelichen Gemeinschaften.
Im Übrigen kann man seinen Betthasen als sonstige Belastung bei der Steuer absetzen als unverheiratete Person.
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Stell dir vor: so geht es ganz vielen Menschen, weil sie eben als Paar, ob nun mit oder ohne Trauschein, zusammenleben! Im Gegenteil: ihr habt sogar noch mehr, weil er einen Freibetrag auf sein Erwerbseinkommen erhält, andere Paare ohne jegliche Arbeit, voll im ALG 2 oder nur mit ALG 1, Krankengeld usw. bekommen mind. 100 bis 200 Euro weniger! Wieso kommen die klar und ihr nicht? Das ist doch die Frage, die du dir stellen müsstest!
Du brauchst ja auch die Umschulung nicht abbrechen. Wie wäre es z. B. mit einem Nebenjob, am Wochenende oder abends? Auch das wäre schon eine Lösung. Einfach sich hinzustellen und rumzujammern, finde ich, gelinde gesagt, albern.
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Ja aber ich möchte mich halt nicht aushalten lassen, er hat ja keine gesetzliche Unterhaltspflicht.
Ob du das möchtest oder nicht, ist dein Problem. Du kannst ja auch einen Job suchen und die Umschulung abbrechen, wenn dir das zuviel ist, dass dein Lover dich aushält. Der Steuerzahler wäre dir lieber, weil der anonym ist, oder?
Es gibt in Deutschland kein Recht, dass Paare ohne Trauschein besser gestellt werden dürfen als Eheleute, im Gegenteil. Nach dem Grundgesetz ist die Institution der Ehe geschützt. Das heißt, dass Ehepaare in vergleichbarer Situation nicht weniger in der Tasche haben dürfen als ihr.
Wenn er nicht für dich mit aufkommen will, solltet ihr euch eben trennen.
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Sicher, aber 2 Zimmer sind für eine Mutter mit Baby vollkommen ausreichend. Sogar, wenn es kein Baby wär. Dann müsste die Tochter eben das Wohnzimmer in ein kombiniertes Wohn-/Schlafzimmer umwandeln und das Kind bekommt das zweite Zimmer, wenn sie unbedingt ein einzelnes Zimmer für das Kind will. Solange es jedoch ein Baby ist, ist es durchaus üblich, dass es bei den Eltern, in dem Fall eben bei der Mutter schläft. So ein Baby hat auch einen Erzeuger, wie sieht es denn mit Unterhalt aus? Wäre doch auch noch eine Idee, wie sie sich ihre Wünsche finanzieren kann...
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Nein, ein Steuerberater ist ja keine zwingende Notwendigkeit.
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Noch ein Thread dazu?!
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Das Geld wird in voller Höhe beim ALG 2 berücksichtigt als Einkommen.
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Also ist Sie auch dagegen, dass Sie mir meinen Lebensunterhalt mitfinanziert. Also brauche ich die Grundsicherung schon.
Das widerspricht deiner Aussage, dass du nichts abhebst, weil deine Mutter alles zahlt. Du solltest dich auf eine Variante festlegen. Ich glaube zumeist das, was zuerst geschrieben wurde, weil alles andere folgt, um sich besser darzustellen, weil man erkannt hat, dass das ins Auge geht, was man zuerst schrieb.
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Das wird dir auch nur dein SB beantworten können, weil sowas einen Einzelfallentscheidung ist.
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Zitat
Brauchen tue ich meine Sozialleistungen schon.
Du hast geschrieben:
Zitatmeine Grundsicherung rauf geht und wir beide auf dieses Konto Zugriff haben und ich von diesem Konto nie etwas abheben werde, weil meine Mutter immer für uns beide einkauft
Wenn du nichts von deiner Grundsicherung abhebst, sie also bunkerst, wo brauchst du sie dann bitte?! Erkläre es mir.
jones : Mein bester. Genau den gleichen Fall hatte ich jetzt vor Gericht. ALG 2 immer schön gebunkert, keine Barabhebungen, keine Überweisungen für Lebensmittel vom Konto, nix. Klage des guten Menschen wurde abgewiesen und die Rückforderung von über 30.000 Euro, die ihn jetzt für x weitere Jahre erwarten, wird dann von der Richterin auch abgesegnet. Es geht halt nicht alles.
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Trotzdem geht das so nicht:
Zitatund ich von diesem Konto nie etwas abheben werde
Wenn man seine Sozialleistung gar nicht zum Leben braucht, ist man nicht hilfebedürftig!!!
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400 Euro sind beim Bafög anrechnungsfrei. DAS ist also NICHT der Grund. Ich weiß schon, was ich frage!!!