Beiträge von Turtle1972

    Anzunehmen. Mit 1100 Euro deckt er ja einen Großteil eures Bedarfs. Paare ohne Trauschein werden nicht besser behandelt als Ehepaare. Da muss auch der verdienende Partner sein Einkommen für den bedürftigen Partner einsetzen.

    Schlechtlich. Gibt es denn irgendwelche Nachweise, dass sich deine Behinderung (welchen GdB hast du denn?) bessern würde, weil die Eltern daran mitschuldig sind? Z. B. Attest von einem Psychologen oder Psychiater?

    Wenn die Rentenversicherung die Erwerbsminderung noch nicht festgestellt hat (habt ihr denn Erwerbsminderungsrente beantragt oder hat sie nie gearbeitet, was ist mit Krankengeld? Unfallrente?), das Sozialamt die Erwerbsminderung bestreitet, wäre, wenn nicht jemand anders zahlt (Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung...), das Jobcenter zuständig.


    Aber dazu schreibst du zu wenig davon, was vor dem Unfall war, insbesondere beruflich.

    Zitat

    Die grössten ausgabeposten werden wohl marketing sein. Nehmen wir an es werden pro monat 1500,- an ausgaben und nur 500,- einnhahmen sein. Diese 1000,- differenz muss ich ja irgendwie finanzieren, sonst kann ich die selbständigkeiten sowieso vergessen. Was ist wenn ich diese 1000,- differenz durch einen weiteren nebenverdienst decke? Vielleicht durch einen halbtagsjob, oder freiberuflich auf stundenbasis. Dann hätte ich aus allen tätigkeiten zusammen 1500,- einnahmen und auch 1500,- ausgaben, d. h. hätte 0,- zum leben, und wäre zumindest nach dieser rechnung voll harz 4 berechtigt. Ist das so richtig?? Ich kann mir vorstellen dass das jobcenter es vielleicht so sieht: ich bekomme bereits 1000,- durch den nebenverdienst.


    Das wird nichts. Gewinn und Verlust aus verschiedenen Tätigkeiten wird nicht verrechnet. Das Einkommen aus dem Nebenverdienst würde dir bedarfsmindernd angerechnet werden und die 1000 Euro Verlust interessieren niemanden. Das heißt, sie interessieren nur dahingehend, als dass man, wenn du einfach so 1000 Euro/Monat Verlust abdecken kannst, vermuten wird, dass du irgendwo verstecktes Einkommen oder Vermögen hast.

    Ein SB ist kein Gott, der alles bestimmen kann, aber wenn ein Gutachten (und das hat nicht der SB erstellt) besagt, dass sie als Physiotherapeutin arbeiten kann, dann kann er nicht einfach sagen "Nee, können Sie nicht, weil Sie zu krank sind.". Weil er nur der SB ist und der Arzt der Arzt.


    Du verlangst, dass der SB dahingehend Gott spielt, dass er sich über das Gutachten des Fachmanns hinweg setzt. Mit ggf. arbeitsrechtlichen Konsequenzen für ihn selbst!

    Ja, das stimmt. Allerdings muss geschaut werden, ob das Vermögen verwertbar ist. Ich glaube nicht, dass jemand nur die Hälfte einer Eigentumswohnung kaufen will. Allerdings kannst du Nutzungsentschädigung (quasi Miete) von deiner Mutter verlangen, denn sie nutzt ja sicherlich die ganze Wohnung, also auch deine Hälfte allein. Oder du vermietest an jemanden Fremden.

    Nutzungsentschädigung kann nicht mit Unterhalt verrechnet werden. Ansonsten kann man ohne detaillierte Angaben zum Einkommen und zur Hausbelastung nichts sagen. Stellt doch einfach schriftlich einen Antrag auf ALG2 und wenn eine Ablehnung kommen sollte, stell sie hier ein inclusive Berechnung.

    Prima. Betrug macht sich im Lebenslauf immer gut. Also: viel Spaß dabei.


    Zitat

    Den Erlös dieses Hauses hat sie mir als Schenkungen / vorzeitige Erbauszahlung überlassen.


    Gar nichts hast du gekauft, geschenkt hast du es bekommen. Und deshalb sind 10 Jahre Schenkungsrückforderung möglich. Das JC ist nicht doof, die werden einen solch komischen Mietvertrag mit dem Sohn nicht akzeptieren und nachforschen, was vor dem angeblichen Mietvertrag war. Ist doch schön, wenn man die Mutter durch sowas mit einem Fuß ins Gefängnis bringt... Denn sie müsste diesen "Mietvertrag" in dem Wissen, dass er trotz Garantie der Mietfreiheit geschlossen wird, nur, um einen Dritten zu belasten, unterschreiben. Das ist klassischer Betrug zu Lasten des Steuerzahlers.


    Einen solchen Sohn möchte ich im Übrigen nicht geschenkt bekommen. Pfui Deibel. Die Mutter zieht ihn groß und versorgt ihn, schenkt ihm das Haus und dann reicht es nicht dafür, die Mutter weiter zu unterstützen.

    Ist das ein eigenes Haus oder wohnt ihr zur Miete? Wenn es ein eigenes, abbezahltes Haus sein sollte, dann dürfe es korrekt sein, wenn das JC keinen Anspruch errechnet. Bei Miete sähe es ggf. anders aus. Dazu bräuchte man aber Angaben zur Miete und zum Alter des Bruders, der noch Schüler ist. Wieso zahlt die Mutter keinen Unterhalt?

    Verstehe ich nicht. Wenn die Kinder noch dort wohnen und die Miete angemessen ist, dann gibt es keine Probleme. Die gibt es erst, wenn sie ausziehen, wenn also aus z. B. jetzt 6 Personen dann nur noch 3 oder 4 werden und dann die Miete eben für 3 bzw. 4 Personen zu teuer ist.

    Sie wohnt mietfrei, wie kommst du also darauf, dass ihr jemand in irgendeiner Art etwas für Unterkunftskosten zahlt? Du wolltest das Haus, ihr habt vereinbart, dass sie mietfrei wohnt, also musst du das auch zahlen.


    Ohne Miete hat sie mit 670 Euro im Monat ausreichend Geld zur Verfügung. Sie liegt da ca. 250 Euro über dem Regelsatz. Sie hätte also sogar noch 250 Euro für "Miete" übrig, wenn du meinst, ihr was abknöpfen zu müssen.


    Im Übrigen: wenn sie erwerbsunfähig ist, weil sie nicht mehr arbeiten kann, wärest du als Verwandter 1. Grades sowieso unterhaltspflichtig.


    Und nochwas: sollte sie doch unbedingt Sozialleistungen wollen, dann wäre das Haus rücküberzutragen, d. h. es müsste wieder an deine Mutter gehen. Die kann ihre Witwenrente dann z. B. mit Vermietung aufstocken, da es ja ein Mehrfamilienhaus ist. Sozialleistungen sehe ich da also in weiter Ferne bis gar nicht.