Wenn sie alle 2 Wochen zu Besuch masl heimkommt und sich überwiegend bei der Freundin asufhält, dann gehört sie melderechtlich nicht bei euch gemeldet und das JC sowie Birgit haben recht. Deine komische Argumentation von wegen Unterhaltspflicht kannst du vergessen, die hat mit gewöhnlichem Aufenthalt - einer Grundvoraussetzung für die Zuständigkeit des JCs - gar nichts zu tun. Von der postalischen Erreichbarkeit (§ 7 Abs. 4a) wollen wir erst gar nicht reden.
Also mal lieber vorsichtig mit DEINEN Vorwürfen anderen Usern gegenüber!