ZitatIch habe generell einen Anspruch von ca.850€ ALG2, heißt das jetzt für mich, dass die 1000€ auf 6 Monate aufgeteilt werden weil die Summe meinen Bedarf überschreitet?
Entweder nur die 880 Euro Steuererstattung oder der gesamte Betrag, darüber ließe sich streiten. Die Steuererstattung ist definitiv einmaliges Einkommen, wie die Überstundenauszahlung zu werten ist, ob als Einkommen mit dem Charakter einer laufenden Zahlung oder eben auch als einmalige Zahlung wäre strittig, gibt es auch noch keine mir bekannte Entscheidung dazu...
ZitatKönnte ich zu den geminderten Leistungen noch Wohngeld für 6 Monate beantragen?
Nein, deine Miete ist im Bedarf ja schon berücksichtigt und du beziehst ja, wenn auch nur aufstockend, ALG 2. Da gibts kein Wohngeld.