Was soll es denn für Erfahrungswerte geben? Gesetzlicher Ausschluss ist nunmal ein gesetzlicher Ausschluss!
Beiträge von Turtle1972
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Wie wird denn die Stromversorgung für die Heizung berechnet? Zusammen mit dem normalen Haushaltsstrom oder getrennt, also mit 2 Abschlägen?
Wieviel übernimmt "der Staat" und wie hoch ist der monatliche Abschlag?
Dass bei einer Stromheizung im Winter mehr übernommen wird, ist Quatsch, der Stromabschlag ist ja im Sommer dergleiche wie im Winter.
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Keine Möglichkeit. Den Zuschuss gibt's nur für Schüler und Azubis sowie Studenten, die noch bei den Eltern wohnen. Dich unterscheidet nichts von anderen Studenten, die nicht zuhause wohnen, ob sie nun nicht wollen oder eben wegen Entfernung nicht können. Ein Student, der aus Gotha stammt und in Hamburg studiert, könnte auch nicht bei den Eltern wohnen. Dafür ist das Bafög eben nunmal höher, ansonsten kann man jobben.
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Kein Zuschuss, normales ALG 2 wäre es für die gesamte BG und ein Einzelverweis nur der Kinder auf Wohngeld ist auch seit 2011 nicht mehr möglich.
Leistungen nach § 27 sind für Azubis, die unter § 7 Abs. 5 fallen. Die Kinder hier fallen aber unter § 7 Abs. 6.
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Du warst berechtigt, solange das Abendgym noch nicht mit Bafög förderfähig war.
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Natürlich muss er das mitteilen. U. U. ist dann sogar das Sozialamt zuständig und nicht mehr das JC.
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Ist es vielleicht machbar, deutsch zu schreiben?
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Trifft das hier bei dir zu: https://openjur.de/u/620442.html ?
Ist das bei dir auch so eine dreigeteilte Ausbildung?
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Damit kann man nichts anfangen. Insbesondere, da die Erzieherausbildung länderbedingt überall anders abläuft. Hier in Thüringen müsstest du z. B. vorher eine Ausbildung machen, z. B. Kinderpfleger oder Sozialassistent. Aber selbst da wäre Bafög möglich. Man müsste also konkret wiesen, wieso das bei dir nicht gehen soll.
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Die Ablehnungsgründe für Bafög sind unverständlich, daher wird man dir kaum helfen können. Azubis haben nämlich normalerweise keinen Anspruch auf ALG 2.
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Einen Job suchen oder einen reichen Freund. Alternativ z. B. ein Freiwilligenjahr, da gibts ja wenigstens etwa Kohle. Denn ALG 2 bekommst du nicht, wenn deine Eltern genug verdienen.
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Das Jobcenter. Und ob Hr. M im Recht ist, wird erst ein Gericht entscheiden.
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Aber auch bei Verträgen "auf Abruf" gibts gesetzliche Regelungen zum Mindeststundenumfang. Nur weiß es ja der TE besser, welche Angaben nötig sind, seine Frage zu beantworten. Ist schon komisch: man hat keine Ahnung, weiß aber, welche Daten zum Beantworten der Fragen nötig sind...
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Nein, tut es nicht. Paare ohne Trauschein dürfen schon nach dem Grundgesetz nicht besser behandelt werden als Eheleute!
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Nö. So, wie du dir das vorstellst, wird das nichts. Dein Einkommen ist nicht dein Einkommen, sondern euer Einkommen. Und daher kannst du das mit dem "nur ihn" anmelden unter Ulk verbuchen.
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Bei einer BG bekommen nunmal alle Leistungen oder niemand. Wieso meintest du, dich abmelden zu müssen?
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Na, wenn du besser weißt, welche Angaben zur Beantwortung notwendig sind, dann brauchst du ja wohl keine Hilfe.
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Wie soll man das ohne Wissen über den Inhalt deines Arbeitsvertrages, insbesondere zu Arbeitszeit und -lohn, beantworten?!
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Wie bitte?! Nochmal: was erwartest du von einem Gespräch mit dem SB? Was hat ein SB vom Jobcenter mit der Wohnungssuche zu tun? Der kann keinen Vermieter zwingen, an euch zu vermieten.
Das sollte doch einem logisch denkenden Menschen klar sein.
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Es gibt keine "halben" BGs. Es ist also nicht nur sein Einkommen, sondern auch sein Vermögen heranzuziehen.