Normalerweise hätte das JC Erstattung beim Arbeitgeber anmelden müssen, was bedeutet, dass, wenn ihr euch auf 7000 Euro verglichen habt und das JC 6000 Euro an euch zahlte, die 6000 Euro dann direkt vom Arbeitgeber ans JC gehen und nur 1000 Euro an dich. Woher wusste das Gericht, dass ihr ALG 2 bezieht? Wenn die das wussten und dein Anwalt auch, dann hätten sie wissen müssen, dass du für zu der Klage gar nicht mehr aktivlegitimiert warst, jedenfalls nicht ohne Rückübertragung. Sehr komisch.
Wenn nicht, gilt das Zuflussprinzip, d. h., dass das Geld ab dem Monat des Zuflusses (als Einmalzahlung dann verteilt auf 6 Monate) angerechnet würde. Natürlich musst du mitteilen, wann dir das Geld zugeflossen ist.
Dein Mann gehört auch während des Auslandsaufenthaltes zur Bedarfsgemeinschaft. Und als Student bekommt er doch sowieso kein ALG 2, so dass es egal ist, ob er zuhause wohnt oder 2 Monate im Ausland ist.
Deine Schulden werden nicht berücksichtigt...