Wenn deine Eltern genug verdienen, dass es (rechnerisch) für euch 3 incl. der KV/PV Kosten reicht: nein, da gibt es nichts.
Beiträge von Turtle1972
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Das mit den 44/56% ist eine Regelung, die nur gilt, wenn man von dir etwas nach § 50 SGB X zurückfordert. Hier aber werden wohl die Leistungsträger die Erstattung untereinander regeln (§ 102 ff. SGB X). Da gilt diese Regelung nicht.
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Der Arbeitgeber schreibt über sich selbst in der dritten Person und bezeichnet sich als "Mandant"?!
Eine Mail wird kaum reichen, eine Mail kann jeder schreiben. Der Arbeitgeber hat die Lohnbescheinigung wahrheitsgemäß auszufüllen. Er muss doch bescheinigt haben, wieviel Lohn es gab. Und das wird dann erstmal angerechnet. Wenn du es nicht bekommen hast, dann muss der Arbeitgeber eben nochmal eine neue -diesmal korrekte- Bescheinigung ausfüllen.
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Zitat
Kein abschliessbarer Keller, keine abschließbare Haustür. Was mir leider bei der Besichtigung alles verschwiegen wurde. Die anderen Mieter werfen ihren Müll einfach in den Garten, scherben liegen rum etc.
Die ersten zwei Punkt sind eine Sache zwischen dir und dem Vermieter. Da teilt man mit "Hallo, Kellerschloss und Türschloss kaputt.". Tunlichst direkt nach Übergabe der Wohnung und nicht erst nach Monaten. Auch die andere Sache dürfte eine Sache zwischen dir und dem Vermieter sein, denn es gibt sicherlich eine Hausordnung, die untersagt, dass man Müll und Scherben in den Garten schmeißen darf.
Nicht für alles und jedes ist der Staat zuständig.
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A) Natürlich gibt es dazu Urteile, so gar vom BSG.
und
B) hat das nichts mit dem Problem des TE zu tun.
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Welche Einkünfte hat sie denn sonst, dass sie nur wenig ALG 2 braucht? Ist sie über diese Einkünfte nicht pflichtversichert? Wenn nein, muss sie sich freiwillig versichern.
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Du fragst im Unterforum zu ALG 2. Das hat nichts mit Wohngeld zu tun.
Aber zur Info: Wohngeld gibt es nicht für eine Zweitwohnung. Nur für den Erstwohnsitz.
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Erstmal wäre ein vorrangiger ALG 1 Anspruch zu prüfen. Sollte der nicht bestehen oder du eine Sperrzeit bekommen, gäbs zwar ALG 2, aber das müsstest du zurückzahlen (Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten).
Und einfach mal so durchhartzen bis zum Studium lässt dich auch niemand. Du wirst mit Vermittlungsvorschlägen und ggf. Maßnahmen bombadiert und natürlich beauflagt, dir selbst Arbeit zu suchen. Und die kann noch unschöner sein als deine jetzige.
Bitte, welche Vorstellungen hast du denn, was es bedeutet, ALG 2 zu beziehen?
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Du kannst es versuchen mit dem Mietvertrag. Aber stell dich halt auf Probleme ein. Ohne Mietvertrag würde nach der Geburt die Hälfte der Hausbelastung (Zinsen, Müll, Wasser, Abwasser etc.) bei dir als Bedarf berücksichtigt werden. Vor der Geburt 1/3.
Wenn nur noch die Mutter lebt, wird sie wohl auch nicht unterhaltsfähig sein.
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Zitat
wahrscheinlich denkt das Amt dann auch nicht anders als du
Nicht nur wahrscheinlich, es denkt so. Ich arbeite dort.
ZitatEs ändert aber nichts an dem Umstand dass meinem Vater da auch gerade nicht so schöne Nachrichten ins Haus geflattert sind und die Finanziellen Verhältnisse sich auch für Ihn und meine Mutter ändern.
Ist das Haus denn nicht abbezahlt? Reicht nicht eine einfache Kostenbeteiligung an den Hauskosten die anfallen? Mieteinnahmen müssten deine Eltern beim Finanamt melden, das ist dir klar, oder? Das wird auch gern mal überprüft.
BTW: wenn der Kindesvater nicht unterhaltsfähig ist, sind seine Eltern dran. Auch das ist möglich: http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk=128017&spid=1290&spk=1288&sfk=30
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Es kommt nicht auf die Größe der Wohnung an, nur auf die Kosten. Außerdem musst du auch einer wirklichen Mietzinsforderung ausgesetzt sein, d. h., deine Eltern müssen dich behandeln wie jeden fremden Mieter auch, deine Wohnung räumen lassen, wenn du nicht zahlst etc. Dass du die ganzen Jahre keine Miete zahlen musstest und justament in dem Augenblick, wo du ALG 2 brauchst erst, spricht gegen eine tatsächliche Mietforderung. Wieso du wegen Schwangerschaft nicht mehr arbeiten kannst, entgeht mir. Andere arbeiten doch auch bis zum Mutterschutz?
Ohne Mietvertrag würden übrigens 2/5 der Haus- und Nebenkosten bei dir berücksichtigt.
Außerdem: was ist mit dem Vater des Kindes? Er ist dir unterhaltspflichtig, wenn du wegen der Schwangerschaft oder wegen dem Kind nicht arbeiten gehen kannst.
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M. E. n. nein, soweit die Fortführung der Arbeit nicht Bestandteil deiner Eingliederungsvereinbarung war.
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Punkt 1: Das heißt, du möchtest dich weiterhin ordnungswidrig bei deinem Vater angemeldet lassen? Sorry, solch rechtswidriges Verhalten unterstütze ich nicht und ganz ehrlich: das ist auch einem Angehörigen der Bildungselite nicht würdig. Ansonsten kannst du dich zum Amtsermittlungsgrundsatz selbst informieren. Du wirst ja in deinen Studienjahren gelernt haben, wie man recherchiert.
Punkt 2: Dir steht, soweit das JC euch als BG betrachtet, du aber der Meinung bist, ihr seid keine solche, der Klageweg offen (nachdem ja wohl der Widerspruch erfolglos war). Ihr lebt über ein Jahr zusammen. Damit tragt ihr jetzt die Beweislast, dass ihr keine Bedarfsgemeinschaft seid. Insbesondere, wenn er bereits seit längerem ALG 2 begehrt und bisher noch nichts geflossen ist, er also irgendwie, wohl mit deiner Hilfe, überlebt hat.
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Was willst du jetzt genau? Wenn du schon in Widerspruch gegangen bist und das WS-Verfahren beendet wurde, dann ist der nächste Schritt die Klage. Dass du dich ordnungswidrig verhältst, weil du nicht dort gemeldet bist wo du wohnst: klar kann dir das auf die Füße fallen. Genauso, wie es dir auf die Füße fällt, dass es genug Rechtsprechung gibt, die ein bloßes Zusammenleben als Wohngemeinschaft verneint, wenn es von den zur Verfügung stehenden Quadratmetern Wohnraum (bei euch wohl EIN Zimmer) überhaupt nicht möglich ist.
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Du als Azubi kannst BAB oder Bafög (je nachdem, was du für eine Ausbildung machst) beantragen oder aber deine Eltern müssen Unterhalt zahlen. Zu dem ALG 2 Empfänger musst du schon ein bisschen mehr schreiben. Ist die Person schon über 25, lebt sie bereits allein oder noch bei den Eltern usw?
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Zu meiner Situation:
Ich bin 18, wohne Zuhause und die Situation dort ist unerträglich. Ständig nur Streit und ich habe kaum Privatsphäre bzw. kann kaum mal ungestört sein, was für das Lernen für die Schule natüblich fatal ist. Denn ich möchte nicht nur ein gutes sondern ein sehr gutes Abitur und das sehe ich gefährdet, wenn ich den Zuständen in meinem Zuhause noch länger ausgesetzt bin.
Und Unterhalt von meinen Eltern zu fördern funktioniert nicht, da die selbst nicht genug Geld haben.Es ist äußerst zweifelhaft, dass die Angabe "Streit und wenig Privatsphäre" dazu ausreicht, dass man dir eine eigene Wohnung zahlt. Hierzu bedarf es schon eines wichtigen Grundes und nicht pubertärer Plänkeleien. Diese Gründe, die du da nennst, hören die SBs in den Jobcentern täglich.
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Die von dir zitierte und im Dezember 2013 vom BSG auch so bestätigte Rechtsauffassung zur Anrechnung von BK/HK Guthaben hat aber nichts mit der Fragestellung zu tun. Denn in der Entscheidung geht es um die Frage, ob ein Guthaben VOLL auf die vom JC berücksichtigten KdUH angerechnet werden darf, wenn der Hilfeempfänger einen Teil der Miete aus seinem Regelsatz bezahlen musste, also das JC nicht die vollen KdUH berücksichtigt hat. Und da ist die Entscheidung "Ja, aber das Guthaben ist auf die im BERÜCKSICHTIGUNGSMONAT(EN) (nicht ENTSTEHUNGSMONATEN) fälligen TATSÄCHLICHEN KdUH anzurechnen.
Hier ist schlichtweg die Frage zu klären, ob das im Monat vor Bezug von Leistungen nach dem SGB II zugeflossene Guthaben Vermögen darstellt oder aber aufgrund der die Zuflusstheorie außer Kraft setzende Rechtsnorm des § 22 Abs. 3 SGB II im November, also dem ersten Monat des Leistungsbezugs, anzurechnen ist.
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Muss noch ein paar Minuten warten. Was bekommt an Geld um hier die Leute davon abzuschrecken von ihren rechten gebrauch zu machen?
Tja mitdenken hilft es stand geschrieben "Typen wie dir" deinesgleichen, du darfst dich ja hier in der Anonymität verstecken. Wow was bin ich jetzt neidisch was du so alles verdienst, übrigens mache ich das so beim Rechtsanwalt oder auch Staatsanwalt aber nicht bei Halbwissenden Typen wie dir die sowieso nichts in ihrem Leben schnallen ausser ey ich verdiene 4,500 Euro Brutto.Oh Gott, mach mal einen Deutschkurs...
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Ich kann im Übrigen auch Gitarre spielen, insoweit ist das da oben doch auch nur eine bloße Behauptung. Wohl in Unkenntnis dessen, dass Behördenmitarbeiter durchaus auch Hobbys haben. Man geht ja offensichtlich schon davon aus, dass ich einen "Sack" habe, als gäbe es nur ein menschliches Geschlecht...
Hoffentlich besteht die Folierung nur aus Bilderchen und nicht noch aus Beschriftung. Das dürfte bei dem grauenvollen Deutsch dann echt lachhaft werden für den armen Kunden. Bedenke auch, dass Folierungen, die unter 8 Grad Celsius angebracht werden, nicht halten.
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Geht das auch lesbar mit Kommas oder denkst du auch so ohne Punkt und Komma? Dann frag doch deinen juristischen Berater lieber mal, wie des Rätsels Lösung aussieht. Denn, außer mich anzugreifen, hast du ja nun inhaltlich zum Thema gar nichts beigetragen. Da das Schadensersatzverfahren eh beim Landgericht wäre, müsste er sowieso sich einen Anwalt nehmen. Da keine Amtspflichtverletzung vorliegt, wird es wohl erst gar nicht zur Klage kommen, denn jeder "juristische Berater" schätzt die Erfolgsaussichten ab.