1. Wenn sein Studium endet, wird er auch ALG 2 berechtigt und daher ganz normal in der BG geführt. Das heißt, dass er dann auch ALG 2 bekommt.
2. Natürlich muss er sein Einkommen für euch alle einsetzen.
3. Natürlich kann es sein, dass man ihm "richtige" Arbeit anbietet. Und dann kann es natürlich sein, dass man ihn sanktioniert, wenn er die ablehnt.
Beiträge von Turtle1972
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Also bist du selbständig. Und bist du privat krankenversichert oder über die Krankenkasse? Bzw.: was planst du?
Für einen Zuschuss zu KV/PV müsstest du weiterhin ganz normal ALG 2 beantragen. Kommt das JC zum Schluss, dass du genug zum Leben, aber zu wenig für die KV/PV hast, dann gibt es einen Zuschuss.
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Das ist ja wohl ein bisschen wenig als Info. Wieso kannst du ohne ALG 2 auskommen ab 1.2.? Hast du bis dahin von ALG 2 gelebt oder wovon sonst?
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A) Auf eine freiwillige Leistung gibt es keinen Rechtsanspruch.
B) Die 2600 Euro Vermögensfreibetrag sind dem SGB XII entnommen, von daher klingt es schon logisch, diese Vermögensbeträge zuübernehmen.
C) Nur, weil man dir jahrelang zu Unrecht die Pille gratis gegeben hat, muss man das nicht auf ewig machen. Würdest du Jura studieren, wäre dir der Rechtsgrundsat "kein Recht im Unrecht" bekannt. -
Na ja, letztendlich ist es Sache des Gerichts, wie lange es ein Eilverfahren dauern lässt. Nicht Sache des Jobcenters.
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Das sollte dein Anwalt eigentlich wissen. Eilantrag beim Sozialgericht. Denn eine Lohnabrechnung von Juli 15 (das Geld hat er aber bekommen?) hat keine Auswirkungen für das ALG 2 ab Dezember 15.
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Wieso hast du denn nur vom 1.8. bis 31.12. ALG 1 bekommen, obwohl du vorher 3 Jahre gearbeitet hast?! : http://www.sozialleistungen.in…nde-des-jahres-18957.html
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1. Wozu soll die Meldebescheinigung dienen? Deine Adresse steht doch in deinem Ausweis, oder nicht?
2. Nein, sowas gibt es nicht. Wenn du genug Geld hast, um den Januar/Februar zu überbrücken, kannst du auch ohne Jobcenter auskommen. KV Schutz wirkt noch einen Monat nach, ab Februar bist du dann ja wieder über den AG versichert.
3. Ja, wollen die.
4. Ist möglich.
5. Wenn du kein ALG 1 mehr bekommst? Nein.Du kannst dich bei deiner Krankenkasse auch freiwillig versichern. Sind so um die 160 Euro/Monat. Dann bist du auf der sicheren Seite.
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Dann teile das der Rentenversicherung mit, dass das JC mehr haben will als es nach bereits erstmals erfolgter Erstattung durch die DRV gezahlt hat.
Erstattet die DRV trotzdem an das JC in der von diesem geforderter Höhe, musst du halt Leistungsklage gegen die DRV erheben, denn dann hat die DRV nicht erfüllend (schuldbefreiend) ausgezahlt (vgl. § 107 SGB X). Das heißt, dass du dann noch einen Auszahlungsanspruch gegen die DRV hast. Das JC hat damit nichts mehr zu tun.
Im Übrigen ist das weder versuchter Betrug noch gibt es im JC irgendwelche "Vögel".
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Zitat
würden wir nur ALG2 beziehen ohne Arbeit zu haben, glaube mir dann hätte ich die Möbel schon.
Blödsinn. Auf Erwerbseinkommen gibt es einen Freibetrag, den ihr dann mehr habt als normale ALG 2 Empfänger. Wie also soll jemand mit "nur" ALG 2 besser gestellt sein als ein Aufstocker, von dessen Lohn 100 Euro zzgl. 20% bzw. 10% vom Rest nicht angerechnet werden?!
ZitatUns wäre ja auch geholfen wenn wir von der Arge sowas wie ein "Vorschuss" bekommen was wir dann halt mit den besagten 50 euro abzahlen würden
Ich kann nicht lesen, dass du ein Darlehen beantragt hast. Da oben steht "BEIHILFE".
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Wenn er in eine Mietwohnung auszieht, dann muss der die Eigentumswohnung verwerten (verkaufen, beleihen etc.) und davon leben. Verschenkt er die Wohnung einfach, wird ihn das Amt auffordern, das Geschenk wieder rückgängig zu machen (Schenkungsrückforderung).
Sorry, Vermögen ist nicht dazu da, dass es in der Familie bleibt, sondern, dass man davon in Notsituationen lebt. Erst dann hat man Anspruch auf Leistungen der Solidargemeinschaft.
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A) Das stimmt, der Regelsatz wurde beim Übergang von Sozialhilfe zu ALG 2 um ca. 50 Euro höher bemessen und die sollen für sowas dann auch angespart werden.
B) Wenn der Schimmelbefall nicht euer Verschulden ist, wäre es Sache des Vermieters, den entstandene Schaden auszugleichen.Nicht für alles ist der Steuerzahler zuständig. Wie sieht es denn mit Arbeit aus? Da hat man dann einen Freibetrag und kann sich mehr leisten als mit "nur" ALG 2...
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Nein, das Kind muss schon in Deutschland leben, es gibt kein ALG 2 im Ausland.
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Die Kosten der Zweitwohnung kannst du als Absetzbetrag beim Lohn geltend machen, es sind ja Aufwendungen für den Job. Das bedeutet, dass dir weniger Lohn angerechnet wird und du weniger, ggf. sogar gar nichts zurückzahlen musst.
Für Februar kannst du ein Darlehen nach § 24 Abs. 4 SGB II beantragen. Überbrückungsbeihilfe gibt es schon lange nicht mehr, wäre aber auch ein Darlehen gewesen. Wenn du umziehst, musst du aber beim JC des neuen Wohnortes den Antrag stellen.
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Bekommst du ALG 1 oder bist du schon länger arbeitslos? Bekommt deine Familie ALG 2? Wieso sitzt du zuhause rum? Geht es darum, wenn du dich mit deiner Mutter streitest? Wie wäre es mit einem Bundesfreiwilligendienst als Alternative? Wie steht es mit der Arbeitssuche? Du bist doch jung und ungebunden. Wie wäre es daher, dass du BUNDESWEIT nach Arbeit suchst und wenn du eine gefunden hast, dann wird man sicherlich gern einem Auszug bei den Eltern zustimmen. Ziehst du jetzt aus, kann es ja sein, dass du an einem ganz anderen Ort Arbeit findest und dann die Kündigungsfrist einer nicht mehr benötigten Wohnung am Hals hast.
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Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion lernt man in der Grundschule und nicht erst beim Abitur. Sorry, aber alles kannst du nicht auf deine Familie schieben. Und dass, wenn du verdienst, du dann auch einen Teil zuhause "abgeben" musst, weil nunmal auch ein Teil auf das ALG 2 für dich und die Familie angerechnet wird, ist völlig normal.
Bist du an einem normalen Gymnasium oder z. B. an einem Kolleg? Letzteres wäre m. W. n. bafögförderfähig, vielleicht ist da ja was machbar. Für eine eigene Wohnung und ALG 2 sehe ich -wie schon geschrieben- eher schwarz. Du scheinst ja weder geschlagen zu werden noch sonstwas. Nochmal: normale spätpubertäre Streitereien mit Mama und Papa reichen da nicht.
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Sehe da kaum Chancen. Einfach nur Zoff mit den Eltern reicht nicht, da müsste schon nachweislich mehr vorgefallen sein.
Müsste man mit 20 nicht schon das Abi in der Tasche haben? Mein Sohn war da 18...
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Kindergeldberechtigte ist deine Mutter. Sie muss den Antrag stellen. Das Einkommen des Kindes spielt seit ein paar Jahren keine Rolle mehr.
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Niemanden. Ihr müsst halt rechnen, ob ihr euch das mit BAB und Bafög leisten könnt.
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Wie alt bist du denn und was für einen Abschluss strebst du an?