Och, ich habe viel Zeit. Wir können gern einen Knigge Kurs beginnen. Ich fürchte nur, dass das bei dir nichts mehr bringt.
Solange die “Asis“ pünktlich die Kohle rüber wachsen lassen, sind sie gut genug, oder? Schonmal selbst mit arbeiten versucht?
Och, ich habe viel Zeit. Wir können gern einen Knigge Kurs beginnen. Ich fürchte nur, dass das bei dir nichts mehr bringt.
Solange die “Asis“ pünktlich die Kohle rüber wachsen lassen, sind sie gut genug, oder? Schonmal selbst mit arbeiten versucht?
Die Frage ist leider nicht zu beantworten, da ich nicht weiß, mit welchen “Asis“ du sprechen möchtest.
Umgangsformen sind wohl nicht deine Stärke. Ob du so überhaupt WG Mitbewohner findest? Mit sowas wollte ich jedenfalls nicht zusammen wohnen.
Wenn das Arbeitsverhältnis dauerhaft wird, wird das Jobcenter schon von sich aus einen geschätzten Lohn monatlich anrechnen, so dass du am Ende des Bewilligungsabschnittes entweder was nachgezahlt bekommst, weil der tatsächliche Verdienst doch geringer war oder aber zuviel gezahltes ALG 2 zurückzahlen musst, dann aber nicht so viel, weil eben auf das ALG 2 bereits 400 Euro/Monat angerechnet wurden, du dann aber tatsächlich 420 Euro verdient hast.
Ich wage es zu bezweifeln, dass das Jugendamt UVG zahlt, solange du noch in der ehelichen Wohnung lebst und daher anzunehmen ist, dass du die Kinder weiterhin mit betreust und erziehst.
Im Übrigen müsst ihr mal mit dem JC klären, dass ihr getrennt seid. Kann ja nicht sein, dass das ALG 2, das nicht nur für dich bestimmt ist, nur auf dein Konto geht.
Natürlich. Klingt halt nur nicht so, als wärst du leistungsfähig.
Natürlich ist das korrekt,es ist das ALG i2 für Mai und da wird er den ersten Lohn bekommen. Für solche Situationen hat der Gesetzgeber den § 24 Abs. 4 SGB II geschaffen, ihr könnt, wenn ihr gar keine Rücklagen habt, ein Darlehen beantragen.
Hast du das nicht schon in anderen Foren gefragt?!
1. Keine Ahnung, das musst du deine Krankenkasse fragen. Ich denke, so um 180 Euro im Monat.
2. Auch beim Wohngeld gilt im Prinzip nichts anderes als bei ALG2. Wenn man als Paar in einem Haushalt zusammenlebt, dann wird auch alles gemeinsam betrachtet:
http://www.wohngeld.org/haushaltsmitglieder.html
Das ist logisch, denn das Grundgesetz schützt die Ehe, was bedeutet, dass Paare ohne Trauschein nicht besser gestellt werden dürfen als Verheiratete. Was der Fall wäre, wenn ihr bei Sozialleistungen getrennt berechnet würdet.
Ratschlag? Heiraten. Dann wäre er beitragsfrei krankenversichert und du (jetzt scheint ja plötzlich die Freundin unter dem Account zu schreiben) könntest in eine günstigere Steuerklasse wechseln.
1.) Nein
2) Wenn du zuviel verdienst: nein.
Der Verfügungssatz ist, dass dein ALG 2 (ALG 2 = Regelbedarfe, Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft etc.) um 30% des Regelbedarfs gemindert wird. Der Verfügungssatz ist klar und eindeutig.
Diese Entscheidung des BSG dürfte dir weiterhelfen: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=13135
Soweit also kein Einkommen da ist, das den KdU Anteil decken könnte, haben die anderen Mitglieder der BG einen höheren Mietanteil im SGB II. Die 42,66 Euro dürften aber über den Freibetrag Erwerbstätigkeit abgedeckt sein, es kann also sein, dass das Jobcenter eben kein Abweichen vom Kopfteilprinzip festgestellt hat.
Teilzeit ist doch egal. Wenn es über 450 Euro brutto waren, dann sind auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeflossen, da müsstest du ALG 1 bekommen. Es sei denn, du hast in den letzten 2 Jahren keine 360 Tage gearbeitet. Du schreibst aber, dass du ununterbrochen gearbeitet hast, das klingt nach lange.
Und natürlich gibt es keinen Freibetrag auf das Nebenkostenguthaben, schon gar nicht von 100 Euro und 20% (30% sowieso nicht). Das sind Freibeträge auf ERWERBSEINKOMMEN. Ein NK-Guthaben ist kein Erwerbseinkommen.
Das kann man dir doch gar nicht beantworten, da die Einkommensgrenzen örtlich unterschiedlich sind. Schau z. B. die Tabelle hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnberechtigungsschein
Du kannst auch nicht einfach von 1600 Euro netto/Monat ausgehen. Wenn ihr heiratet, kann sie z. B. in die Steuerklasse III wechseln, dann hat sie wesentlich mehr raus.
450 Euro für 12 qm, 500 Euro für 20? Ist das jetzt ein Witz? Das ist doch überhaupt kein vermietbarer Wohnraum, wenn es noch nicht mal Kochmöglichkeit gibt.
Mindestanforderungen:
Gar nichts. Deine Sozialhilfe verringert sich nur oder entfällt. Je nach dem, wie hoch das Erbe ist, denn den von dir genannten Betrag gibt es nicht. Meinst du 2.500,00 Euro?
Wenn es wirklich eine vom JC zugewiesene Arbeitsgelegenheit ist, dann wird nichts zusammengerechnet. Anders wäre es, wenn du neben dem Minijob noch eine Ehrenamtstätigkeit ausüben würdest.
Einkommen wird angerechnet wenn es zufließt. Da alles, was du anführst nach dem September 2016 zugeflossen ist, war es anzurechnen.
Zur Frage möglicher Nachzahlungen kommt es auf den Zeitraum an. 2016 ist nichts mehr möglich, 2017 geht noch.
Wenn du bis August 16 durchgängig gearbeitet hast, stellt sich mir die Frage, wieso du sofort ins Alg 2 gerutscht bist und nicht erstmal Alg 1?!
Holla, die Waldfee. Schick die Familie zu einem Anwalt. Einem sehr guten. Wie haben Sie es geschafft, dass das Jobcenter monatlich den Kaufpreis als Miete gezahlt hat, obwohl es Mietkauf war und Tilgungsleistungen nicht bezahlt hätten werden dürfen, weil Alg 2 nicht der Vermögensbildung dienen darf? Mietvertrag gefälscht? Das riecht nach Betrug.
Wenn deine Mutter zu wenig Einkommen für euch beide hat: ja. Wenn nicht, dann nicht. Allein bekommst du kein ALG2.
Da ihr nicht getrennt im familienrechtlichen Sinn (also in Scheidung lebend) seid, geltet ihr trotz der räumlichen Trennung als Bedarfsgemeinschaft, so dass du nur den niedrigen Regelsatz bekommst.
Wieso es den MB erst ab Januar geben soll, musst du erfragen, das erschließt sich mir auch nicht.