Beiträge von Turtle1972

    Zitat

    Ich habe es, auch auf Bitte des Leistungsmenschen aufgeteilt (mehrere Jobs) und er hat es nicht anerkannt, mit der Begründung weil er es schon privat anerkannt hat.


    Wenn bei der normalen ALG 2 Berechnung die volle Miete schon berücksichtigt wird, dann kann sie natürlich nicht nochmal bei den Betriebsausgaben berücksichtigt werden.


    Ist denn dem so? Steht bei deinem Bedarf z. B. 400 Euro für Miete und du musst auch 400 zahlen?

    Dann gebt doch den Wagen ab und nutzt das Beihilfe- oder Darlehensangebot des JC für ein 1000 Euro Auto. Dass ihr eure Jobs kündigen müsst, ist doch vorgeschobener Blödsinn, weil ihr an dem Luxus "tolles Auto" festhalten wollt, nichts weiter.


    Und ich glaube, du checkst es nicht. Wenn deiner Frau -was du gern möchtest- die 570 Euro Lohn, die fürs Auto drauf gehen beim ALG 2 nicht als Einkommen angerechnet werden, dann zahlt die Allgemeinheit eure Luxuskarre. Oder dem Arbeitgeber. Je nachdem, was wirklich hinter dieser dubiosen Sache steckt.


    Dein Gejammer erinnert mich an einen Fall, den ich vor ca. einem Jahr am SG zu verhandeln hatte. Ein LR Kosmetikberater war der Meinung, dass ihm als "Gebietsleiter" (jau, aber das Geld reicht nicht für 2 Personen, haha) natürlich der von LR für teures Geld zur Verfügung gestellte Mercedes GLK zustünde und die damit verbundenen Kosten vom Gewinn abzusetzen seien. Tja, falsch gedacht...

    Er ist minderjährig, du wirst ihm wohl kaum zeigen können, wo die Tür ist. Das, was du beschreibst, nennt sich Pubertät und das, was euch nervt, das nennt sich Erziehung. Ihr seid Eltern, also macht euren Job! Macht er nichts, gibt es nichts. Kein Taschengeld, kein Essen, Strom für Computer und Co wird abgestellt usw. Eine Hand wäscht die andere. Liegt die schmutzige Wäsche im Zimmer, gibt es nichts sauberes. Streit kann man abblocken, indem man den Filou einfach stehen lässt. Es gibt genug Mittel, wie man sich durchsetzen kann. Du wirst es wohl kaum schaffen, Versäumnisse in der Erziehung in 2 Wochen wieder aus der Welt zu schaffen, aber sucht erst mal die Schuld bei euch, sorry.

    Verrate mir, wie ihr vom ALG 2 wegkommen wollt, wenn vom Lohn fast nichts ausgezahlt wird. Dir geht es doch gerade darum, soviel ALG 2 wie möglich zu erhalten. Irgendwie widerspricht sich das, nee? Im Übrigen kann ich nach wie vor keinen geldwerten Vorteil sehen. Jetzt schreibst du was von Fahrtkosten (Benzin?), oben waren die 510 Euro noch Versicherung, Reparaturkosten und Leasingrate.


    Nochmal: wo "schenkt" euch der Arbeitgeber das was? Deine Frau bezahlt ihm offensichtlich mit ihrem Lohn einen Firmenwagen. Nichts weiter.


    Wie ist deine Frau überhaupt zur Arbeit gekommen, als es noch eine 16h/Woche war? Und wo ist der Unterschied dazu, dass sie jetzt ein paar Stunden die Woche mehr arbeitet? Im Übrigen gibt es auch verkehrssichere 1000 Euro Autos. Auch solche Autos bekommen durchaus noch TÜV. Autos ohne TÜV werden nicht zugelassen. Weißt du. Ist in Deutschland so.

    § 23 Satz 1 Nr. 4 SGB II:


    Zitat

    bei nicht erwerbsfähigen Personen, die voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch sind, wird ein Mehrbedarf von 17 Prozent der nach § 20 maßgebenden Regelbedarfe anerkannt, wenn sie Inhaberin oder Inhaber eines Ausweises nach § 69 Absatz 5 des Neunten Buches mit dem Merkzeichen G sind; dies gilt nicht, wenn bereits ein Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen Behinderung nach § 21 Absatz 4 oder nach der vorstehenden Nummer 2 oder 3 besteht.


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__23.html

    Im Übrigen hat die Behörde 1 Jahr ab Kenntnis ALLER Tatsachen (da reichen noch nichtmal die Lohnnachweise, da gehören auch Kontoauszüge dazu, da nur diese Auskunft über den Zufluss geben) Zeit, zurückzufordern. Nicht 6 Monate.


    Worum geht es genau? Dein Lohn hat sich gesteigert und du hast gedacht "Das müssen die nicht wissen..."? In jedem Fortzahlungsantrag wird gefragt, ob sich was geändert hat. Damit ist nicht dein Arbeitgeber gemeint, sondern die EinkommensHÖHE. Hast du da immer "nein" angekreuzt? Dann sei froh, wenn du nur was zurückzahlen musst und nicht noch ein Bußgeld oder sogar eine Strafanzeige an den Backen bekommst.

    Die Dame hat völlig recht und kann auch nicht einfach tun und lassen, was sie will, weil es dir besser gefallen würde. Das BSG hat bereits vor etlicher Zeit entschieden, dass andere Leistungen auch dann Einkommen darstellen, wenn sie später zurückgefordert werden. Beim SGB II geht es strikt nach Zufluss: ist dir das Einkommen zugeflossen, dann ist es auch anzurechnen.


    Zitat

    Entsteht eine Verpflichtung zur Rückzahlung einer laufenden Einnahme erst nach dem Monat des Zuflusses (hier durch Aufhebung und Rückforderung einer dem Arbeitslosengeldbezug zugrundeliegenden Bewilligungsentscheidung für die Vergangenheit), bleibt es für den Zuflussmonat bei der Berücksichtigung als Einkommen.


    Dass der Anwalt dir nicht helfen kann, erstaunt. Wenn du nämlich wirklich alles ordentlich der Versicherung gemeldet hast und sie ungerechtfertigt weiterzahlt, du das Geld verbraucht hast, kannst du dich auf Entreicherung berufen: http://www.rechtslexikon.net/d/entreicherung/entreicherung.htm
    Wenn du natürlich den Todesfall gar nicht oder erst verspätet gemeldet hast, dann hat der Anwalt recht, dass er da nichts machen kann. Dann könntest du allerdings wohl noch froh sein, wenn du nicht noch ein Betrugsverfahren von der Versicherung angehängt bekommst.



    http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12291

    Vom moralischen Standpunkt abgesehen:


    Soweit hier mit "das Amt" das Jobcenter gemeint sein sollte: wenn dem Sohn kein Kindergeld zugeflossen sein sollte, dann kann auch nichts angerechnet werden, ergo kann wegen des Kindergeldes keine Erstattungsforderung erfolgen.


    Allerdings schreibt die TE ja nur, dass sie vermutet, dass es das Kindergeld wäre. Wenn ich mit 184 Euro KG x 6 Monate (Juli bis Dezember) rechne, komme ich jedoch auf 1104 Euro Kindergeld. Die 946 Euro können also was ganz anderes sein. Man müsste daher erstmal den Bescheid (oder die Anhörung?) des JCs sehen.