Kann ich mir zwar schlecht vorstellen mit den Lebensmitteln, ich stelle mir gerade vor, mein Sohn würde das machen, ich hätte gerade die Küche geputzt und der brät dann Schnitzel und saut wieder alles ein, dessen ungeachtet, dass man ja eigentlich auch gemeinsam speist als Familie... Aber egal: letztendlich ist es - egal, ob man nun in der BG bleibt oder in die HG kommt- aufgrund des Freibetrages immer so, dass man natürlich was davon hat, einer Arbeit nachzugehen oder eine Ausbildung zu machen.
Beiträge von Turtle1972
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Das Weihnachtsgeld wird auch angerechnet, allerdings ist bei höherem Lohn auch der Freibetrag höher. Im Übrigen kommt es bei Geschenken nicht unbedingt auf das Materielle an. Mein Sohn ist auch Azubi und ich hatte kürzlich Geburtstag. Er meinte, er habe noch nichts Schönes gefunden, er werde in der nächsten Woche, wenn er wegen Berufsschule weg muss, was kaufen. Ich habe gesagt, dass es mir lieber ist, er hilft mir (z. B. 5 x Bad sauber machen oder 5 x Auto putzen), als das er mir etwas schenkt, was ich sowieso nicht brauche.
Dein Regelbedarf ist übrigens 324 Euro. Mit den 120 Euro (gibts da noch Geschwister oder wieso ist das so niedrig?! 240 Euro WARM dürfte nirgendswo eine Wohnung für 2 Personen kosten, das ist viel zu billig...) wären es also 444 Euro Bedarf. Darauf werden also 370 Euro Lohn angerechnet, bleiben noch 64 Euro, die ungedeckt sind. Die nimmt man dann vom Kindergeld, du bist demnach raus aus der BG (wenn das mit den niedrigen Mietkosten wirklich stimmt). Die restlichen 126 Euro Kindergeld werden dann bei deiner Mutter angerechnet.
Du hast also deine 650 Euro Lohn, wenn du davon die 120 Euro deiner Mutter gibst und noch ein paar Euro für Strom, Telefon usw. dazu, dann ist der Rest im Prinzip deins. Allerdings musst du dann wirklich sämtliche Lebensmittel und Co. selbst bezahlen, sonst wird deine Mutter nicht auskommen.
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Ohne deinen Bedarf zu kennen (besonders Mietanteil, Regelsatz ist ja klar) kann ich dazu nichts sagen. Du musst ja bedenken, dass die 600 Euro Netto noch bereinigt werden, d. h., dass nur ein Teil beim ALG 2 berücksichtigt wird. Bei 750 Euro ist dein Freibetrag mind. 230 Euro, d. h., dass nur 370 Euro Lohn angerechnet werden. Wie sieht es mit Kindergeld und Unterhalt aus? Hast du noch weitere Einnahmen?
Bedenke: Selbst, wenn du mit den 370 Euro Lohn und den 190 Euro Kindergeld über dem Bedarf liegst, ändert das nicht viel, da Kindergeld, dass du nicht zur Bedarfsdeckung brauchst, bei deiner Mutter angerechnet wird. Es ist also, wie ich bereits schrieb, völlig egal. Du musst deiner Mutter dann von deinem Lohn trotzdem Mietanteil, Strom, Telefon etc. abgeben. Und noch Geld für Lebensmittel, wenn sie für dich mit kocht.
Warum warst du sauer? Die 600 Euro sind kein Taschengeld nur für dich. Nur, weil es sich "reiche" Eltern vielleicht leisten können, kein Kostgeld von ihren Kindern zu verlangen, ändert das nichts daran, dass das Geld eigentlich für den Lebensunterhalt des Azubis während der Ausbildung gedacht ist. Und das ist nunmal Miete, Strom, Lebensmittel und Co.
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Hä? Was hättest du denn mit eigener Wohnung von deinen 600 Euro? Glaubst du, dass das nicht alles für Miete, Strom und Lebensmittel drauf ginge?! So ist es mit ALG 2 auch, nur, dass du eben von deinem Lohn dann deiner Mutter den Anteil für Miete, Strom etc. abgeben musst.
Ob du rausfällst und nur noch als HG-Mitglied oder weiterhin aufstockst und in der BG bleibst, das ändert gar nichts daran. Deine Mutter wird weniger ALG 2 bekommen und du wirst ihr Geld geben müssen.
Und das mit der "Schnalle" kannst du mal gepflegt stecken lassen. Wenn du im Erwerbsleben genauso rumblökst, wirst du es garantiert nicht weit bringen.
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Aber nur, wenn die Zuzahlungsgrenze überschritten wird/wurde.
Wenn hier jemals stand, dass das JOBCENTER (was denn bitte für eine ARGE?!) Krankenhauszuzahlungen übernehmen würde, dann war das eine Falschaussage.
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Dann musst du bei der Bafögstelle einen Antrag auf Vorausleistung stellen.
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Keine Ahnung von ALG 2 haben, was der eigene Thread zur Genüge zeigt, aber meinen, man könne hier Dummheiten von sich geben.
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Wieso bekommst du nur 180 Euro Bafög? Weil deine Eltern Unterhalt zahlen könnten und müssten? Das steht doch normalerweise im Bafögbescheid. Wie hoch wäre der zu zahlende Unterhalt?
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Das gilt aber nur für das 4. Kapitel SGB XII, die TE hat aber ausdrücklich geschrieben, dass sie Leistungen nach dem 3. Kapitel erhalten wird. Da gelten die normalen Selbstbehaltsgrenzen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
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Es gibt nur 2 Möglichkeiten:
1) Der Kühlschrank gehört zur Mietsache, ergo ist der Vermieter zuständig.
2) Der Kühlschrank wurde dir bei Einzug geschenkt, ergo ist es Ersatzbeschaffung.Und zur Waschmaschine: da hättest du gegen deinen Ex-Vermieter vorgehen müssen. Er war nicht berechtigt, das Teil innerhalb von ein oder 2 Tagen zu entsorgen!
Sorry, wenn du denkst, ALG 2 ist ein Sorglos-Rundum-Versorgungspaket, dann hast du dich geirrt!
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Witzig. Wie wenn du Ahnung hättest, wie es vom SG so abläuft. Das sieht im Normalfall nur der Vertreter des Jobcenters, der der Widerspruchsstelle angehört. Und in deinem Fall hätte eine Sanktion durchaus Aussicht auf Bestand gehabt.
Im Übrigen entschuldigt dein ganzes Geschwafel nicht die Bezeichnung als "Affen" für Menschen, die -Gegensatz zu dir- nicht auf der faulen Haut liegen.
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Du hast beides bereits gehabt, also ist es eine Ersatzbeschaffen. Dafür gibt es keine Beihilfe, maximal Darlehen.
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Hat überhaupt schon jemand festgestellt, dass du erwerbsunfähig bist? Denn eine Behinderung allein sagt ja darüber nichts aus. Gibt genug Menschen mit deinem GdB, die arbeiten gehen.
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Wenn du dein Vermögen vorsätzlich verschleuderst, hast du erstmal gar keinen Anspruch auf Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII und zwar 10 Jahre lang:
Zitat(4) Keinen Anspruch auf Leistungen nach diesem Kapitel hat, wer in den letzten zehn Jahren die Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__41.html
Du müsstest dann bei Bedürftigkeit Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII beantragen, da gelten aber noch geringere Vermögensfreigrenzen und außerdem wäre die Unterhaltspflicht der Verwandten 1. Grades zu prüfen (deine Eltern), während das im 4. Kapitel nur der Fall wäre, wenn sie über 100.000 Euro im Jahr verdienen.
Einen normalen PC zu kaufen oder eine normale (Kurz)Reise nach Rom ist keine Verschleuderung, so leben normale Menschen und das darfst du auch.
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Wenn man nicht weiß, wo der TE wohnt, kann man zur Miete gar nichts sagen.
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Hat sich 2011 geändert.
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Ich hätte den Widerspruch zurückgewiesen. Der Mist, den deine Mutter baut, musst du dir schon selbst zurechnen lassen. Wenn jemand wirklich Arbeit will, verhält er sich anders. Und die Leute, die dafür arbeiten, dass du fürs Nichtstun Kohle bekommst, als Affen zu bezeichnen, ist mehr als frech.
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Ein Antrag auf ALG 2 wirkt immer zum 1. des Monats zurück.
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Wieso machst du nicht die Elternzeit? Dann hättest du wenigstens Elterngeld.
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Das sind Schulden, die werden nicht übernommen.