Beiträge von Turtle1972

    Überweisungen gehen nicht schneller. Deshalb wird ja ALG 2 normalerweise auch so um den 20. des Monats schon angeordnet, damit es pünktlich zum 1. des Monats da ist. Dafür kann aber in den Ämtern keiner was.


    Turtle

    Deine Argumentation vom SG, LSG und BSG? Würd mich nicht wundern... Daher auch deine Meinung über die Richter. Weil du sicherlich jeden Rechtsstreit verlierst... :D:D:D


    Aber wenigstens mal ein Beitrag, wo nicht drunter steht, dass er nachträglich geändert wurde.... Obwohl er doch soooo anspruchsvoll war.


    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Und doch geändert. War wohl wirklich zu anspruchsvoll.


    Wenn man "Letzendlich wird erst ein BGB-Urteil über den neuen § 11 Absatz 3 SGB II entscheiden." schreibt, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn man sich als selbsternannter Rechtsexperte lächerlich macht, denn das lernen die Kinder heute in der 6. Klasse Sozialkundeunterricht, dass das BGB das Bürgerliche Gesetzbuch ist und damit garantiert kein Gericht, dass über Angelegenheiten des SGB II urteilt...


    Kommafehler? Mach du erstmal ein Leerzeichen hinter deine Kommata, dann können wir mal über Kommafehler reden.


    Und wenn wir schon bei der Rechtschreibung sind: Schau erstmal, ob du nicht den Balken vor den eigenen Augen findest, ehe du den Splitter bei anderen suchst. Wenn ich nur im vorletzten Beitrag das hier nehme:

    Zitat

    Das Einkommen,dass ggf. im Folgemonat zu Vermögen wird,

    ... Auch das gehört zum Grundwissen in Deutsch, dass man "das" nur mit einem "s" schreibt, wenn man für "das" dann "dieses", "jenes" oder "welches" einsetzen kann... Und schau mal, wie gut das klingt: "Das Einkommen, welches ggf. im Folgemonat zu Vermögen wird,"....


    Komische Regel? Nie gehört? Siehst du, kannst du hier sogar noch was fürs Leben lernen. Also: immer schön aufpassen und lernen! Dann klappts auch irgendwann mal einigermaßen. Wenigstens mit der Rechtschreibung. Mit dem Rechtsverständnis wirds wohl weiterhin hapern...


    Turtle

    Nun, wenn dein Kind 1000 Euro Unterhalt bekäme, würde mittels des doppelten Regelsatzes errechnet werden, ob nicht was auf dich angerechnet werden muss. Davon ist dein Kind aber sicherlich weit entfernt, von daher bringt eine Diskussion über Haushaltsgemeinschaft und doppeltem Regelsatz gar nichts. Weil in deinem Fall die Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II gar nicht greift. Das Kind hat ja gerade mal soviel, dass es seinen Lebensunterhalt selbst deckt. Was sollte also auf dich angerechnet werden? Geht doch gar nicht.


    Turtle

    Das Kind ist auch nicht mehr in der BG, sein Zahlbetrag auf dem Bescheid dürfte ja NULL sein. Es bleibt computertechnisch im Bescheid stehen, da dann jede Veränderung (z. B. Regelsatzhöhe, Einkommenshöhe), die sich dann auf das übertragbare Kindergeld auswirken würde, wesentlich einfacher technisch umsetzen lässt.


    Die Kindergeldanrechnung des übersteigenden Kindergeldes auf dich ist korrekt. Hier greift nicht die Unterhaltsvermutung, sondern das Einkommenssteuergesetz. Danach ist nämlich Kindergeld Einkommen des Kindergeldberechtigten und nicht das des Kindes. Es wird nur nach § 11 Abs. 1 Satz 4 SGB II auf das Kind angerechnet, aber eben nur in dem Umfang, wie es das Kind selbst braucht. Wenn es z. B. 100 Euro vom KG nicht braucht, ist es dann wieder dein Einkommen.


    Und außer dem Kindergeld wird ja sicherlich nichts weiter bei dir angerechnet.


    Turtle

    Irgendein "BGB" wird garantiert nicht über das SGB II entscheiden. Wenn, dann ist das BSG oder darüber hinaus das BVerfG.


    Einigen? Auf deine komische Rechtsansicht? Mach dich nicht lächerlich. Wenn die Mitarbeiter bei den Jobcentern (es gibt keine ARGEn mehr, guten Morgen auch!!!) deiner Meinung nach nur Tippsen sind, dann bist du ja wohl ein Hohlbrot. Mehr kann man dazu gar nicht mehr sagen.


    Im § 11 SGB II steht keine Silbe dazu, dass einmaliges Einkommen nur Geld ist und nicht Geldeswert. Wenn du das daraus erlesen kannst, solltest du dich bei Astro-TV melden, denn dann sind deine hellseherischen Fähigkeiten so bemerkenswert, dass du dort garantiert gut verdienen kannst. Dann brauchst du auch kein ALG 2 mehr und musst dir dein mit mit einem offensichtlich IQ in zweistelliger Höhe, wobei da noch ein Komma in der Mitte ist, ausgestatteten Gehirn nicht mehr zerbrechen, weil dir dann das Erbe in Geld oder Geldeswert zufließen kann, wann es will...


    Bewirb dich mal dort, da sehe ich echt deine große Chance fürs Berufsleben!!!


    Schon allein deine Argumentation bzgl. im Zuflussmonat ist ja sowas von lächerlich. Im Abs. 3 des 11 steht, dass es im Zuflussmonat anzurechnen ist, wenn das Einkommen geringer als das ALG 2 ist UND dass es auf 6 Monate zu verteilen ist, wenn es höher als das ALG 2 im Zuflussmonat ist. Wenn du sowas einfaches schon nicht begreifst, dann ist es nur noch zum Kopfschütteln. Klag dich durch bis zum BSG und ernte in jedem Verfahrenszug ein müdes Lächeln zu deiner "Rechtsauffassung"...


    Weiteres Diskutieren mit dir ist eh verlorene Liebesmüh. Denn es bleibt dabei: Gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen. Du wirst es nie begreifen, selbst wenn das BSG es so aburteilt wird von dir kommen, dass die ja eh keine Ahnung haben und nach Lobby entscheiden usw...


    Turtle

    Es langweilt langsam. Ausfällig wirst im Übrigen du, aber das zu erkennen bist du wohl nicht in der Lage.


    Du kannst sicherlich bei deiner Rechtsansicht verbleiben, ich garantiere dir jedoch, dass du damit auf deine große Klappe fliegen wirst. Weil sich bzgl. der Frage, WAS Einkommen ist, gar nichts geändert hat.


    Turtle

    Dir wurde doch nun mehrfach geraten, dies dem Amt zu melden, wenn du dir sicher darüber bist. Anstelle hier über ach so faule Arbeitslose rumzulamentieren, hättest du das schon längst machen können. Und wen sie das Pferd auch noch misshandelt, dann meldet man das dem Amtstierarzt oder erstattet Anzeige.


    Dass du aber über Tage hinweg hier immer nur dich aufregst, beweist, dass es dir nur um eine reine Neiddiskussion geht und nicht darum, ein wirkliches Problem zu lösen.


    Turtle

    Für den Umzug liegt eben nach den Maßstäben des SGB II kein wichtiger Grund vor. Das wiederum bedeutet, dass du zwar umziehen kannst, es aber halt selbst finanzieren musst. Umzüge mit ALG 2 werden nur aus wichtigen Gründen bezahlt, vorrangig bei Arbeitaufnahme, gesundheitlichen Gründen oder einer richtigen Familienzusammenführung (also Mann/Frau/Kinder).


    Wenn deine Kinder schon über 3 Jahre alt sind, haben sie einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Von daher verstehe ich nicht, wieso du nicht eine Schulung oder so machen kannst. Die "Ziege" befolgt übrigens nur die Gesetzlichkeiten und kann dir nicht einfach mal, weil du so mitleidserregend bist, einen Umzug finanzieren. Dann wäre sie ganz schnell ihren Job los.


    Spar dir das Geld, dass du anscheinend für ständige Fahrten ausgibst und finanzier damit den Umzug.


    Turtle

    Tja, da hilft auch kein Würg und Kotz. Fridolin wird 6 Monate Darlehen bekommen und die Verwertung des Häusleins nachweisen müssen... Weil das Häuslein nämlich mehr wert ist als ein Monat ALG 2...


    Ganz einfach... Trotz *würg*...


    Aber ich fürchte, bei dir wird auch 6jährigen-Niveau nicht ausreichen, das in deine Birne reinzubekommen. Du scheinst zu der Sorte User mit psycho-keramischem Problem zu gehören.


    Turtle

    "Die".. bitte, nicht "der"... :)


    Meine Forentätigkeit geht übrigens schon weit vor diesen Zeiten meines jetzigen Stammforums zurück und beginnt noch zu Zeiten des "Rickal-Forums", welches leider an Bedeutung verloren hat, seit Thomas Rickal ausgestiegen ist.


    Turtle

    *gähn* Harald Thome kenne ich lange genug. Immerhin bin ich nicht erst gestern in diversen Foren vertreten. Hr. T. gehört zu der Sorte, die ihre Bücher darauf aufbauen, was andere -intelligentere- Menschen in seinem Foren schreiben bzw. ihm über seinen Verein zuarbeiten. Nicht mehr und nicht weniger.


    Von deinem komischen Gekeife wird übrigens deine Argumentation auch nicht besser. Liest sie wie Rumpelstilzen kurz vor der Explosion...


    Wenn du nicht fähig bist, den § 11 SGB II zu interpretieren, wirf das bitte nicht anderen vor. Wäre bestimmt lustig, zuzusehen, wie du mit deiner "Rechtsauffassung" Schiffbruch erleidest und dir ein Richter erklärt, was es bedeutet, wenn im Gesetz steht, dass Einkommen Geld und GELDESWERT ist...


    Tja, wie heißt es so schön: Gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen...


    Gawain, du hast recht, hier zu argumentieren, ist Perlen vor die Säue geschmissen.


    Turtle

    Einstiegsgeld ist eine Förderleistung, die nicht unbedingt bewilligt werden muss. Die beantragt man übrigens nicht in der Leistungsabteilung, sondern beim Vermittler.


    Wenn der Lohn erst am 1.6. zufließen sollte, steht im Mai nochmal ganz normal ALG 2 zu. Kannst du nachweisen, dass der Lohn erst im Juni kommt? Dann weise das der SB nach, sie wird ja wohl die Zuflusstheorie kennen! Wenn nicht, dann hilft nur der Gang zum Teamleiter.


    Sollte der erste Lohn doch schon im Mai kommen, kannst du ein Darlehen beantragen (§ 24 Abs. 4 SGB II).


    Turtle

    Jo, man merkt, dass der User zur Kategorie "Ich habe immer Recht und wenn andere was anderes sagen, dann sind sie dumm." gehört. Eine Lebenseinstellung, mit der man nur weiterkommt, wenn man wirklich was auf dem Kasten hat... Allerdings ermangelt es hier doch etwas sehr am notwendigen Sachverstand.


    Turtle

    Heiliges Blättle! Das Erbe ist auf 6 Monate anzurechnen, weil der Wert eines Hauses ja wohl das ALG 2 von einem Monat übersteigt!!!


    Und es ist scheißegal, ob du Bargeld erbst oder ein Haus. Ein Haus ist ein Sachwert, also eine Leistung in GELDESWERT und damit Einkommen.


    Das kann doch auch für einen einfach strukturierten Menschen nicht sooooo schwer zu verstehen sein.


    Und wie du goldrichtig erkannt hast, stimmen die SG, LSG und BSG Urteile anscheinend ganz selten mit deinen Rechtsmeinungen überein. Das liegt aber wohl nicht draran, dass alle Richter an SGs, LSGs und am BSG unfähig sind.


    Denk mal drüber nach. Vielleicht kommst du dann zu dem Schluss, dass dich das Ganze doch ein wenig überfordert. Nicht jeder ist in der Lage, juristisch zu denken.


    Turtle

    A) Deiner Tochter wurde bereits vor Jahren wegen schwerwiegender Gründe der Auszug erlaubt. Daher kann sie nicht mehr auf die elterliche Wohnung verwiesen werden, d. h. sie hat weiterhin Anspruch auf eine eigene Wohnung.


    B) Was am Wunschwohnort angemessen ist, können wir nicht wissen, du hast ja den Wohnort nicht benannt.


    Turtle

    Witzig. Der Absatz 3 regelt, wie einmaliges Einkommen angerechnet wird, der Absatz 1 regelt, was überhaupt Einkommen ist. Und das sind immer noch neben Geld Sachleistungen.


    Ich bin dem nicht gewachsen? Das hat mir bisher weder ein Richter noch ein Rechtsanwalt vor dem SG und LSG gesagt. Schon komisch, wenn man dort Prozesse fürs JC bzw. früher die ARGE gewinnt, dass man angeblich unfähig sein soll. Solltest meinen Brötchengeber mal anschreiben, dass ich trotz jahrelanger Tätigkeit in der Widerspruchsstelle und mit juristischer Ausbildung völlig unfähig bin.


    Deine Argumentation ist schlichtweg fehlerhaft, derjenige, der mit der Rechtslage nicht klarkommt, bist ausschließlich du.



    Turtle