ZitatD.h. ich hätte mein Geld Mitte Dezember vom verzinsten Tagesgeldkonto auf mein unverzinstes Girokonto überweisen müssen um so max. 49,99 Euro Zinsen zu erhalten. Dann hätte ich nichts zurückzahlen müssen?!
Ja. Wobei "hätte" und "wenn" dir jetzt wenig nützt.
ZitatIn meinem Fall scheidet dann also sogar die quartalsweise Zinszahlung aus und ich muss mir (sinnvollerweise) eine Bank mit monatlicher Zinsgutschrift suchen. Richtig? (Die 30 Euro-Freigrenze gibt es also nicht mehr.))
Falsch. Du verwechselst da 2 Dinge. Den Freibetrag von 30 Euro gibts immer noch.
Wenn du jetz beispielsweise alle 4 Monate 30 Euro Zinsen bekommen würdest, hast auch kein weiteres Einkommen, dann wird dir in den 4 Monaten, wo die 30 Euro Zinsen zufließen, diese zwar angerechnet, aber auch gleich wieder um die 30 Euro Versicherungspauschale bereinigt, so dass es bei 0,00 Euro Einkommen bleibt.
Diese 50 Euro/Jahr bzw. jetzt neu 10 Euro/Monat sind Geringfügigkeitsgrenzen. Keine Freibeträge.
Turtle