Beiträge von Turtle1972

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    D.h. ich hätte mein Geld Mitte Dezember vom verzinsten Tagesgeldkonto auf mein unverzinstes Girokonto überweisen müssen um so max. 49,99 Euro Zinsen zu erhalten. Dann hätte ich nichts zurückzahlen müssen?!


    Ja. Wobei "hätte" und "wenn" dir jetzt wenig nützt.


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    In meinem Fall scheidet dann also sogar die quartalsweise Zinszahlung aus und ich muss mir (sinnvollerweise) eine Bank mit monatlicher Zinsgutschrift suchen. Richtig? (Die 30 Euro-Freigrenze gibt es also nicht mehr.))


    Falsch. Du verwechselst da 2 Dinge. Den Freibetrag von 30 Euro gibts immer noch.


    Wenn du jetz beispielsweise alle 4 Monate 30 Euro Zinsen bekommen würdest, hast auch kein weiteres Einkommen, dann wird dir in den 4 Monaten, wo die 30 Euro Zinsen zufließen, diese zwar angerechnet, aber auch gleich wieder um die 30 Euro Versicherungspauschale bereinigt, so dass es bei 0,00 Euro Einkommen bleibt.


    Diese 50 Euro/Jahr bzw. jetzt neu 10 Euro/Monat sind Geringfügigkeitsgrenzen. Keine Freibeträge.


    Turtle

    Wenn du das so regeln kannst, dass du das in den nächsten 1,5 Monaten bekommst. Du kannst ja dem Finanzamt nicht vorschreiben, wann es deine Steuererklärung zu bearbeiten hat...


    Turtle

    Im Grundbuch steht bzgl. des Hauses wer? Nur deine Mutter, oder? Dann kann sie mit euch einen Nutzungsvertrag abschließen über die von euch zu tragenden Nebenkosten. Wenn sie einen richtigen Mietvertrag abschließen will, müsste sie die Mieteinnahmen beim Finanzamt melden, das wird auch gern mal kontrolliert.


    Für Wohngeld reicht euer Einkommen nicht, also bleibt nur ALG 2. Deine Betriebsrente wird voll angerechnet.


    Turtle

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    natürlich würde ich eine schulung machen wollen


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    das ist doch nichts halbes und nichts ganzes.sondern nur für die statistik.


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    ich rede nicht mal so und mal so.


    Aha. Dann lässt mein Leseverständnis offensichtlich stark nach.


    Turtle

    Meine hellseherischen Fähigkeiten versagen gerade.. Du hast leider noch keine Angaben zu Einkommen, Familiensituation (Alter des Kindes) usw. getätigt.


    Turtle

    Wieviele kennst du denn, die den Rechtsanspruch vor Gericht durchsetzen wollten und verloren haben?! Ich kenne niemanden, wohl auch, weil jede Kommune weiß, dass sie so eine Gerichtsverhandlung verliert, weil an dem Rechtsanspruch es nichts zu rütteln gibt. Das ist nunmal auch nichts anderes wie beim ALG 2. Jemand mit 0,00 Euro und allen möglichen Voraussetzungen würde vor Gericht auch ALG 2 zugesprochen werden.


    Sorry, die meisten begnügen sich doch mit einem "Zur Zeit nichts frei." und gehen wieder. Und das ist völlig falsch.


    Turtle

    Wenn die Erstattung während des ALG 2 Bezuges kommt, wird diese als Einkommen angerechnet und - so sie höher ist als das ALG 2 eines Monats, auf 6 Monate verteilt und mindert entsprechend das ALG 2.


    Vermögen wäre es nur, wenn es zu einer Zeit auf euer Konto kommt, wo ihr kein ALG 2 bezieht.


    Turtle

    Nee, kitty. Vergleiche doch mal den Rechtsanspruch auf ALG 2 mit dem auf eine Kinderbetreuung. Beides sind RECHTSansprüche, d. h. sie MÜSSEN befriedigt werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Beim ALG 2 die Hilfebedürftigkeit im Zusammenhang mit dem Alter und dem Wohnsitz in D, bei der Kinderbetreuung das Alter von 3 Jahren.


    Du würdest dich doch beim ALG 2 auch nicht vertrösten lassen a la "Tut uns leid, unser Jobcenterkonto ist grad leer, in 3 Monaten nehmen 80 Leute Arbeit auf und fallen aus dem ALG 2, stellen Sie da nochmal einen Antrag neu.".


    Einen Rechtsanspruch kann man gerichtlich durchsetzen, auch im Eilverfahren. Das weiß jede Kommune und die sind für den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung zuständig. Wenn kein Kitaplatz frei ist, muss die Kommune eine andere Möglichkeit bieten, z. B. Tagesmütter. Und von daher ist es überhaupt kein Problem, sein Kind ab 3!!! Jahre (das hier ist bereits 4!!!!!, offensichtlich hat die TE überhaupt noch nie versucht, einen Kitaplatz zu bekommen!) betreuen zu lassen. Man muss nur seine Rechte KENNEN UND DURCHSETZEN!


    Wenn man dir zum ALG 2 das Obige sagen würde, würdest du dich auch zum Gericht rennen, oder nicht?! Aber beim Kitaplatz reicht ein "Sorry, grad nichts frei." und es wird wieder abgedabbelt. Ist ja nicht so nötig, wenn grad arbeitslos...


    Turtle

    Es kommt immer darauf an, was vor Ort angemessen ist. Wenn eure Wohnung unangemessen, weil zu groß oder zu teuer, ist, dann könnt ihr zwar dort einziehen, aber eben quasi "auf eigene Faust". D. h. dass du (sie muss ihren Anteil eh selbst bezahlen) ggf. einen Teil der Miete aus deinem Regelsatz selbst bezahlen musst (erkundige dich, wieviel das wäre und wäge ab, ob du dir das leisten kannst. Gleichzeitig gibt es auch keine sonstigen Hilfen (Umzugskosten, Kaution...).


    Turtle

    Dann muss der Arzt einen Heil- und Kostenplan erstellten, ihr angeben, dass ihr als ALG 2 Empfänger nur die Grundversorgung in Anspruch nehmen könnt, mit dem Heil- und Kostenplan zur Krankenkasse und dort die Härtefallregelung beantragen.


    Wie gesagt: das ist Krankenkassenrecht und hat mit ALG 2 wenig zu tun.


    Turtle

    Es gibt für alles eine zuzahlungsfreie Grundversorgung. Ich habe z. B. außer den normalen 10 Euro noch nie was beim Zahnarzt extra bezahlt.


    Also, wenn nur Karies und Co. beseitigt werden sollen, dann kostet das nur die Praxisgebühr.


    Ansonsten ist dein Beitrag hier falsch, ihr bekommt ja kein ALG 2 und selbst wenn, wäre es trotzdem hier falsch, weil es keine Frage zu ALG 2 ist, sondern zur Härtefallregelung bei Krankenkassen. Und wäre daher in einem Krankenkassenforum besser aufgehoben.


    Turtle

    Das ist auch so in Ordnung, weil der Ausschluss nicht die Eingliederungsleistungen betrifft, bzw. die BA das Jobcenter dafür zuständig sieht.


    Und wenn du mehr verdienst, als dein ALG 2 Bedarf wäre, wird das Übersteigende auch auf deine Familie angerechnet., so, wie es gemacht wird. Wenn du jetzt aber weniger hättest, würdest du für dich selbst - außer einem Mietzuschuss- nichts weiter bekommen. So wird das in vorliegendem Fall sein, weil er nicht viel verdient.


    Turtle

    Ich weiß nicht, ob du in der Lage bist, zu verstehen, was RECHTSANSPRUCH bedeutet. Das bedeutet, dass man deinem 4jährigen Kind eine Betreuung zuweisen MUSS!!! Und das schon seit über einem Jahr, wenn du das gewollt hättest. Übrigens ist es für die soziale Entwicklung eines Kindes eh nicht gut, wenn es nicht in die Kita geht!


    Es ist ja schön, dass du bisher abgesichert vor dich hin leben konntest (hoffentlich hat dein Freund auch deine Krankenversicherung bezahlt, sonst erwartet dich irgendwann ein schöner Schuldenberg), aber wenn ihr euch jetzt trennt, hört das nunmal auf.


    Ansonsten musst du dich auch mal für eine Aussage entscheiden. Einmal schreibst du, du würdest gern eine Schulung machen, das nächste mal, dass das ja nur Unsinn ist, der dich nicht weiterbringt. Bist du bei allem in deinem Leben so flatterhaft?! Wenn ja, dann solltest du dir auch als 44jährige Frau mal sagen lassen, dass du langsam erwachsen werden solltest.


    Turtle

    Man kann dich nicht auf die elterliche Wohnung zurückverweisen. Das ginge nur, wenn du dort in der Absicht ausgezogen wärest, ALG 2 zu bekommen. Dem ist aber nicht so, du bist schon seit 4 Jahren alg2-unabhängig in dieser Wohnung.


    Turtle