Beiträge von Turtle1972

    Bei welchem Amt soll er sich denn melden? Hat er direkt nach dem Zivildienst Arbeitslosengeld bezogen? Wenn jetzt schon mehr als ein Jahr rum sind und er zwischen Ausbildung und Zivi kein Arbeitslosengeld bezogen hat, dann hat er seine Ansprüche wahrscheinlich verwirkt, weil man in den letzten 2 Jahren 360 Tage versicherungspflichtige Tätigkeit nachweisen muss.


    Und ALG 2: wenn die Eltern gut verdienen, bekommt er nichts.


    Darauf wird es wohl hinauslaufen, wenn er dir sagt, dass es nichts bringt, wenn er zum Amt geht, weil die das Einkommen seiner Mutter sehen wollen.


    Allerdings verstehe ich das mit der privaten KV nicht, denn er könnte bis 23 noch familienversichert werden. Es sei denn, die Eltern sind selbst privat krankenversichert. Dann bleibt ihm auch nur die PKV (oder gleich nach Aussteuerung seiner gesetzlichen KV die Zahlung freiwilliger Beiträge), deren Beiträge er selbst zahlen muss.


    Turtle

    Im Regelsatz sind auch Leistungen für Hobbies (Umweltbeziehungen etc...) enthalten. Damit ist es eben DERSELBE Zweck... Und Einkommen.


    Es ist natürlich schön, dass du dich anderweitig erkundigt hast und es man glaubt ja auch gern Antworten, die sich so anhören, wie man es sich wünscht. Nur: diese anderweitigen Antworten müssen nicht korrekt sein, nur weil sie gefallen!


    Turtle

    Wieviel Stunden die Woche wären denn der 400 Euro Job? Wenn unter 15h/Woche, dann wäre vorrangig ALG 1 zu beantragen, denn es war ja bisher eine versicherungspflichtige Tätigkeit, die gekündigt wurde.


    Und das ALG 1 ist beim ALG 2 dann zu berücksichtigen.


    Ansonsten hätte man ja umsonst die Beiträge zur AV bezahlt!!!


    Turtle

    Ungeachtet dessen, dass es kein Anrecht auf einen Bildungsgutschein gibt, ist in manchen Fällen die Ausstellung eines solchen per Gesetz gar nicht möglich, u. a. auch in folgenden Fällen:


    Zitat

    2) Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie


    1. ...
    2. nicht über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, die noch nicht drei Jahre beruflich tätig gewesen sind, können nur gefördert werden, wenn eine berufliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__77.html


    Selbst wenn du die 3 Jahre zusammenhast: einen Bildungsgutschein wird man eher jemandem geben, der z. B. aufgrund Alters kein Bafög mehr bekommen kann...


    Turtle

    Zitat

    wenn man mit der unbezahlten Rechnung zum Amt gehen würde dann, so mein Bekannter, würden wir auch etwas bekommen. Wer kann mir sagen wie der Sachverhalt nun Richtig ist.


    Genau so.


    Turtle

    Zitat

    unter Einkommen zählen doch keine Zuwendungen Dritter


    Witzig. Natürlich ist das (mit wenigen Ausnahmen, Zahlungen der Eltern gehören NICHT zu diesen Ausnahmen!!!) Einkommen.


    Demnach laufen die Untersuchungen entweder auf Sozialleistungsbetrug (wenn man mitbekommt, dass die monatlichen Zahlungen der Eltern verschwiegen wurden) oder auf Einstellung von ALG (wegen Zweifel an der Hilfebedürftigkeit) hinaus.


    Turtle

    Auf gar keine. Es gibt nur § 22 Abs. 6 SGB II:


    Zitat

    6) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden;


    Im Allgemeinen ist es üblich, dass Freunde und Verwandte unentgeltlich, halt ggf. gegen ein paar belegte Brote und Getränke beim Umzug helfen. Und dafür sind 10,50 Euro pro Tag und Person völlig ausreichend.


    Wenn du nicht nachweisen kannst, dass dir tatsächlich schon 30 Euro/Tag/Person zugesichert wurden, dann sieht es schlecht aus, das durchzusetzen.


    Turtle

    @ Gawain: Nirgendswohin. Da gibts nur Sachleistungen vom JC (Lebensmittelgutscheine). SGB XII ist nicht, schaust du hier. Wohngeld z. B. auch nicht, schaust du hier (Absatz 3).


    @ Jen. ALG 2 ist antragsabhängig, d. h. wenn du jetzt im Mai den Antrag stellst, dann gibt es für den Mai ALG 2. Wenn du kein Einkommen im Mai hattest, kann auch keiner angerechnet werden. Falls du im April schon kein Lohn hattest: da gibt es kein Amt, dass den Ausfall bezahlt...


    Turtle

    Das Sozialamt ist nicht zuständig, die sind nur für Altersrentner und Erwerbsunfähige da.


    Die Beantragung von ALG 2 ist daher schon korrekt und natürlich kann man als ALG 1 Empfänger auch -dann als "Aufstocker" ALG 2 bekommen. ALG 1 würde einfach als Einkommen angerechnet.


    Wenn eine Sperrzeit vorliegt, dann wird ALG 2 ohne Berücksichtigung von ALG 1 gewährt, aber es gibt auch gleichzeitig eine Sanktion (U 25 = 100% der Regelleistung, Ü 25 = 30% der Regelleistung). Und man muss mit hoher Wahrscheinlichkeit später alles als Kostenersatz zurückzahlen (§ 34 SGB II).


    Turtle

    Möglich ist das. Wie lange das dauert, hängt von eurem zuständigen Amt ab, wie schnell ihr eine angemessene Wohnung finden könnt usw. Bedenke auch, dass für dich niemand was zahlt, d. h. du musst deine Hälfte der Miete aus eigener Kraft aufbringen. Wovon lebst du, wenn du kein Bafög bekommst?


    Turtle

    Wenn du einen Beschluss hast, dann ist das eine vollstreckbare Ausfertigung und ich glaube kaum, dass der Bürgermeister jeden Tag den Gerichtsvollzieher auf dem Hals haben will und Ordnungsstrafe bezahlen möchte. Außerdem muss man keine Kita bauen, sondern schlichtweg eine Tagesmutter (beispielsweise) beauftragen. Soweit lässt es aber keine Kommune kommen, denn die kennen ja die Pflichten, die sie für Kinder ab 3 haben!


    Btw: Ich glaube nicht, dass es Monastir wirklich um eine Schulung geht. Es ging ja um den Rückzug an den Geburtsort. Und das war hinreichend beantwortet, dass sie hinziehen kann, wohin sie will, muss es halt nur selbst bezahlen...


    Turtle