Dein Freund wird für dich mit aufkommen müssen und das Amt wird wohl das Verschenken von Vermögen nicht akzeptieren.
Turtle
Dein Freund wird für dich mit aufkommen müssen und das Amt wird wohl das Verschenken von Vermögen nicht akzeptieren.
Turtle
Ein Arbeitsvertrag bedarf nicht der Schriftform. Von daher ist auch ein mündlicher Arbeitsvertrag, der durch konkludentes Handeln (also Arbeiten) entstanden ist, gültig. Allerdings bedarf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses immer der Schriftform. Du musst also trotz mündlichem Arbeitsvertrag einen schriftliche Kündigung erhalten haben, damit diese wirksam ist. Die kannst und musst du dem Amt natürlich vorlegen. Und Einkommensnachweise sowieso.
Turtle
Nun ja, der Antworten hast du doch genug bekommen. Wenn du noch eine neue Ausbildung machen willst, dann gibts ggf. Bafög oder du musst mit Azubilohn und Wohngeld leben. Viel mehr ist nicht.
Turtle
Ihr könnt zwar beim Jobcenter den Mietzuschuss beantragen, allerdings musst du deine vorrangigen Ansprüche geltend machen. Das ist entweder der Unterhalt der Eltern oder aber dass du bei Nichtzahlung des Unterhaltes durch die Eltern einen Vorausleistungsantrag auf Bafög stellst.
Das mit über 25 und (ich gehe mal davon aus, du meinst das) dass die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind, ist übrigens ein Irrglaube.
Turtle
Was willst du genau mit der Klage erreichen?
Turtle
A) Empfinde ich lediglich deine Beiträge als niveaulos. Wenn die Aussagen anderer dir nicht gefallen, ist das noch lange kein Grund ausfällig zu werden. Auch bei einem Bürojob kann man sich ausgleichend bewegen und Rückenschmerzen hat jeder, der einen Bürojob macht. Wenn da jeder eine neue Ausbildung wollte...
B) Dein Erinnerungsvermögen ist nicht gut. Du magst in diesem Forum nicht bzgl. Umschulung gesagt haben, aber in diesem hier: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=173292 schon.
Übrigens: wenn du so dünnhäutig bist, solltest du wirklich nicht Alten- oder Krankenpfleger werden wollen. Denn von missmutigen Patienten und verwirrten kranken Menschen müsstest du dir da noch ganz andere Dinge anhören im späteren Berufsleben!
Turtle
Also genaugenommen musst du es melden und das Jobcenter wird das nächsten Monat mit deiner Miete/deinen Heizkosten verrechnen, so dass du weniger Geld für Miete/Heizung bekommst.
Turtle
Beim Jobcenter. Aber nochmal: Der Unterhalt deiner Eltern bzw. BAB wären vorrangig.
Turtle
Na, wie lange man deine Miete noch in voller Höhe zahlt, sollte doch in dem Schreiben zur Kostensenkung drinstehen?!
Turtle
Wenn sich dein Vermieter nicht darauf einlässt, reicht das natürlich nicht. Dann musst du zusehen, wie du die Kosten anderweitig senkst. Oder du zahlst die Differenz selbst.
Turtle
Ein Kostensenkungsverfahren ist nichts weiter, als dass das Amt dir sagt: So, jetzt senke mal deine Kosten für die Miete, egal wie, wenn du das nicht bis zum xxxxxx gemacht hast, dann erkennen wir nur noch yyy Miete an.
Und du musst dann nachweisen, dass du was unternommen hast, also z. B. Inserate, dass du einen Untermieter suchst, oder Nachweise, dass du dich um eine andere Wohnung bemüht hast usw.
Turtle
Es kann dir aber doch niemand die Entscheidung abnehmen, einen Untermieter aufzunehmen oder schon früher umzuziehen oder einen Teil der Miete aus deinem Regelsatz zu bezahlen. Das kannst nur du entscheiden, was du zu tun bereit bist.
Turtle
So richtig kann ich nicht rauslesen, was du jetzt vorhast. Wie willst du der Kostensenkungsaufforderung jetzt konkret nachkommen?
Turtle
Conny, ich finde das jetzt nicht in Ordnung, dass du den Thread eines anderen trashst. Mache doch deinen eigenen Thread auf!
amadeus : Das Gesetz sagt:
ZitatSoweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.
Bei dir kann man aber einen Ausnahmefall anerkennen, da es eine feste Frist gibt, zu der der Sohn wieder zurückkommt. Wenn es das Jugendamt so bestätigt.
Turtle
Dann musst du das der Bafögstelle nachweisen und dort einen Vorausleistungsantrag stellen. Man leistet dir Bafög voraus und dein Unterhaltsanspruch geht dann auf die Bafögstelle über, die deine Eltern dann zu Unterhalt heranziehen.
Turtle
Wenn das nachweislich nur für 1 Jahr ist (Bestätigung Jugendamt), dann sollte es keine Probleme geben. Wenn das Jugendamt sich aber nicht festlegt, wird man wohl die Kostensenkung verlangen.
Turtle
Wenn die Eltern gesetzlich krankenversichert sind, kann er sich mit 21 dort kostenlos familienversichern. So richtig kann ich nicht nachvollziehen, was dein Kumpel da macht bzw. dir erzählt.
Turtle
Wie wärs mit einem guten Abitur und einem Jurastudium? Mit deinem Abschluss der 3. Klasse und einem zweistelligen IQ, wobei zwischen den 2 Zahlen noch ein Komma ist, natürlich nicht....
Noch nichtmal auf dein "ENDE" kann man sich verlassen. Alzheimer?
Turtle
Ich weiß nicht, ist man mit 75000 Euro und 3500 Euro netto Familieneinkommen wohlhabend oder eher nicht... Hm, keine Ahnung. Wusste ja nicht, dass es hier darum geht, ob ich wohlhabend bin.
Erstaunlich jedoch, zu beobachten, dass du für die paar Wörtchens 20 Minuten brauchst. Hatte ich doch wohl nicht so unrecht mit den 2 Gehirnzellen. Noch nichtmal ordentlich zitieren kannst du.
Eine sinnvolle Erklärung brauch ich nicht hinbekommen, denn das wäre bei dir Perlen vor die Säue. Der TE hat die richtige Antwort bekommen, nämlich, dass er Heizkosten als Aufstocker bekommt, das ist vollkommen ausreichend.
Dass du zu blöd bist, zu lesen, was Bürgerarbeit ist, mag bedauerlich sein. Hat aber gottlob nichts mit dem TE und seiner Frage zu tun. Von daher kannst du beruhigt nach deiner dritten Gehirnzelle Ausschau halten. Damit dürftest du ja die nächsten Monate ausreichend beschäftigt sein.
Turtle
ALG 1 ist eine Versicherungsleistung und richtet sich nur nach deinem Lohn. Bei ALG 1 ist es völlig egal, ob du eine eigene Wohnung hast oder nicht. Nur wenn du ALG 2 beantragen wolltest, gäbe es Probleme, da unter 25jährige da nicht so einfach bei den Eltern ausziehen können und eine eigene Wohnung finanziert bekommen.
Turtle