Es ging mir auch darum, dass du wegen Ausbildung zur Berufsberatung gehst. Dass die dein Abiwunsch nicht interessiert, ist logisch. Das ist nicht deren Aufgabe.
Turtle
Es ging mir auch darum, dass du wegen Ausbildung zur Berufsberatung gehst. Dass die dein Abiwunsch nicht interessiert, ist logisch. Das ist nicht deren Aufgabe.
Turtle
So wenig sind ja wohl 1500 Euro wirklich nicht. Dass man sich nach Gebrauchtmöbel umschauen muss, wenn man sich nicht alles neu leisten kann, ist dabei doch wohl logisch.
Außerdem soll nur das Minimum abgesichert werden. Also Stühle, Bett, Tisch, Couch, Schränke... Das, was überlebensnotwendig ist. Und nicht Schnickschnack.
Unter dem Aspekt finde ich 1500 schon mehr als großzügig.
Turtle
1. Nein, es sind monatliche Beiträge fällig. Nochmal: du baust momentan jeden Monat Schulden auf, die irgendwann auf dich zukommen.
2. Welche Schulden? Schulden interessieren im ALG 2 eh nicht. Und Unterhaltsvermutung heißt eben amtssprachlich "Unterhaltsvermutung". Wieso liest du nicht den § 9 Abs. 5 SGB II?! Da steht es doch drin, wieso abgelehnt wurde: weil das Amt vermuten darf, dass dein Vater dir Leistungen erbringt.
3. Deine Aussage zu deinem Deutsch verstehe ich nicht. Wohl wegen deiner Anwendung der deutschen Sprache. Wenn du den Eindruck haben solltest, dass dein Deutsch "gut" ist... Dem ist nicht so. Es ist ehrlich gesagt grauenhaft. Mir ist nach wie vor ein Rätsel, wie man mit einer solchen Rechtschreibung und Grammatik das Abi geschafft haben will. Wenn du so auch deine Bewerbungen verfasst, wundert es mich nicht, wenn du keine Ausbildung findest.
Wenn du immer einen gutbezahlten Job hattest: was hindert dich daran, jetzt wieder einen solchen auszuüben?!
Turtle
Google doch mal nach Pflichtversicherung der Nichtversicherten, da findest du genug. Es ist nunmal so, dass es seit ein paar Jahren eine Grundversicherung für alle ehemals gesetzlich Versicherten gibt und dass die Krankenkasse in solchen Fällen eine Grundversorgung bezahlt, wenn diese Gruppe zum Arzt muss. Und dafür werden dann irgendwann die Beiträge gefordert.
Rechtsgrundlage ist § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
Die Frage, wieso du so schlecht Deutsch sprichst, hast du immer noch nicht beantwortet. Und wie man mit so einem Deutsch das Abi schafft.
Du bist 25, du gehörst nicht mehr zur BG deines Vaters. Ich gehe davon aus, dass die Ablehnung von ALG 2 auf der Unterhaltsvermutung des § 9 Abs. 5 SGB II beruht, die hier auch noch davon untermauert wird, dass du bisher noch keine abgeschlossene Ausbildung hast und Eltern ja gemeinhin bis zum Abschluss einer Ausbildung unterhaltspflichtig sind.
Turtle
Wie alt bist du jetzt? Über oder unter 25?
Was ist jetzt mit deinen 2 Studien? Hast du die nicht abgeschlossen, oder wieso suchst du jetzt eine Ausbildung?
Warum ist denn dein Deutsch so grottenschlecht? Dass man so das Abi schafft und gar ein Studium: das kann ich glatt nicht glauben.
Krankenversichert bist du aufgrund der Pflichtversicherung der Nichtversicherten. Irgendwann wird die Krankenkasse, bei der du bisher familienversichert warst, kommen und die Beiträge von dir fordern. D. h.: du baust momentan monatlich schöne Schulden auf.
Turtle
Wenn das ALG 2 voll angerechnet wird, dann steigt dann das ALG 2...
Turtle
Fürs Abi per Fernstudium? Nein. Außerdem ist der Zug für eine Ausbildung noch nicht abgefahren. Jetzt fängt ja die Zeit erst an, wo manche Jugendlichen, die 2 oder mehr Zusagen haben sich die aussuchen, die sie möchten und die anderen Stellen wieder frei werden.
Geh zur Berufsberatung, die können dir helfen.
Turtle
Wohngeld wäre möglich.
Turtle
Das kommt darauf an, bei welchen Positionen in der Abrechnung diese Guthaben entstanden sind. Das wird das Amt prüfen.
Turtle
Man hat dir fiktiv 300 oder 400 Euro Lohn angerechnet und deshalb weniger ALG 2 gezahlt. Jetzt musst du deinen tatsächlichen Lohn anhand einer Einkommensbescheinigung nachweisen und erhältst deine Nachzahlung.
Wenn dein Lohn ständig unter 200 Euro liegt, solltest du mit dem Amt vereinbaren, dass man halt fiktiv 200 Euro anrechnet und nicht 300 oder 400.
Turtle
Was nutzen die besten Infos, wenn sie Perlen vor die Säue geworfen sind? Denn nicht anders kann man deine Aussage, dass du ab 2007 fordern und gerichtlich durchkämpfen willst, werten. Das Gesetz ist eindeutig: EIN JAHR RÜCKWIRKEND. Was willst du da gerichtlich durchkämpfen?!
Und "einige Wochen": schreib mal lieber "einige Jahre", wenn du wirklich vor Gericht willst trotz der eindeutigen gesetzlichen Regelung. Es sei denn, man droht dir gleich Mutwilligkeitskosten an. PKH wirst du für so einen Scheiß sowieso nicht bekommen.
Turtle
Was geht dich das an? Hast du irgendwas zu verlangen? Bist du der TE?! Wenn der das möchte, hätte er sich sicherlich selbst gemeldet.
Die Rechtsgrundlage kann man sich nämlich auch mal selbst ergoogeln.
Aber dann mal hier auf dem Silbertablett, damit du mal wieder irgendeinen Blödsinn ala "Kann den Link nicht lesen..." von dir geben kannst:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__40.html
Zitat(1) Für das Verfahren nach diesem Buch gilt das Zehnte Buch. Abweichend von Satz 1 gilt § 44 Absatz 4 Satz 1 des Zehnten Buches mit der Maßgabe, dass anstelle des Zeitraums von vier Jahren ein Zeitraum von [B]einem Jahr tritt.[/B]
Turtle
1.) Ja, wenn du noch unter 27 bist.
2.) Mit deinem Einverständnis sollte das problemlos möglich sein.
Turtle
Nein, nur bis 01/2010. Überprüfungsanträge gehen nur noch ein Jahr rückwirkend.
Turtle
Das sieht äußerst schlecht aus. Bis 25 sind deine Eltern in der Verantwortung. Ein Auszug bei den Eltern wird nur erlaubt, wenn es dafür schwerwiegende Gründe gibt.
Wie wäre es denn damit, dass du, anstelle auf ALG 2 zu schielen, dein Leben soweit in den Griff bekommst, dass du etwas machst, was man "Arbeit" oder "Ausbildung" nennt?! Gemeinhin kann man sich mit dem Lohn aus solchen Tätigkeiten nämlich seinen Lebensunterhalt selbst finanzieren.
Turtle
Beim ALG 2 wird es nicht weiter angerechnet, denn du bekommst ja keins. Es kann nur sein (falls das nicht schon der Fall ist), dass bei deiner Mutter (mehr) Kindergeld angerechnet wird als Einkommen.
Bzgl. Unterhalt kannst du hier: http://www.scheidung-online.de/kindeseinkunft.htm nachlesen.
Turtle
ZitatDie Miete wird von seinem Kindergeld gezahlt! Seine Oma steuert ihm auch immer mal wieder was bei!
Das Kindergeld wird normalerweise auf seinen Regelsatz angerechnet, so dass er im Endeffekt auch weiterhin nur 321 Euro Einkommen hat (137 Euro ALG 2 + 184 Euro Kindergeld). Und die Zuwendungen von der Oma müsste er beim Amt angeben, das ist Einkommen, so dass es noch weniger ALG 2 gäbe. Damit ist weiterhin unklar, wovon er Miete zahlt wenn alles mit rechten Dingen zugeht.
Turtle
Ja. Allerdings reicht das in den seltensten Fällen zum Leben, so dass man noch aufstockend ALG 2 braucht.
Wovon zahlt er Miete, wenn er nur 291 Euro (ggf. noch weniger, wenn er Kindergeld hat) zum Leben bekommt?
Turtle
Du hast sie doch nicht mehr alle. Der Link zu dem Thread aus dem ich das Zitat entnommen habe steht groß und breit in Beitrag Nr. 4 unterhalb des Zitates und wurd danach sogar vor dir nochmal zitiert in Beitrag Nr. 5.
Ich würde darum bitten, dass du endlich aufhörst, mich zu belästigen und dumm anzumachen mit allem möglichen Blödsinn.
Turtle
Dann sieht das deine SB falsch. Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist da und in Bezug auf die kopfteilige Aufteilung von KdU und Heizung ganz eindeutig.
Turtle