Beiträge von Turtle1972

    Wie wäre es denn, wenn du ihn einfach in die Familie aufnimmst, wo er als Sohn deiner Frau hingehört? Ich gehe davon aus, dass dein Frau DEINE Kinder versorgt und DESHALB nicht arbeiten kann und ihrem Sohn DESHALB keinen Unterhalt zahlen kann. Dann wäre es doch nur recht und billig, dass du ihn wenigstens behandelst wie deine eigenen Kinder und ihm Kost und Logis bietest, bis er auf eigenen Füßen steht, d. h. eine Ausbildung macht oder arbeitet. Das Kind scheint es ja eh schon schwer genug gehabt zu haben, wenn es mit 16 freiwillig lieber zu den Großeltern gezogen ist anstelle bei den eigenen Eltern zu bleiben.


    Turtle

    Abzüglich 30 Euro Versicherungspauschale. Und ggf. Sonderaufwendungen, die du zur Zucht hattest (also z. B. zusätzliche Impfungen oder so). Nicht die normalen Unterhaltskosten eines Hundes, sondern halt Extra-Kosten.


    Turtle

    Das bei dir ist doch gar nicht vergleichbar. Dort ging es um die sogenannte "Unterhaltsvermutung", die sich bei dir noch darin manifestiert, dass du noch nichtmal eine Ausbildung absolviert hast.


    Bei dem TE hier greift im Prinzip auch die Unterhaltsvermutung, jedoch ist die Mutter mit der niedrigen Rente dazu gar nicht leistungsfähig. Und nicht mehr gesteigert unterhaltsfähig, ich gehe nämlich davon aus, dass ripop eine Ausbildung absolviert hat mit seinen fast 10 Jahre mehr als du auf dem Buckel.


    Turtle

    Es wäre der TE zu empfehlen, sich per Internet die heutige Explosiv Sendung von RTL anzusehen, damit sie schonmal sehen kann, dass auch Barzahlung auffliegen kann. Da gings nämlich um eine ALG 2 Empfängerin, die illegal und ohne es dem Amt zu melden Einkünfte aus dem Verkauf von Perserkatzen erzielt(e). Alles fliegt mal auf...


    Turtle

    Wie äußert sich das, dass du angeblich eine BG mit deiner Mutter bildest? Wie hoch ist dein ALG 2 Regelsatz, gibts was für Miete vom Amt, wenn ja: wieviel und wie hoch ist die Gesamtmiete?


    Steht deine Mutter als Mitglied der BG mit im Bescheid?


    Turtle

    614 Euro sind ja nur brutto. Lass ihn mal 520 bis 550 Euro raushaben, dann kommt noch der Freibetrag für Erwerbstätigkeit ab (202,80 Euro), dann hat er ca. 340 bis 350 Euro anrechenbaren Lohn. Mit Kindergeld dann ca. 528 Euro. Abzüglich 291 Euro Regelsatz bleiben 233 Euro für Miet- und Heizanteil. Je nach Region könnte aber die Miete durchaus höher liegen, so dass er noch Aufstockung braucht.


    Turtle

    Na ja, sie wird es wohl spätestens dann glauben müssen, wenn sie den Änderungsbescheid in der Hand hält, dass sie für ihren Sohn nichts mehr oder nur noch sehr wenig bekommt und sich dann die Frage stellen muss, wie sie dann seinen Mietanteil, seine Lebensmittel, Hygieneartikel etc. bezahlt.


    Turtle

    Wobei ich nicht glaube, dass sie als "gestandene" Mutter von 2 Kindern in den letzten Jahren auf dem Fußboden geschlafen hat.


    Von daher bleibt mir beim Verlangen nach mehr als 1500 Euro vor Staunen nur noch der Mund offen stehen...


    Turtle

    Er muss von seinem Einkommen, also Lohn und Kindergeld seinen Lebensunterhalt bestreiten. Dazu gehört natürlich auch sein Mietanteil. Wenn beides zusammen weniger ist, als er ALG 2 Bedarf hätte, bekommt er weiterhin noch eine Aufstockung. Wenn er genug Einkommen hat, fällt er aus der BG, die Mutter erhält also kein ALG 2 mehr für ihn und er muss ihr entsprechend Kostgeld vom Lohn geben, damit sie die Rechnungen zahlen kann.


    Wieso sollte Azubilohn geschützt sein? Das Geld ist dazu da, seinen Lebensunterhalt zu finanzieren und nicht als Taschengeld. Azubis mit eigener Wohnung müssen davon auch die Miete zahlen.


    Turtle

    Wieso denken denn alle, dass sie, weil sie nur einen 400 Euro Job haben, keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung o. ä. haben? Du bist normal teilzeitbeschäftigt, dein AG hat alle Pflichten eines normalen AG, d. h. er muss dir natürlich auch weiter Lohn zahlen, wenn du ein Beschäftigungsverbot hast.
    Und der bekommt es von der Minijobzentrale wieder:


    http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/3__Privathaushalte/4__arbeitsrecht/04__Schwangerschaft/InhaltsNav.html?__nnn=true


    Also setze deine Rechte gegen den AG durch, dass er dir gefälligst weiter dein Geld zahlt!!!


    Ansonsten wäre auch noch zu klären, was mit Betreuungsunterhalt vom Kindesvater ist. Der ist nämlich vorrangig vor ALG 2.


    Turtle

    Mit Verlaub, du hast wohl ne Meise. Was machen denn Leute, die gar nichts vom Amt bekommen und sich die erste Wohnung einrichten, ggf. noch in der Ausbildung? Meinste, die haben tausende von Euronen dafür übrig?!


    Ich habe mir meine Möbel damals bei Quelle und Neckermann gekauft und garantiert keine 1500 Euro dafür ausgegeben. Und einen Teil der Möbel habe ich nach wie vor in Nutzung bzw. meinem Sohn als Kinderzimmermöbel übergeben. Die sind jetzt gut 20 Jahre alt!


    Wenn du dich mit 1500 Euro nicht einrichten kannst, dann solltest du mal haushalten und wirtschaften lernen. Und die Nutzung von guten, gebrauchten Möbeln, die schadet garantiert niemandem. Einen Anspruch auf Neumöbel hast du jedenfalls als Almosenempfänger nunmal nicht.


    Außerdem geht es um das lebensnotwendigste. Tisch, Bett, Stuhl, Schränke, kein Fernseher, keine Geschirrspülmaschine, keinen Schnickschnack. Wozu braucht man dafür überhaupt 1500 Euro?!


    Turtle

    Die 99,21 Euro sind übersteigendes Kindergeld des nicht hilfebedürftigen Kindes. Das wird dir als Einkommen angerechnet. Wenn du aber kein weiteres Einkommen hast, muss dieser Betrag nochmal um 30 Euro bereinigt werden.


    Bei meiner Berechnung ging es um die sogenannte "Unterhaltsvermutung", die bei nicht hilfebedürftigen Kindern aber nur greift, wenn sie einen sehr hohen Unterhalt (im Beispiel 1000 Euro) bekämen.


    Turtle

    Ja. Selbst wenn dein ALG 2 abgelehnt würde, wärest du in der "Pflichtversicherung der Nichtversicherten" (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V), d. h. du musst selbst Beiträge zahlen, bist aber versichert. Wenn du die Beiträge nicht zahlst, fliegst du nicht aus der Versicherung, sondern die Krankenkassen müssen nur eine Grundversorgung (also z. B. bei Notfällen) zahlen.


    Turtle