Beiträge von Turtle1972

    Genauso. Es ist eine Hilfestellung, wenn wir erklären, dass einfache spätpubertäre Auseinandersetzungen eben nicht reichen. Denn viele Jugendliche denken genau dies. Dass es bei dir anders ist: Bitte, du hattest Gelegenheit, dies gleich eingangs zu schildern. Du hast es unterlassen, also musstest du dir dir ausführliche Erklärung anhören.


    Im Übrigen musst du das Verhalten deiner Mutter dir gegenüber nachweisen können. Es wäre daher gut, wenn du sie wegen Betruges anzeigst und eine Unterlassungsverfügung erwirkst, dass sie nichts mehr auf deinen Namen bestellen darf. Denn dafür reicht ein Auszug allein nicht. Die Post oder Versandhäuser forschen nämlich nicht nach, ob "KAYser" noch bei Mama wohnt, wenn ein Paket an die Adresse von Mama geht. Dein Schuldenproblem löst sich also dadurch nicht.


    Turtle

    Zitat

    Es heißt, dass wir drei Monate keine Miete bezahlt bekommen würden, wenn einer von uns auszieht.


    Das ist völliger Blödsinn. Das Amt muss auch bei einem nicht genehmigten Auszug Kosten der Unterkunft berücksichtigen. Ggf. aber nur in der vorherigen Höhe (also z. B. der jetztigen 1/3 bei ihm). Trennung ist im Übrigen ein wichtiger Grund für einen Auszug.


    Turtle

    Ja, klar. Füll das mal aus mit "Ich habe mich nicht beworben, weil ich keinen Bock hatte..." (wäre ja durchaus möglich). Was ein WICHTIGER GRUND ist, sich nicht zu bewerben, entscheidet immer noch das Amt. Du kannst gern angeben: "Weil ich zu faul war." (Sanktion), "Weil mir 20 Euro die Stunde zu wenig Lohn war." (Sanktion), "Weil mir 2,50 Euro die Stunde zu wenig war." (keine Sanktion, da sittenwidrige Entlohnung), "Weil ich nachweislich Höhenangst habe und nicht auf ein Gerüst darf, Attest liegt bei." (keine Sanktion) usw.


    Allein auf die Möglichkeit, gleich zum VV angeben zu können, wieso man sich nicht beworben hat, darauf zu schließen, dass das Amt JEDEN DORT GENANNTEN GRUND zu akzeptieren hat, mach dich doch nicht lächerlich!!!


    Von daher bleibt es dabei:

    Zitat

    Wenn du also ein Angebot erhalten hast vom Amt, das mit einer Rechtsfolgenbelehrung versehen war


    und du bewirbst dich nicht, dann gibbets eine Sanktion....


    Aber du kannst ja gern auf die aufgrund 10jähriger Langzeitarbeitslosigkeit so erfahrene Freydis hören. Die bezahlt dir sicherlich den finanziellen Nachteil, den du durch eine Sanktion hättest. Wäre ja auch zu dumm, wenn eine Juristin einer Widerspruchsstelle eines JC Ahnung hätte, wie das so abläuft mit Pflichten und Sanktionen...


    Turtle

    Das müsste eigentlich in deinem Elterngeldbescheid drin stehen, wieviel deines Elterngeldes auf Arbeitsleistung beruht. Wenn du noch einen alten Bescheid hast (wenn der berücksichtigte Verdienst unter 300 Euro ausmachte, wurde das früher nicht ausgewiesen), sollte dir die Elterngeldstelle eine Bestätigung darüber geben.


    Die Rechtsgrundlage zur Anrechnungsfreiheit findest du nicht im SGB II, sondern im Elterngeldgesetz, und zwar dort im § 10 Abs. 5 BEEG:


    http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__10.html


    Turtle

    Was du weißt ist aber falsch. Erstmal gibt es da einen Maximalbetrag, der frei ist bei Ferienjobs, nämlich 1200 Euro (§ 1 Abs. 4 ALG II-V) und nicht "grundsätzlich anrechnungsfrei" und zum Zweiten gilt das nur für Schüler einer allgemeinen bzw. berufsbildenden Schule.


    Die TE schreibt, dass sie jetzt Prüfungen hat und im Herbst ein Studium anfangen will. D. h.: sie beendet jetzt die Schule. Damit hat sie keine "Ferien", da sie mit Ende der Schule den Schülerstatus verloren hat.


    Turtle

    "Im Internet vertan"... gibt es noch eins?! Dass dir meine Antworten nicht gefallen, war mir klar. Du warst angeblich Journalistin und solltest 10 Jahre lang nicht in der Lage gewesen sein, zu recherchieren, dass du einen SB-Ausweis haben könntest oder dass du einen Reha-Antrag stellen kannst usw?! Dann kann ja Journalist nicht der Berufsrückkehrwunsch gewesen sein...


    Ich kann dir jedoch nach wie vor versichern, dass deine Aussage "Könnte sofort Arbeit haben, wenn ich die Umschulung absolviert hätte." nicht reicht. Wenn du Hilfe willst, solltest du den Leuten auch zugestehen, dass sie sich selbst ein Bild über die Realisierbarkeit des Wunsches machen können. Und ich wüsste jetzt nicht, wo das Problem liegt, wenn du den Beruf nennst, den du ergreifen möchtest.


    Zu deiner dick markierten Frage: Du machst dich nicht strafbar, wenn du aus eigenen Stücken eine Umschulung anfängst. Bleibt das Problem, wie du das finanzierst und wie du (sowas dauert ja nicht nur 2 Tage) die Sanktionen überlebst, die du bekommen wirst, wenn du wegen der Umschulung Arbeitsangebote, Maßnahmeangebote usw. des Amtes ablehnen wirst. Weil: wenn du die Umschulung privat machst, dann wird das Amt das als Hobby ansehen und dich weiter in die Pflicht nehmen. Und auf Null sanktioniert ist man auch als Ü25jährige recht schnell.


    Zum Senf: du wirst festgestellt haben, dass ich bisher als Einzige geantwortet habe. Das lässt u. U. Rückschlüsse darauf zu, dass es andere User nicht geschafft haben, sich 2 ganze Beiträge mit 2% Infos und 98% "Rundherumüberflüssiginfos" durchzulesen. Darüber solltest du mal nachdenken. Du schreibst ja hier nicht für die Blöd-Zeitung. Das heißt, dass es immer besser ist, seine Probleme in einer Art und Weise zu posten, die beim Lesen nicht zu Ermüdungserscheinungen führt.


    Turtle

    Wenn du genug Geld hast für eine eigene Wohnung, dann kannst du tun und lassen, was du willst. Wenn du aber ALG 2 brauchst, damit du eine Wohnung bezahlen kannst, dann musst du als U25jähriger das Jobcenter um Erlaubnis fragen. Und das bekommst du nur, wenn du nachweisen kannst, dass es wirklich schwerwiegende Gründe für einen Auszug gibt. Einfache Streitereien reichen da nicht.


    Turtle

    Brauchst du nicht zu fragen. Deine Infos sind korrekt. 100 Euro Grundfreibetrag + 20% vom Rest, wenn du unter 800 Euro brutto verdienst. Wenn du darüber hinaus noch verdienst, dann gibts da nochmal 10%.


    Turtle

    Zitat

    Das Amt hat mir weiter Angebote geschickt und ich habe mich auf eins nicht beworben,
    jetzt wollen die mir 30 % Sperren.Ist das Rechtens?


    Der restliche Sermon ist uninteressant. Wenn andere faul sind, heißt das nicht, dass du (auch) ein Recht auf Faulheit hast.


    Solange wie du ALG 2 beziehst, unterliegst du den Pflichten des SGB II. Dazu gehört es NATÜRLICH, dass man sich um Arbeit kümmert und zwar in dem Maße, dass man kein ALG 2 mehr braucht. Wenn du also ein Angebot erhalten hast vom Amt, das mit einer Rechtsfolgenbelehrung versehen war und du dich pflichtwidrig nicht beworben hast, dann ist eine Sanktion von 30% für 3 Monate der "Lohn" dafür, dass du dich nicht beworben hast.


    Turtle

    In einer Widerspruchsstelle wird nicht verhandelt. Da sitzen Sachbearbeiter, meistens Juristen, die sich die Akte angucken und dann entscheiden, ob dem Widerspruch ganz oder teilweise statt zu geben ist oder ob er abgewiesen wird. Genausogut gibt es keine mündlichen Widerspruchsbescheide. Der SB Widerspruch gibt einen Stattgabevorschlag an den SB Leistung, der den dann umsetzt oder - wenn er es fachlich anders sieht - über seinen Vorgesetzten nochmals zur Prüfung gibt. Und wenn er den WS zurückweisen will, erstellt er einfach einen Widerspruchsbescheid.


    Richter sitzem beim Gericht und um von einem Richter eine Entscheidung zu bekommen, muss man klagen.


    Fakt ist, dass, wenn das Kind Einkommen über seinem Bedarf hat, dieses dann bis zur Höhe des Kindergeldes bei der Mutter anzurechenen ist. Daran gibt es nichts zu rütteln, da hilft auch keine Klage.


    Was das mit den 2 Monatsmieten auf sich hat, kann ich nicht beurteilen. Einfach so ohne Grund wird das Amt ja die 2 Mieten nicht gezahlt haben. Es muss in den 2 Monaten irgendwas gewesen sein. Wenn ich nicht weiß was, kann ich dazu nichts sagen.


    Turtle

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    Wie komme ich aus dieser Sache mit der Sklavenarbeit raus, ohne dass mir oder meiner Bedarfsgemeinschaft Leistungen gekürzt werden können?


    Sozialversicherungspflichtige Arbeit suchen, finden, antreten.


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    Darf mir ein solcher Sklavenjob (noch dazu als "Integration in den Arbeitsmarkt") überhaupt angeboten werden, wenn meine gesundheitlichen Einschränkungen der ARGE bekannt sind und dieser Job ganz offensichtlich nicht der Integration in den Arbeitsmarkt dienlich ist?


    Dass sie nicht dienlich ist, behauptest ja nur du. Und natürlich darf dir ein 1 Euro Job angeboten werden. Wieso denn auch nicht. Du bist ALG 2 Empfängerin und das anscheinend nicht erst seit gestern.


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    Wie vermag ich die von mir angestrebte Umschulung (immerhin aus dem Kursnet der ARGE!!!) durchzusetzen?


    Gar nicht. Darauf gibt es keinen Rechtsanspruch. Außerdem hast du zwar viel Brei geschrieben, aber mit wenig Inhalt. Was du z. B. dir an Umschulung rausgesucht hast, das wäre nämlich wichtig gewesen. Damit man ermitteln kann, wie die Arbeitsmarktchance in dem Beruf aussehen würden und ob der Beruf überhaupt für dich "leidensgerecht" wäre, wenn du so viele gesundheitliche Einschränkungen hast.


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    Was hat das mit der gerichtlichen Einklagbarkeit eines zugesagten Arbeitsplatzes auf sich? War das nur ein weiterer Einschüchterungsversuch der Dame? Wie soll das überhaupt gehen? Schließlich können Unternehmen pleite gehen oder aufgelöst werden etc.


    ??? Wovon redest du?


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    Was muß ich tun, um als Rehabilitandin zu gelten?


    Einen Reha-Antrag stellen.


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    Habe ich eventuell Aussicht auf Übernahme der Umschulungskosten, wenn ich meinen Antrag auf Umschulung schriftlich stelle?


    Selbe Antwort wie oben auf "Wie vermag ich...".


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    Wo finde ich die genaue Definition für "Berufsrückkehrerin" und/oder "Rehabilitand"?


    Googeln? Wobei ich auch hier finde, dass du in deinem ganzen Brei mal hättest schreiben können, für welchen Beruf du dich überhaupt als Berufsrückkehrerin befindest.


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    Gibt es eine der örtlichen ARGE übergeordnete Stelle, bei der man sich beschweren kann oder an die man sich hilfesuchend wenden kann?


    Beschweren kannst du dich überall, selbst bei der Bundeskanzlerin persönlich. Allerdings sind diese Stellen nicht übergeordnet. Und bei deinem recht alltäglichen Anliegen wirst du da wohl auch kaum auf große Empörung treffen. Es ist nunmal gemeinhin so, dass die meisten Arbeitslosen sich viel wünschen, aber nicht alles erfüllt wird.


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    ch stelle derzeit meine Unterlagen für meinen GdB-Antrag (Grad der Behinderung / Behindertenausweis) zusammen. Wegen der geplanten Umschulung hatte ich dies zurückgesetzt. Soll ich nun doch den GdB-Antrag vorziehen, um meine Chancen auf eine Umschulung zu erhöhen?


    Du bist angeblich schon seit Jahren schwerkrank und bist langzeitarbeitslos. Es ist mir ein Rätsel, wieso du nicht schon längst Reha und Schwerbehindertenausweis beantragt hast. Mit einem GdB von 50 kommst du automatisch in die Reha-Abteilung deines Jobcenters (es gibt keine ARGEn mehr), so sie eine hat. Und mit einem GdB von 30 bis 50 auch, da du dann als "gleichgestellt" giltst. Ob du dadurch deine Chancen auf deine Wunschumschulung erhöhst?! Keine Ahnung. Ich habe ja bereits geschrieben, dass du in dem vielen Senf auch mal hättest angeben sollen, was du überhaupt umschulen möchtest.


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    Kann ich aus irgendeinem Grund eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diese Berfufsberaterin (eine Bundesbeamtin) machen?


    Oha. Hat die Dame ihre Berufungsurkunde als Beamtin überm Schreibtisch hängen, oder woher weißt du, dass sie verbeamtet ist?! Dienstaufsichtsbeschwerde kannst du immer machen. Falls sie dich aber nicht als "faule Sau" und "dumme Kanaille" oder ähnlichem betitelt hat, wird das wenig Aussicht auf Erfolg haben. Denn eine Dienstaufssichtsbeschwerde macht man, wenn jemand im Dienst sich ungebührlich benommen hat. Wenn jemand fachlich falsch gehandelt hat, macht man eine Fachaufsichtsbeschwerde. Die auch im Sande verlaufen wird, da deine Vermittlerin aus meiner Sicht bisher nichts falsches gemacht hat. Denn es gibt keinen Rechtsanspruch auf ALG 2 und deine Arbeitsfähigkeit und -bereitschaft erstmal über einen 1 Euro Job zu prüfen, nachdem du offensichtlich jahrelang nur zuhause warst, ist genau der richtige Schritt.


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    Kann der 12. Artikel des Grundgesetzes bei ALG-2-Beziehern einfach so außer Kraft gesetzt werden?


    Lächerlich. Du kannst tun und lassen, was du willst. Du kannst arbeiten als was du willst, du kannst lernen, was du willst. Du musst es eben notfalls nur selbst finanzieren. Im Grundgesetz steht nichts anderes. Da steht nicht "...und muss das alles vom Staat finanziert bekommen...".


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    Seit zehn Jahren ließ ich mich von denen hinhalten.


    SGB II gibt es noch keine 10 Jahre. Wenn du 9 Jahre alo bist, dann hast du wahrscheinlich zwischenzeitliche Chancen schlichtweg nicht genutzt.


    Turtle

    Zitat

    Leider war ich oft krank, bin ich immer noch,


    Wenn du schreibst "bin ich immer noch" solltest du dich aber nicht wundern, wenn man denkt, dass du weiter einen Krankenschein hast.


    Wenn deine Krankschreibung nur bis 9.5. ging, solltest du mit dem Amt klären, wieso sie dich jetzt mit über 6 Wochen krank führen.


    Alles andere wäre Rätsel raten.


    Also Montag anrufen oder hingehen und fragen. Kannst ja mal mitteilen, was da schief lief.


    Turtle

    Wie wäre es schlichtweg mit Krankengeld beantragen? Beim Arbeitsamt ist das auch nichts anderes, wie wenn du beschäftigt wärest: 6 Wochen gibts Lohnfortzahlung bzw. ALG 1, wenn man darüber hinaus noch krank ist, muss man halt Krankengeld beantragen.


    Und wenn du wieder gesund bist, meldest du dich wieder arbeitslos, dann gibts wieder ALG 1.


    Siehs positiv: dadurch bekommst du länger ALG 1. Die Zeiten des Krankengeldbezuges rechnen nämlich nicht in deinen Anspruch rein.


    Turtle

    Du bist des Lesens wohl nicht mächtig? Es gibt keine andere Antwort auf deine Frage als:


    Zitat

    Du kannst gerne einen Mietvertrag mit ihm abschließen. Wie du schon festgestellt hast: Woher soll er dafür Geld nehmen, wenn nicht stehlen? ALG 2 wird er nicht bekommen als 18jähriger im Haushalt der Mutter. Denn da bilden sie und du und er nunmal eine Bedarfsgemeinschaft.


    Turtle

    Wenn du dich ihm gegenüber, als er noch bei euch wohnte, also bevor er zu den Großeltern zog, so aufgeführt hast, wie du dich hier in unflätiger Art und Weise aufführst, dann wundert mich gar nichts mehr.


    Da dir sein Schicksal ja am Arsch vorbeizugehen scheint, wenn du mit seinem Schicksal nicht auch noch Geld einsacken kannst, solltest du ihm einfach die Tür vor der Nase zumachen. Ist wahrscheinlich das Beste, was dem Kind passieren kann.


    Turtle

    Nun gut: Du kannst gerne einen Mietvertrag mit ihm abschließen. Wie du schon festgestellt hast: Woher soll er dafür Geld nehmen, wenn nicht stehlen? ALG 2 wird er nicht bekommen als 18jähriger im Haushalt der Mutter. Denn da bilden sie und du und er nunmal eine Bedarfsgemeinschaft.


    And btw: wenn ihr bzw. seine leiblichen Eltern in der Erziehung versagt haben, werft das nicht anderen vor. Ein Kind ist biegsam, ein Kind will erzogen werden. Es ist Aufgabe der Eltern, das zu tun und nicht nach dem Staat zu schreien, wenn sie es in den Brunnen haben fallen lassen.


    Und es dann noch als Geldquelle zu benutzen: pfui Deibel!


    Turtle