Beiträge von Turtle1972

    1. Das ist seine Aufgabe, verantwortungsbewusst mit dem Geld der Steuerzahler umzugehen.


    2. Wie drückt sich das Verhöhnen aus? Im Übrigen ist m. W. n. der Grundlohn bei einer ZAF irgendwas bei 7,55 Euro und nicht deine 8 Euro nochwas.


    3. Damit hat er schlichtweg recht. Solange du nicht genug verdienst und aufstockend ALG 2 brauchst, musst du dir lt. Gesetz eine andere Arbeit suchen!


    4. Wenn du Probleme mit der von dir selbst gesuchten Firma hast, kannst du das nicht deinem Vermittler anlasten.


    5. Wenn du Probleme mit dieser Firma hast, dann ist die Problemlösung nunmal nicht Aufgabe des Amtes. Das sind deine eigenen privatrechtlichen Probleme. Dafür gibt es z. B. Rechtsanwälte mit Fachrichtung Arbeitsrecht. Aufgabe des Jobcenters ist es, ALG 2 zu gewähren und in Arbeit zu vermitteln. Nicht aber, Probleme auf Arbeit zu lösen. Das wäre unerlaubte Rechtsberatung.


    6. Was heißt jetzt verstehen? Ich habe dich jetzt schon x-mal gefragt, wie genau es sich ausdrückt, dass dein Vermittler so sch.... ist. Bisher las ich aber nur, dass er sich an Recht und Gesetz gehalten hat, wobei das Gesetz nunmal so ist, dass die Konsequenzen aus dem Gesetz dir nicht gefallen. Und dein derzeitger Job auch nicht. Dafür kann aber doch der Vermittler nichts.


    Turtle

    Zitat

    Das Arbeitsamt, von demi ich eigentlich Hilfe und Verständnis erwarte, die leisten diesen Machenschaften auch noch Vorschub indem sie verlangen, dass ich jeden Job annehme und dann auch noch den Zeitarbeitsfirmen Geld geben, wenn ich dort arbeite.


    Das ist aber nunmal im SGB II so verankert, dass du JEDE ZUMUTBARE ARBEIT anzunehmen hast!!!


    Also nochmal: Wie genau benimmt sich dein Vermittler dir gegenüber Sch...? Bisher hab ich nur gelesen, dass er offensichtlich nach Gesetz handelt. Da kann man nicht von Sch... reden, da das Gesetz für den ALG 2-Empfänger nunmal nicht bestimmt, dass es immer Rosen für ihn regnen soll.


    Du kannst niemandem vorwerfen, dass er seinen Job ordentlich macht. Selbst wenn für dich persönlich diese ordentliche Arbeit belastend ist, weil daraus Dinge erwachsen, auf die du keinen Bock hast.



    Turtle

    Das ist aber dann schon eher Arbeitsrecht. Je nachdem, was mündlich verabredet wurde, sieht es so aus, dass du einen mündlichen Vollzeitarbeitsvertrag eingegangen bist, denn das waren die Voraussetzungen und so hast du nachweislich auch bereits 2 Wochen gearbeitet. Damit dürfte der dir vorgelegte Arbeitsvertrag rechtlich als Änderungskündigung gelten. Diese musst du natürlich nicht unterschreiben, den AG kann dich dann - da du ja sicherlich Probezeit hast - in der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Ich fürchte fast, es wäre günstig, du suchst dir eine Rechtsberatung vor Ort.


    Turtle

    Das mit dem Monat ist schon korrekt. Bzw. kann korrekt sein. Es gibt sogenannte Leistungen aus dem Vermittlungsbudget. Dieses Vermittlungsbudget ist vom Gesetzgeber sehr allgemein gefasst, ander als früher, da stand drin, dass Fahrkosten für 6 Monate zu bewilligen sind, dass es für Bewerbungen maximal 260 Euro im Jahr gibt usw... Das ist alles gestrichen, jetzt obliegt es dem Ermessen des Amtes, was es gewährt. Und in den meisten Ämtern ist das mit dem einen Monat (dem der Arbeitsaufnahme) bzgl. der Fahrkosten üblich, da ab dem nächsten Monat die Fahrkosten ja einkommensmindernd bei der ALG 2 Berechnung berücksichtigt werden.


    Den Antrag auf Berufsbekleidung (wobei es bei sowas eh darauf ankommt, dass du wirklich Berufsbekleidung brauchst, also einen Job machst, wo sowas üblich ist, z. B. Kellner oder Koch. Und dass es keine Arbeitsschutzbekleidung ist, die muss nämlich der Arbeitgeber stellen, z. B. Bauhelm und Stahlkappenschuhe...) hättest du stellen müssen, als du den Arbeitsvertrag unterschrieben hast bzw. als du erfahren hast, dass man dich einstellt. Das ist wirklich so. Und normalerweise steht das auch in der Eingliederungsvereinbarung drin, dass man die Leistungen vorher beantragen muss.


    Wenn es eine ZAF ist: wieso bezahlt die nicht die Fahrkosten? Soweit mir bekannt, muss eine ZAF die mindestens dann bezahlen, wenn die Entleihfirma weiter entfernt ist als der Standort der ZAF es wäre.


    Turtle

    Läuft die Versicherung auf dich oder auf deine Mutter und du bist nur Begünstigter? Wenn sie allein auf dich läuft, dann ist es dein Vermögen und du musst es angeben.


    Deinen ebay- Powersellerstatus auch, wobei ich hoffe, du hattest das wenigstens zu den Zeiten, wo du damit Umsatz gemacht hast, mindestens dem Finanzamt gemeldet...


    Mehr Geld wegen dem Behindertenstatus gibt es nicht, aber bei der Vermittlung könnte es eine Rolle spielen.


    Turtle

    Nein, den MB mit Merkzeichen G gibt es nur für erwerbsunfähige Personen, d. h. Personen, bei denen die Gesetzliche Rentenversicherung festgestellt hat, dass sie nicht erwerbstätig sein können. Kinder in dem Alter des euren können schon allen wegen des Status "Kind" nicht arbeiten, ihnen steht also nur wegen der Behinderung kein MB zu.


    Turtle

    Wenn der Lohn bei Vollzeit gerade mal die Miete (für eine Person?! :eek:) abdeckt, dann müsste man sich mal über Sittenwidrigkeit einen Kopf machen. Was verdient sie denn netto für ihren Vollzeitjob ohne Prämie?


    Ansonsten ist und bleibt die Rechtslage klar: Die Prämie ist Einkommen und daher anzurechnen.


    Turtle

    ****** Der LINK und das Zitat ist VOM MINISTERIUM SELBST!!!!!! Wenn die Waisenrente bei einem 5 jährigen Kind nämlich z. B. nur 60 Euro ist, dann wird MIT UVG auf 133 Euro aufgestockt!!!!


    Wenn du keine Ahnung hast, dann bleibe mit deinen Falschinfos doch in deinem Elo-Forum, wenns dort mit dem gegenseitigen Bauchstreicheln so schön ist!


    Und enthalte hier nicht den Leuten Leistungen vor, auf die sie Anspruch haben!!!!


    Ich soll es lassen?! Was denn? Dir zu sagen, dass du keine Ahnung hast und deshalb lieber den Mund hältst? Vergiss es!


    Turtle

    ALG 1 wegen Sperrzeit wohl nicht, also könntest du ALG 2 beantragen. Da du U25 bist, würdest du aber auch hier einen 100%ige Sanktion bekommen, d. h. kein Geld für Nahrung, Strom usw. für 3 Monate. Nur Geld für die Miete. Wobei du das als Kostenersatz später wieder zurückzahlen müsstest.


    Turtle

    Ich kann nicht erkennen, wo du angeblich angegiftet worden bist. Und dass, wenn man fremde Kinder versorgt, in erster Linie die Eltern dieser Kinder mit Unterhalt heranzuziehen sind, das ist doch wohl keine falsche Aussage.


    Ich frage mich sowieso schon die ganze Zeit, wieso die Kinder das 1,5fache des normalen Regelsatzes bekommen müssen. Was unterscheidet sie IM BEDARF von anderen Kindern, die bei den Eltern wohnen?! Die müssten doch auch mit 215 Euro oder 251 Euro usw. Regelsatz klarkommen.


    Und wenn die Eltern z. B. in Haft sind, dann ist in erster Linie das Jugendamt zuständig. Wenn die sie in einer Pflegefamilie unterbringen (die auch du sein kannst), dann muss das Jugendamt zahlen.


    Turtle

    Zitat

    Unterhaltsvorschuß kann aber tatsächlich nur so lange gezahlt werden, wie das andere Elternteil am Leben ist.


    Was für eine gemeine und hinterhältige Fehlinformation! Du willst wohl die Fragesteller um das ihnen zustehende Geld bringen?!


    Zitat

    Wer erhält Unterhaltsvorschuss?


    Danach haben Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder regelmäßigen Unterhalt oder nicht mindestens den gesetzlichen Mindestunterhalt gemäß § 1612 a Abs. 1 BGB minus des für ein erstes Kind zu zahlenden Kindergeldes von dem anderen Elternteil beziehungsweise nach dessen Tod Unterhalt in Form von Waisenbezügen erhalten, Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für maximal 72 Monate. Hierbei gibt es keine Einkommensgrenze für Eltern. Vom Jugendamt wird für die Beantragung des Unterhaltsvorschusses ein gerichtliches Unterhaltsurteil gegen den anderen Elternteil nicht vorausgesetzt. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht leistungswillig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.


    http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=34088.html


    Ich würd sagen, mit solchen Falschinformation kannst du im Elo-Forum bleiben, da bist du bestens aufgehoben.


    Turtle

    Du musst deine Gutmenschelei nicht allen anderen hier überstülpen, denn du scheinst mit deiner Annahme, dass alles gepostete immer nur der Wahrheit entspricht, ziemlich allein dazustehen.


    Wenn du nicht hinterfragen magst und immer nur das Positivste annimmst, dann ist das dein Bier. Was andere machen, ob die kritisch hinterfragen oder auch mal den Zeigefinger ermahnend hochheben, das ist ebenfalls nicht dein Bier.


    Turtle

    Wenn du deinen Lohn immer erst einen Monat später bekommen hast, dann dürfte es sich um die Rückforderung für April und Mai handeln.


    Denn dann musst man dir ja für April den vollen Märzlohn und im Mai den Aprillohn für die paar Tage anrechnen.


    Genau kann dir das natürlich nur dein Amt sagen wie man auf die 904 Euro Überzahlung kommt. Normalerweise gibts neben der Anhörung auch Änderungsbescheide, wo man dann den alten Anspruch und den neuen Anspruch vergleichen kann und sich so ausrechnet, ob die Überzahlung stimmt.


    Turtle

    Zitat

    Ich lag von Januar bis März immer über den Satz der ARGE und hab nichts von denen bekommen.


    Das glaube ich dir nicht. Wenn du die Arbeitsaufnahme zum 4.1. erst gemeldet hast, hast du für Januar schon das ALG 2 bekommen (Ende Dezember). Ich schätze mal, das ist jetzt eine Rückforderung für Januar und für April.


    Hast du deinen Lohn mit dem laufenden Monat ausgezahlt bekommen oder erst im Folgemonat?


    Turtle