Beiträge von Turtle1972

    Die Umzugskosten hängen tatsächlich auch von der Angemessenheit ab. Was nicht unlogisch ist, denn zieht jemand in eine Wohnung um, die er dann nicht bezahlen kann, weil das Amt nicht alles anerkennt und dann ein paar Monate später wegen Mietschulden wieder ausziehen muss, dann müsste ggf. das Amt nochmal Umzugskosten zahlen.


    Turtle

    @ Benutzername:


    Es heißt:


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    Ich habe gedacht, in diesem Forum hier kennt man sich mit solchen Angelegenheiten aus.


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    Na_gut, hab ich mich halt geirrt.


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    Ich habe woanders sowieso schon alles, was ich wissen wollte, beantwortet bekommen.


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    Vermutlich ein einziger Haufen aus arbeitslosem unzufriedenem Gesocks hier.


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    Da kann man keine vernünftigen Antworten erwarten.


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    Egal, ich bin hier wieder weg woanders, wo mir weitergeholfen wird.


    Ich glaube kaum, dass du mit dieser Rechtschreibung andere Leute kritisieren solltest. Und ich glaube auch nicht, dass hier nur arbeitsloses und unzufriedenes Gesocks tätig ist. Wenn ich in deinem anderen Thread lese, dass du dir oft Krankenscheine holst, damit du nicht malochen musst, dann würde ich mal eher sagen, dass du dich an die eigene Nase packen solltest. Denn du bist offensichtlich auf dem besten Weg, sowas zu werden.


    Und vernünftige Antworten: Für "ich frag jetzt mal, weil mir langweilig ist" Fragen hat hier keiner Zeit. Werde erstmal erwachsen. Ich kenne genug Foren, da würdest du mit solchen Beschäftigungsfragen schon längst aus dem Forum geflogen sein, weil man es dort überhaupt nicht mag, wenn man den Stammusern die Zeit stielt.


    Noch als kleiner Hinweis: als Jurist einer Widerspruchsstelle verdiene ich in etwa das 6fache wie du. Von daher solltest du dich mit Pauschalbeleidigungen a la arbeitsloses Gesocks wirklich zurückhalten.


    Turtle

    Du must keine EV unterschreiben. Dann kommt sie halt als Verwaltungsakt. Rechtsanspruch auf Weiterbildung gibt es nicht. Wenn man Probleme mit der EV hat, weil man meint, dass da zuwenig als Leistung des JCs drinsteht, dann bespricht man das tunlichst mit seinem Vermittler. Meistens sitzt man diesem ja gegenüber, wenn die EV zur Unterschrift vorgelegt wird und hat eigentlich auch einen Mund am Kopf.


    Turtle

    Was dir die Leute hier zu verstehen geben wollen - und du wohl nicht verstehen willst, ist, dass man ungern auf FIKTIVE Fragen ("weils mir grad mal langweilig war, beschäftige ich halt mal ein paar Leute...") antwortet. Die Leute hier wollen anderen mit Rat und Tat HELFEN und nicht deren Langeweile bekämpfen.


    Wenn deine Fragen nicht fiktiv sein sollten (in Anbetracht deines anderen Threads müssen sie dies sein), dann solltest du die Sachlage erklären (für wen du fragst und wieso) oder aber akzeptieren, dass die Leute hier etwas verstimmt sind, dass du ihnen mit unsinnigen Fragen die Zeit rauben möchtest.


    Turtle

    Du kannst es dir aussuchen:


    Entweder du verklagst selbst deinen Vater oder du weist nach, dass er trotz Aufforderung dir nichts zahlt und stellst einen Vorausleistungsantrag bei der BAB-Stelle. Dann verklagt die ihn halt.


    Dass Vater Staat kein BAB zahlt, wenn ein 3700 Euro netto verdienender Vater, der entsprechend natürlich guten Unterhalt zahlen könnte, vorhanden ist, ist doch wohl logisch.


    Turtle

    410 Euro netto sind nun wirklich nicht wenig für einen Azubi. Da gibts auch Azubis, die gar nichts bekommen (schulische Ausbildung) bzw. die sogar noch Schulgeld bezahlen müssen. Und es gibt welche, die wesentlich weniger Azubilohn haben (200 Euro...).


    Dass Lehrjahre auch keine Herrenjahre sind, dieser Spruch gilt noch heute. Wenn du dich unterfordert fühlst, solltest du das Gespräch mit deinem Ausbilder suchen und ihm dies sagen. Du bist ein erwachsener Mensch, wenn es Probleme gibt, sollte man die angehen und nicht einfach versuchen, sie mit einer Vogel Strauß Taktik zu umgehen. Die Ausbildungsstellen werden auch heute noch nicht auf dem Silbertablett serviert, wer weiß, wie die nächste Ausbildung aussähe, wenn dich überhaupt noch ein Ausbildungsbetrieb nimmt.


    Wenn du jetzt abbrichst, würdest du wahrscheinlich gar nichts bekommen, du schreibst ja selbst, dass deine Mutter kein ALG 2 bezieht. Sie muss dich also mit ihrem Geld ernähren. Wenn dies nicht reichen sollte, dann kann ALG 2 beantragt werden, jedoch wird es erstmal die ersten 3 Monate eine 100%ige Sanktion für dich geben, also wahrscheinlich gar nichts.


    Wenn du ein Jahr beschäftigt bist in der Firma würde dir bei Abbruch ALG 1 zustehen. Hier allerdings auch mit 12 Wochen Sperrzeit. Also dann 3 Monate nichts, dann 3 Monate ganz geringes ALG 1.


    Turtle

    1. Ja, das dürft ihr, das JC zahlt dann nur die angemessene Miete. Ab Ausbildungsbeginn muss dein Freund seinen Mietanteil aus seinem eigenen Einkommen bezahlen.


    2. Als Azubi verdient er auch nicht üppig und du wirst weiterhin ALG 2 beziehen, von daher sollten die Kosten der Wohnung schon ein Rechenfaktor sein.


    3. Nein. Wenn eine Wohnung unangemessen ist, gibt es kein Kautionsdarlehen.


    4. Hat sich erledigt wegen 3.


    5. Die alte Kaution gabs ja auch beim alten Jobcenter. Wenn ihr dann auszieht, wollen die dann auch das restliche Darlehen sofort zurück, spätestens dann, wenn euer Vermieter die Kaution auszahlt.


    Turtle

    Das eine ist die rechtliche Seite, die andere Seite ist natürlich, dass die JCs zur Antragsbearbeitung Vorgaben haben, die kontrolliert werden, da man ja Kundenfreundlichkeit zeigen will. Dabei soll ein Antrag auf ALG 2 tatsächlich innerhalb 2 Wochen bearbeitet sein. Hier geht es aber nicht um einen Grundantrag. Und eigentlich gibt es nichts zu beantragen. Es gibt einen Bescheid mit einem fiktiven Einkommen. Und wenn man meint, dass der Bescheid nicht korrekt ist, dann geht man in Widerspruch.


    Turtle

    Da muss ich widersprechen. Es ist ein kompletter Neuantrag nötig. Im SGB II ist die sogenannte "örtliche Zuständigkeit" verankert, die JCs sind keine Bundesbehörde wie die BA, d. h. sie sind nur örtlich zuständig. Mit dem Wegzug erlischt die Zuständigkeit des alten JCs, was bedeutet, dass man am neuen JC einen neuen Antrag stellen muss.


    Turtle

    Gibt nur ein kleines Problem (das kennt man aber auch im Elo-Forum, einige dort sind gar nichts so dumm wie andere): für einen Antrag hat das Amt 6 Monate Zeit zum bearbeiten. Erst dann kann man Untätigkeitsklage erheben. Nix mit 14 Tagen.


    Turtle

    Nein, so geht das nicht. Das Haus muss geschätzt werden, daraus ergibt sich der Anteil, der ihr zusteht. Davon sind ihre Schulden abzuziehen, wenn es noch Belastung gibt. Der Rest wäre dann der Verkaufserlös. Wenn dieser nachweislich unterhalb des Vermögensfreibetrages ist, DANN kann sie den Hausanteil einfach so übertragen.


    Aber einfach mal mit einem obligatorischen Euro - das funktioniert nicht. Jedenfalls nicht, ohne dass es Probleme gibt.


    Turtle

    Einfach so weitergeben wäre "Verschenken". Und das geht nicht. Wobei sich eh die Frage stellt, ob sie die Haushälfte als Vermögen überhaupt beim ALG 2 angegeben hat, denn sonst wäre schon längst was bzgl. Verwertung gekommen oder aber sie würde ALG 2 ggf. nur darlehensweise erhalten...


    Turtle

    Du gehst zum Amtsgericht und lässt dir dort einen Beratungshilfeschein geben. Dann schlägst du in den gelben Seiten nach einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht nach bzw. googelst mal oder rufst die zuständige Rechtsanwaltskammer an, wo in deiner Nähe einer ist. Und der hilft dir dann schon weiter.


    Bzgl. Geld: Du kannst beim Jobcenter einen Antrag auf ein Darlehen stellen, wenn du noch keinen Lohnnachweis hast. Solltest du den Lohnnachweis schon haben, dann hin zum Amt, damit das Amt überrechnen kann, was dir noch aufstockend (schätze mal, dass dein Verdienst nicht so hoch ist, dass du kein ALG 2 mehr bekommst) zusteht.


    Turtle

    Was soll denn der Quatsch?! Was hat das mit Aroganz zu tun? Natürlich könnte mir dein Anliegen 10m am A...vorbeigehen, aber ich versuche gerade, dir zu helfen, ist das so schwer zu verstehen?! Werde endlich wach! Du wirst aus der Sache - egal ob nun beim Arbeitgeber oder dann beim JC - nicht ohne Anwalt rauskommen. Der AG kann dir nicht so einfach eine Änderungskündigung unterjubeln und wenn du gekündigt wirst oder kündigst (du hast ja schon 2 Wochen gearbeitet, also wäre es eine Kündigung), dann gibt es ggf. eine Sanktion vom JC. Du brauchst auf alle Fälle einen Anwalt!!!! Begreif das doch endlich!


    Turtle

    Dann such dir halt keinen Anwalt, kündige einfach oder lass dich kündigen und kassier deine Sanktion. Mir ist das sowas von egal. Ich habe meinen monatlichen Lohn. Und das nicht zu knapp. Du musst weder meine Beiträge lesen noch meine Ratschläge befolgen.


    Wenn dir noch nichtmal der Ratschlag gefällt, dass du einen mündlichen Vollzeitarbeitsvertrag eingegangen bist und man dir nicht so einfach einen Teilzeit unterschieben kann und du einen Rechtsanwalt brauchst... nicht mein Problem... dein Problem.


    Du erkennst Hilfe noch nichtmal, wenn sie dir auf dem Silbertablett serviert wird.


    Turtle

    Zitat

    ch wollte wissen, ob ich diese Arbeit ablehnen kann unter den gegebenen Umständen.


    Nicht beantwortet? Das halte ich aber für ein Gerücht...


    Beitrag Nr. 5:


    Zitat

    Das ist aber dann schon eher Arbeitsrecht. Je nachdem, was mündlich verabredet wurde, sieht es so aus, dass du einen mündlichen Vollzeitarbeitsvertrag eingegangen bist, denn das waren die Voraussetzungen und so hast du nachweislich auch bereits 2 Wochen gearbeitet. Damit dürfte der dir vorgelegte Arbeitsvertrag rechtlich als Änderungskündigung gelten. Diese musst du natürlich nicht unterschreiben, den AG kann dich dann - da du ja sicherlich Probezeit hast - in der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Ich fürchte fast, es wäre günstig, du suchst dir eine Rechtsberatung vor Ort.


    Wobei das eigentlich nichts mit ALG 2 zu tun hat, sondern mit Arbeitsrecht, wie ich bereits schrieb. Das Amt darf dich da auch nicht beraten, das wäre nämlich eine unzulässige Rechtsberatung.


    Es wäre eine Änderungskündigung und die kannst du ablehnen. Du solltest dir aber einen Anwalt suchen, der gegen die Firma vorgeht, wenn sie dich dann kündigt, da eine Kündigung ja zur Sanktion des ALG 2 führen könnte und du daher beweisen musst, dass du nicht an der Kündigung Schuld bist. Ohne Anwalt kommst du da nicht raus.


    Dass du deinen Berater als sch.... empfindest, habe ich dir doch die ganze Zeit schon geschrieben. Das darfst du doch auch gerne. Ändert aber nichts daran, dass das, was du schilderst, nur die ganz normale Arbeitstätigkeit des Vermittlers wiederspiegelt, da er nunmal ein Gesetz umsetzen muss, dass in vielen Teilen als besch... empfunden wird.


    Turtle

    Zitat

    da müssen sie sich halt ne arbeit suche, die besser bezahlt wird..............das ist doch ne Frechheit.....


    Sind doch deine Worte, oder? Es ist deiner Meinung nach eine Frechheit, dass du dir, obwohl du weiter ALG 2 brauchst, eine andere Arbeit suchen sollst. Du hast also keinen Bock auf eine Pflicht, die dir vom Gesetz auferlegt wird. Das ist Fakt, das hast du geschrieben.


    Zitat

    Du reitest auf dem Gesetz herum.....Dass irgendetwas Gesetz ist, heisst doch noch lange nicht, dass es richtig ist!


    Solange es Gesetz ist, ist es richtig. Wir leben ja nicht in einer Diktatur, sondern in einem Rechtsstaat.


    Und du kannst nicht von einem Bediensteten des Staates erwarten, dass er dir was anderes sagt, als im Gesetz steht. Und dass er dich anders behandelt, wenn es dazu keine gesetzliche Grundlage gibt. Der riskiert wegen dir nicht seinen Job.


    Es ging dir doch darum, dass dein Vermittler angeblich sch... ist. Solange er aber nach Recht und Gesetz handelt, tut er das nicht. Auch, wenn dir das offensichtlich nicht gefällt.


    Turtle

    Was heißt "wie ich argumentiere"? Widerlege es doch bitte. Steht nicht im SGB II, dass du jede zumutbare Arbeit aufzunehmen hast? Unterliegst du nicht mehr den Pflichten des SGB II, was bedeutet, alles in deinen Kräften Stehende zu tun, dass du kein ALG 2 mehr brauchst, wenn du eine Arbeit hast, der Lohn aber nicht zum Leben reicht, so dass du weiter ALG 2 brauchst? Muss der Vermittler etwa nicht verantwortungsvoll mit Steuergeldern umgehen, sondern darf diese zum Fenster rausschmeißen?


    Ich habe dich wiederholt danach gefragt, was dein Vermittler gesagt hat, dass du behauptest, er würde sich dir gegenüber sch... verhalten. Aber es kam von dir nichts. Wenn er z. B. gesagt hätte, dass du eine faule Sau bist: das wäre nicht in Ordnung und dann könntest du dich beschweren. Oder wenn er dich zu was genötigt hätte oder dich angegriffen etc.


    Aber davon kann ich nichts lesen. Ich lese nur, dass er dir die unbequemen Seiten des ALG 2 Bezuges aufgezeigt hat. Welche dir nicht gefallen. Der Vermittler hat dieses Gesetz aber nicht gemacht.


    Turtle