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Und es gibt da keine Ausnahme, z.B: bei Studierenden, da diese nicht, wie bei einer Ausbildung, Geld empfangen, sondern eher zahlen müssen (Studiengebühren, Semesterbeitrag, ...). (Als Einstiegshilfe).
Nein, im Gegenteil. Azubis können sogar noch einen Mietzuschuss vom Jobcenter erhalten, Studierende mit eigener Wohnung nicht.
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Er ist selbst bei der Stadt tätig, Fallmanager für Hartz 4ler und war mal mein Fallmanager. ICh habe skrupel einen Beamten zu fragen, welche Rechte ich dort habe, da ich ja so einen Vorteil erziele.
Was ist daran ein Vorteil? Anscheinend hast du ihn doch schonmal gefragt und so deinen angeblichen Vorteil ausgenutzt. Dann kannst du ihn doch auch ein zweites Mal fragen. Meine Nachbarn und Bekannten fragen mich auch ständig bzgl. ALG 2. Sogar Widersprüche habe ich schon aufgesetzt, obwohl ich selbst bei einem JC arbeite.
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Ich wurde nun gefragt, ob ich Ratenzahlung tun will oder ob ich den Widerspruch bestehen lassen soll:
Kann es negative Konsequenzen für mich haben?
Du kannst den Widerspruch auf aufrecht erhalten. Dann bekommst du eben einen Widerspruchsbescheid, in dem dein Widerspruch zurückgewiesen wird. Ob du dann klagen willst oder nicht, das hast du zu entscheiden. Nach deiner Schilderung sehe ich eben keine Chance, dass du gewinnst, aber vor Gericht und auf hoher See.... Und wenn Ratenzahlung nicht möglich ist, kannst du ja um Stundung bitten.
Ist es denn soviel? Kann doch höchstens einen Monat ALG 2 sein, was man zurückfordert?
Turtle