Beiträge von Turtle1972

    Du hast ja bei deinen 1179 Euro, die du deiner Meinung nach zur Verfügung hast den Lohn deiner Azubitochter völlig außer Acht gelassen! Das geht aber nicht. Deine Tochter muss 1/3 der Miete und sonstigen Kosten (Lebensmittel, Strom, Telefon usw...) bezahlen, denn ansonsten beherbergst und beköstigst du sie mit deiner Rente, deiner Sozialhilfe und dem ALG 2 und Kindergeld, das für die jüngere Tochter bestimmt ist! Die 580 Euro Azubilohn sind nicht dazu gedacht, dass sie sie als Taschengeld behalten kann!


    Turtle

    Das Ausbildungsgehalt wird auf SEINEN Regelsatz angerechnet, er bekommt doch wahrscheinlich auch ALG 2, oder?


    Fahrkosten können einkommensmindernd geltend gemacht werden, soweit sie die 100 Euro Grundfreibetrag übersteigen. Entsprechend weniger Lohn wird angerechnet. Vereinfachtes Beispiel: Er hat 400 Euro Azubilohn und 120 Euro Fahrkosten. Dann würden nur 280 Euro berücksichtigt werden. Und darauf gibt es dann nochmal einen Freibetrag (20% vom Bruttolohn zwischen 100 Euro und dem tatsächlichen Bruttolohn).


    Keine Ahnung. Praxisgebühr muss doch jeder bezahlen, der in der GKV ist und 18 Jahre alt?!


    Turtle

    Zitat

    Und es gibt da keine Ausnahme, z.B: bei Studierenden, da diese nicht, wie bei einer Ausbildung, Geld empfangen, sondern eher zahlen müssen (Studiengebühren, Semesterbeitrag, ...). (Als Einstiegshilfe).


    Nein, im Gegenteil. Azubis können sogar noch einen Mietzuschuss vom Jobcenter erhalten, Studierende mit eigener Wohnung nicht.


    Zitat

    Er ist selbst bei der Stadt tätig, Fallmanager für Hartz 4ler und war mal mein Fallmanager. ICh habe skrupel einen Beamten zu fragen, welche Rechte ich dort habe, da ich ja so einen Vorteil erziele.


    Was ist daran ein Vorteil? Anscheinend hast du ihn doch schonmal gefragt und so deinen angeblichen Vorteil ausgenutzt. Dann kannst du ihn doch auch ein zweites Mal fragen. Meine Nachbarn und Bekannten fragen mich auch ständig bzgl. ALG 2. Sogar Widersprüche habe ich schon aufgesetzt, obwohl ich selbst bei einem JC arbeite.


    Zitat

    Ich wurde nun gefragt, ob ich Ratenzahlung tun will oder ob ich den Widerspruch bestehen lassen soll:


    Kann es negative Konsequenzen für mich haben?


    Du kannst den Widerspruch auf aufrecht erhalten. Dann bekommst du eben einen Widerspruchsbescheid, in dem dein Widerspruch zurückgewiesen wird. Ob du dann klagen willst oder nicht, das hast du zu entscheiden. Nach deiner Schilderung sehe ich eben keine Chance, dass du gewinnst, aber vor Gericht und auf hoher See.... Und wenn Ratenzahlung nicht möglich ist, kannst du ja um Stundung bitten.


    Ist es denn soviel? Kann doch höchstens einen Monat ALG 2 sein, was man zurückfordert?


    Turtle

    Das nutzt doch alles nichts, dadurch wissen wir immer noch nicht, was das für eine Schulform ist (eine normale Realschule wohl kaum) und entsprechend auch nicht, ob sie bafögförderfähig ist. Hast du inzwischen mal die Bafögstelle kontaktiert?


    Oder hast du einen Link zu der Schule?


    Turtle

    Zitat

    Das bedeutet, ab dem Moment, ab dem ich Empfangen habe, muss ich auch zurückzahlen.



    ???


    Also bei der Jungfrau Maria bedeutete "empfangen", dass sie schwanger wurde... Was meinst du jetzt mit "empfangen" (Verb - klein schreiben!)?


    Falls du Bafög meinst: das ist unrelevant. Selbst wenn du aus irgendwelchen Gründen kein Bafög bekommen hättest als Student: mit Beginn des Studiums entfällt der ALG 2 Anspruch.


    Was dein Bekannter gemeint haben könnte: keine Ahnung. Wieso fragst du ihn nicht einfach nochmal?


    Turtle

    Wo hat sie vorher denn gewohnt? Mietfrei bei den Eltern? Dann geht das Amt wohl von einem ungenehmigten Umzug ohne wichtigen Grund aus. Für U25jährige gibt es ja die Regel, dass keine Miete berücksichtigt wird, wenn dem Auszug bei den Eltern nicht zugestimmt wird. Bei über 25jährigen gibt es die Regel, dass bei einem ungenehmigten Umzug nur die Kosten für Miete berücksichtigt werden müssen, die vorher gewährt wurden. Manche Ämter stehen da auf dem Standpunkt, wenn es 0 Euro waren, müssen dann auch nur 0 Euro übernommen werden.


    Da sie jetzt 25 geworden ist, sollte m. E. n. aber nunmehr die Miete berücksichtigt werden. Falls sie einen aktuellen Bescheid hat, der noch keinen Monat alt ist, sollte sie in Widerspruch gehen. Wenn die Bescheide schon älter sind, dann einen Überprüfungsantrag stellen. Vielleicht ist es dem Amt schlichtweg noch gar nicht aufgefallen, dass sie inzwischen 25 geworden ist.... Wobei das auch wieder unlogisch ist, weil ja das Amt auch den Regelsatz auf 364 Euro erhöht hat. Als U25 ohne Auszugsgenehmigung dürfte der ja bisher nur 291 gewesen sein...


    Turtle

    Als Student hattest du nach § 7 Abs. 5 SGB II keinen Anspruch auf ALG 2, die Rückforderung somit korrekt und basiert auf § 48 SGB X. Dementsprechend greift auch kein Vertrauensschutz.


    2 Widersprüche gegen einen Bescheid kannst du eh nicht machen. Deinen schon eingelegten Widerspruch wird man bearbeiten und wahrscheinlich zurückweisen, wenn man das nicht schon getan hat. Dann kannst du klagen, wenn du möchtest.


    Nichtleistungsfähigkeit ist kein Grund, überzahlte Beträge nicht zurückzahlen zu müssen. Du kannst die Forderungen z. B. stunden lassen, wenn du derzeit nicht leistungsfähig bist.


    Turtle

    Bei GEZ und Hort ja. Bei Heizkosten nicht unbedingt. Wenn du monatlich Heizkosten zahlst, gehören die ja zum ALG 2 Bedarf. Und sind dann im Aufstockungsbetrag mit enthalten. Wenn du nur einmalige Heizkosten hast (also z. B. Kohlen...), dann bekommst du weiterhin diese Einmalbeihilfe für Heizmaterialbeschaffung.


    Turtle

    Du meinst sicherlich Einstiegsgeld. Einen Antrag kannst du sicherlich stellen, der würde aber abgelehnt werden, weil du eine geförderte Arbeit machst, die noch nichtmal in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig ist, d. h. es ist keine Arbeit, die der dauerhaften Eingliederung ins Erwerbsleben dient.


    Turtle

    Was meinst du mit "Schule bezahlen"? Du meinst doch nicht etwa, dass die Schule auch noch Schulgeld verlangt?!


    Dass du mit dem Kinderpfleger allein später aber nicht weit kommst, das ist dir klar? Wenn, dann musst du noch den Erzieher dranhängen...


    Turtle

    Wenn das Amt seine Beratungspflicht verletzt hat, dich also trotz des Wissens, dass du dich selbständig machen und Förderung dafür haben wolltest, nicht auf die 90 Tage Frist hingewiesen hat, dann kannst du u. U. im Rahmen eines sogenannten "sozialrechtlichen Herstellungsanspruches" Glück haben, dass du einen Widerspruch gewinnst.


    Hier war schonmal jemand in einer ähnlichen Situation und hat gewonnen:
    http://www.gruendungszuschuss.de/gruendungsfoerderung/gruendungszuschuss/news/blog/90-tages-frist-versaeumt-und-trotzdem-gruendungszuschuss-erhalten.html


    Von daher wäre der Widerspruch ratsam.


    Beim ALG 2 gibt es das sogenannte "Einstiegsgeld", das sich - neben der Zahlung von ALG 2 - in Höhe von 50% der Regelleistung bewegt.


    Turtle

    Die Kinderpflegerausbildung ist bafögfähig. So deine Eltern dir keinen Unterhalt leisten können, dürfte dem Bafögbezug also nichts im Wege stehen. Wobei du die Frage besser im Bafög-Unterforum hättest stellen sollen.


    Turtle

    Es ist davon auszugehen, dass dein FZA bereits vor Gesetzesänderung (die ja bekanntlich seeeeehr spät kam) bewilligt wurde. Entsprechend hat das Amt bis 31.10. Zeit, da hilft dir kein Widerspruch. Außerdem: ehe man scharfe Geschütze auffährt, sollte man es nicht auf normalem Weg versuchen?!


    Leute, die mit Strom Warmwasser aufheizen, bekommen nunmehr einen Mehrbedarf.


    Turtle

    Gesetzlich bleibt es bei der 50:50 Regelung (pro Kopf-Verteilung), da braucht ihr keinen Mietvertrag abschließen.


    Bzgl. der Meldepflicht ist die Erreichbarkeitsanordnung ganz eindeutig, du musst täglich erreich- und verfügbar sein. Man wird dich ja sicherlich nicht jede Woche einladen.


    KV Beiträge: wie wirst du über das JC versichert? Kannst du zurück in die gesetzliche KV oder bleibst du in der privaten? Ich gehe davon aus, dass du als Selbständiger bisher privat versichert warst...


    Turtle