Beiträge von Turtle1972

    Das kommt auf die Höhe der Vergütung an. Wenn du damit deinen ALG 2 Bedarf nicht deckst, bleibst du weiter als Aufstocker im ALG 2 Bezug, bekommst also noch ALG 2 dazu. Wenn dein Einkommen (Lohn, Kindergeld...) aber reicht, dann fällst du aus der BG raus und musst deinen Lebensunterhalt (Mietanteil, Stromanteil, Lebensmittel usw...) davon selbst bezahlen. Ggf. kann noch Wohngeld beantragt werden.


    Turtle

    Bis jetzt laufen überall die Schuljahre noch, mir ist kein Bundesland bekannt, wo schon Sommerferien sind. Dafür spricht auch die Aussage, dass die PM möchte, dass sie weiterhin die Schule besucht. Von einer Woche frei in den Ferien kann also noch gar keine Rede sein.


    Ich wüsste auch nicht, wieso das Jugendamt da in die Erziehung reinredet. Wenn sie meint, die Pflegemutter erzieht falsch (eine Erziehung, morgens frühs aufzustehen und was Sinnvolles zu machen ist m. E. n. wirklich keine falsche Erziehung), dann sollen sie das "Kind" da halt rausnehmen. Sie ist eh volljährig.


    Stress hat jeder im Leben. Und gerade in der Jugendzeit ist es doch eher lächerlich, von "Stress" zu reden. Wäre sie noch (berufs)schulpflichtig, müsste sie jetzt definitiv zur Schule und könnte auch nicht wegen Stress einfach mal so zuhause bleiben.


    Bei mir verstärkt sich der Eindruck, dass es sich hier mehr um pubertäres Gehabe dreht, welches noch dadurch verstärkt wird, dass es eben nicht die leibliche Mutter ist, die da Grenzen aufzeigt.


    Turtle

    Ich kann ehrlich gesagt, nicht erkennen, was daran so schlimm ist, dass die Pflegemutter verlangt, dass sie trotzdem weiter die Schule besucht (dümmer wird sie dadurch sicherlich nicht) oder etwas anderes sinnvolles tut, anstelle sich jetzt jeden Tag einen faulen Lenz zu machen.


    Turtle

    Nee, das ist jetzt dumme Ausrede. Du hast ALG 2 Bescheide. Da steht auf jedem drauf, dass du Veränderungen sofort angeben musst. Das reicht vollkommen, das du hättest wissen müssen, dass du das der ARGE zu melden hattest. Du kannst froh sein, dass du nicht noch eine Betrugsanzeige oder ein Ordnungswidrigkeitsverfahren an den Hals bekommen hast. Bei der Schadenshöhe verwundert mich das etwas.


    Turtle

    Außerdem ist man trotzdem in den fast 2 Monaten Ferien kein Schüler. Und anderen den Ausbildungsplatz wegnehmen: das ist zum ko.... Muss ja wirklich entsetzlich sein, wenn man sein Geld für seinen eigenen Lebensunterhalt einsetzen soll. Hab ich noch gar nicht gemerkt. Sollte vielleicht mal umdenken.


    Turtle

    Das ist unbeachtlich. Nach § 7 Abs. 5 SGB II hat er als Azubi keinen Anspruch auf solche Leistungen.


    Von daher muss man das so machen, wie es früher schon gemacht wurde: Zeitungsinserate lesen und billig gebraucht kaufen oder gar kostenlos. Schwarze Bretter in den Supermärkten lesen, Flohmärkte besuchen, Sperrmüll durchforsten usw.


    Turtle

    Elternzeit ist Anwartschaftzeit beim ALG 1. Und die Kündigung dürfte sanktionslos durchgehen, wenn du nachweisen kannst, dass die Arbeitszeiten und die Kinderbetreuung nicht miteinander vereinbar sind.


    Beim ALG 2 wird man Vollzeitarbeit von dir verlangen. Kitas haben ja gemeinhin nicht nur 4 Stunden auf, sondern so, dass eben die Eltern in Vollzeit arbeiten können.


    1800 Euro brutto sind heutzutage kein schlechtes Geld. Vergleiche das mal mit 364 Euro ALG 2 + 215 Euro fürs Kind + Miete und noch ein paar Euro Alleinerziehendenzuschlag. Das ist auch nicht die Welt, wobei solche "wirtschaftlichen" Erwägungen (mit ALG 2 hab ich genauso viel wie mit Arbeit, da bleib ich doch lieber zuhause) sowieso nicht interessieren. Denn wer sich weigert, zu arbeiten, bekommt dann die Leistungen gekürzt.


    Außerdem blendest du die Unterhaltsansprüche, die du und das Kind haben ja völlig aus! Das geht nicht.


    Turtle

    Ich vermute, sie macht eine BvB und bekommt deshalb momentan 216 Euro BAB (da die Agentur für Arbeit davon ausgeht, dass sie bei den Eltern wohnt). Wenn sie sich jetzt bei dir anmeldet bzw. eine eigene Wohnung nimmt, bekommt sie höheres BAB: http://www.gesetze.juris.de/sgb_3/__66.html


    Liest du Absatz 3, das kann sie bekommen. Und sie kann sich ihr Kindergeld von den Eltern geben lassen bzw. es abzweigen, wenn sie es ihr nicht freiwillig zahlen.


    Turtle

    Dann einigt euch auf eine Ablöse. Soll er dich halt quasi auszahlen. Fernseher gibt es übrigens auch vom Amt nicht. Solltest daher versuchen, dass er dir einen der 3 vorhandenen aushändigt.


    Turtle

    Das liest sich wie eine ganz normale Schule. Bist du schon angenommen worden? Das verwundert mich etwas, denn eine ganz normale Schule nimmt ganz selten noch Schüler auf, die nicht aus der normalen Schullaufbahn kommen, denn du schriebst ja, dass du schon bei der Bundeswehr warst usw. D. h.: du teilst dir dann die Schulbank mit 15/16jährigen, während du selbst schon 18, 19 oder 20 (wenn nicht noch älter) bist?! Ungewöhnloich, wirklich.


    Tja, wenn es eine normale Schule ist, dann wird es wohl weiter ALG 2 für dich geben. Es könnte jedoch passieren, dass dein Vermitter meint, dass der Realschulabschluss (da nicht in der normalen Schullaufbahn absolviert) als Hobby zu betrachten ist und dich weiterhin in Ausbildung oder Arbeiet vermitteln will, da ALG 2 ja eigentlich keine Schulförderungsleistung ist.


    Deine Eltern sind dir mit Schulbeginn übrigens wieder unterhalspflichtig.


    Turtle