Beiträge von Turtle1972

    Du kannst bereits jetzt einen Antrag auf ALG 2 stellen, denn mit über 25 Jahren bildest du deine eigene Bedarfsgemeinschaft.


    Wenn das Amt die Notwendigkeit eines Aus- bzw. Umzuges anerkennt können auch Wohnungsbeschaffungskosten übernommen werden (Umzugskosten, Renovierung, Kautionsdarlehen). Provisionen für Makler nur im Ausnahmefall bei sehr angespanntem Wohnungsmarkt.


    Bzgl. deines Einkommens musst du bei Antragstellung eine Schätzung abgeben. Wenn diese plausibel ist, wird man das Einkommen auch so anrechnen und entsprechend deines Bedarfes mit ALG 2 aufstocken. Die Leistungen werden jedoch als "vorläufig" gekennzeichnet, d. h. du musst dann nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes (meistens 6 Monate) nachweisen, was du wirklich verdient hast und dann erfolgt nochmal eine Überrechnung der Leistungen, ggf. mit Nachzahlung oder Rückforderung.


    Bei lediglich 300 Euro Einkommen im Monat sehe ich außer ALG 2 keine andere Möglichkeit, es sei denn, deine Eltern sind so nett... Oder du gibst deine Selbständigkeit auf und suchst dir einen Job...


    Die Auflagen. Nun, es kann durchaus sein, dass über kurz oder lang das Jobcenter deine Erwerbstätigkeit als nicht dafür ausgelegt, dich aus dem ALG 2 zu bringen, einstuft. Das würde dann bedeuten, dass man dich ganz normal in Arbeit vermitteln wollen würde. Und dich ggf. sanktioniert, wenn du Angebote ablehnst.


    Das mit den gewerblich genutzten Räumen in der Wohnung ist möglich, entsprechend rechnet das Amt dann weniger Kosten für Wohnraum an und den Anteil der Miete für die Gewerberäume kannst du dann bei deinem Einkommen aus Selbständigkeit mit auf der Ausgabenseite gewinnmindernd anführen.


    Turtle

    Wohngeld deckt niemals die volle Miete. Wenn du also zu wenig Einkommen hast, geht der Gesetzgeber davon aus, dass du die Miete auch mit Wohngeld nicht zahlen kannst und zahlt kein Wohngeld (Plausibilitätsprüfung, d. h. es muss plausibel sein, wie du lebst UND Miete bezahlst). Dass über Wohngeld die KV/PV Beiträge bezahlt werden, das stimmt nicht. Im Gegenteil: die Bezahlung dieser zusätzlichen Kosten zzgl. deines Schulgeldes stellt ja - da es für dich eine Belastung ist - sogar noch eher einen Hinderungsgrund dar, durch die Plausibilitätsprüfung zu kommen.


    Internetbefreiung gibts natürlich auch nicht. Und nein: es gibt definitiv nichts weiter!! Hättest du dir eine betriebliche Ausbildung gesucht, dann hättest du Azubilohn, kein Schulgeld und könntest ggf. sogar noch Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Du hast dir halt die denkbar schlechteste Variante ausgesucht, da dein Berufswunsch nur bafögförderfähig ist und dir kein Bafög zusteht wegen dem versemmelten Studium.


    Turtle

    Sozialhilfe ist für Altersrentner und Erwerbsunfähige. Da gehörst du nicht zu.


    Nun glaube es doch: es gibt nichts weiter für dich. Maximal Wohngeld, wenn du selbst soviel Einkommen hast, dass du es durch die Plausibilitätsprüfung schaffst.


    Du wirst wohl deinen Eltern verständlich machen müssen, dass sie dir diese Ausbildung auch noch fördern sollen. Da sie sicherlich das Beste für dich wollen und nicht möchten, dass du Zeit deines Lebens Hilfsarbeiter bleibst, sollten sie da eigentlich zugänglich sein. Besonders, wenn man davon ausgeht, dass die Unterhaltspflicht noch nicht erloschen ist, weil du ja nur aufgrund Unvermögens deine erste Ausbildung nicht geschafft hast. Und nicht, weil du rumgeschwänzt hast oder so.


    Turtle

    Zitat

    Was wäre wenn meine Eltern mich finanziell nicht unterstützen können?


    Pech gehabt.. Jobben gehen. Ich habe es dir ja schon erläutert: Wäre dein Studienabbruch früher gewesen, gäbe es Bafög für dich. Der Gesetzgeber setzt eben Fristen für seine Azubis/Studenten. Denn die sollen ja - wie es sich auch deine Mutti wünscht - irgendwann mal durch Arbeit Steuern zahlen und nicht in "hohem" Alter noch welche kassieren.


    Insoweit unterscheidert sich Vater Staat in seinen Ansichten nicht von deiner Mutter...


    Turtle

    Was heißt anpumpen? Wenn du noch keine abgeschlossene Ausbildung hast, sind sie ja sogar noch unterhaltspflichtig. Wie schon gesagt. für Wohngeld brauchst du mehr Einkommen. Wobei es selbst dann (du musst Schulgeld bezahlen und noch deine Krankenversicherung!) fraglich ist, wie du das juppen willst.


    Turtle

    Ich wette mit dir, dass die Bafögablehnung nicht wegen Alters ist (Bafög geht bis 30, bei Studierenden sogar bis 35), sondern, weil dein abgebrochenes Studium länger als 3 oder 4 Semester gedauert hat und du damit behandelt wirst, wie wenn du jetzt einen verspäteten Fachrichtungswechsel machst. Der von dir so geschimpfte Gesetzgeber möchte halt, dass man früher erkennt, dass einem der gewählte Studiengang nicht liegt und man sich entscheidet, was anderes zu machen.


    BAB, ALG 2... jepp, keine Chance. Wohngeld: bei nur 300 Euro Einkommen: auch keine Chance, da du es nicht durch die Plausibilitätsprüfung schaffen wirst. Da müsstest du noch ein bisschen mehr Einkommen nachweisen können, z. B. Unterhalt der Eltern. So insgesamt mind. 500 bis 600 Euro Einkommen.


    Turtle

    Zitat

    zu einer Sofortigen 100% Sperre kommt es nicht.


    Na, der TE meint doch die erste Stufe der Kürzung der U25jährigen (volle Regelleistungen), denn er schreibt ja, dass sein Kindergeld auf den Mietbedarf angerechnet wird und er so nur noch einen Teil der Miete vom JC bekommt... Also die ganz normale erste Sanktion bei U25jährigen...


    Turtle

    Die 1000 Euro waren doch nur ein Beispiel. Weiter unten hatte ich deinen etwaigen konkreten Bedarf berechnet, der bei ca. 1000 Euro Regelbedarf und Mehrbedarf Alleinerziehung PLUS MIETE liegen wird. Also: 500 Euro Miete = 1500 Euro Bedarf. 600 Euro Miete = 1600 Euro Bedarf. Und entsprechend erfolgt eine Aufstockung über ALG 2.


    Turtle

    Wenn ihr dann geschieden seid, dann braucht er keinen Unterhalt an dich mehr zu zahlen. Aber solange ihr nur getrennt lebt, gibt es den Anspruch auf Trennungsunterhalt. Und der ist vorrangig vor ALG 2.


    Wobei ich nicht verstehe, wie du auf die Idee kommst, dass du mit ALG 2 irgendwie mehr hättest.



    Einfaches Beispiel:


    Dein Bedarf und der der Kinder sind incl. Miete 1000 Euro.


    Du hast keinen Unterhalt, nur die 368 Euro Kindergeld. Dann gäbe es 632 Euro ALG 2, so dass du 1000 Euro im Monat hast.


    Wenn er jetzt aber 700 Euro Unterhalt zahlt und du 368 Euro Kindergeld bekommst, hast du sogar 1068 Euro monatlich.



    Außerdem ist es so, dass, wenn der Unterhalt und das Kindergeld nicht für Miete und Lebensunterhalt reicht (dein Bedarf ist 364 Euro +131 Euro Mehrbedarf Alleinerziehung + 251 Euro Regelsatz 7 jähriges Kind + 215 Euro Regelsatz 5 jähriges Kind + Miete, geschätzt: 500 Euro, alles zusammen also etwa 1450 bis 1500 Euro) man aufstockend trotzdem noch ALG 2 bekommt.


    Sagen wir mal, dein Bedarf sind wirklich 1500 Euro und du bekommst die 700 Euro Unterhalt und die 368 Euro Kindergeld. Dann würdest du noch 432 Euro ALG 2 bekommen können.


    Turtle

    Strom wird vom Amt eh nicht gesondert bezahlt, das muss man aus dem Regelsatz bezahlen. Und wenn ihr mit Öl heizt, muss du einen Antrag auf Beschaffung von Einmalbrennstoffen stellen, wenn ihr Öl bestellen wollt.


    Die restlichen Unterlagen bzgl. der Kosten musst du jedoch dem Amt nachweisen.


    Turtle

    Das sollte dir helfen:


    http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/steuerpflicht.htm


    Zitat

    Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie gewisse inländische Einkünfte erzielen (§ 1 Abs. 4 EStG). Von der beschränkten Steuerpflicht sind nur die inländischen Einkünfte betroffen.


    Das trifft nicht auf dich zu.


    Turtle

    Wieso darfst du nicht arbeiten, wenn du ALG 2 bekommst?! Sinn und Zweck von ALG 2 ist es, deinen Lebensunterhalt zu sichern, BIS du ARBEIT oder AUSBILDUNG gefunden hast!!!


    Turtle

    Das ist jetzt recht wirr, vor allein Dingen, weil man beim ALG 2 nicht von Jahresbeträgen ausgeht, sondern vom monatlich tatsächlich erzielten Lohn bzw. Einkommen. Außerdem gelten im ALG 2 nicht die Fahrkostenpauschalen des EStG, sondern einfache Strecke x 0,20 Euro x 19 Arbeitstage...


    Bitte schreibe nochmal, was du monatlich für einen Bruttolohn und was für einen Nettolohn hast. Und erkläre bitte auch nochmal, was das mit den Kilometern zwischen dir und deiner Firma ist. Wieso die Kilometer schwanken (die Firma bewegt sich doch nicht, oder arbeitst du auf dem Bau?)?


    Dein monatlicher ALG 2 Bedarf sind 688 Euro (364 Euro Regelsatz + 324 Euro Miete und Heizung). Bei 1000 Euro brutto hast du so ca. 800 Euro netto lt. Nettolohnrechner. 247 Euro wären absetzbar als Fahrkosten (65 km x 0,2 Euro x 19 AT). Dazu kommen noch Werbungskostenpauschale, Versicherungspauschale und sowas, so dass es ca. 300 Euro Absetzbeträge sind. Dazu kommt der Freibetrag für Erwerbstätigkeit, der bei der 160 Euro beträgt. Von den 800 Euro Lohn wären also nur ca. 360 Euro anrechenbar.


    Das heißt, dass du einen ALG 2 Anspruch von ca. 328 Euro hättest.


    Wieso kannst du die Firma nicht wechseln? Du bist doch offensichtlich volljährig und erwachsen... Beim ALG 2 wirst du damit rechnen müssen, dass man dich bundesweit in Arbeit vermitteln wollen würde.


    Turtle

    Das mit den 10% Regelsatz (und Wegfall des Mehrbedarfs Alleinerziehung) sowie 1/4 der Miete Abzug wäre, wenn man euch als Bedarfsgemeinschaft betrachtet. Denn dann würdet ihr berechnet, wie wenn ihr ein Ehepaar wärt (und die können auch damit überleben, es bekommen ja auch Ehepaare ALG 2!!!). Wenn er nur 400 Euro Einkommen hat, wird nichts auf dich angerechnet, er braucht die 400 Euro ja für sich selbst.


    Wenn ihr noch nicht als BG betrachtet würdet, dann wäre es so, wie ich schon geschrieben habe.


    Ob das Amt jetzt schon eine BG sieht, obwohl ihr erst zusammenzieht und noch kein Jahr zusammenlebt: das weiß ich natürlich nicht.


    Es liegt jetzt an euch, zu betrügen oder nicht zu betrügen. Ihm würde ja nichts passieren, seine Mutter hat daher gut reden. Du wärest diejenige, die mit einer Betrugsanzeige rechnen muss, wenn das Ganze auffliegt. Denn, wie ich schon schrieb: es ist definitiv Betrug, was die Mutter da vorgeschlagen hat.


    Turtle