Du kannst bereits jetzt einen Antrag auf ALG 2 stellen, denn mit über 25 Jahren bildest du deine eigene Bedarfsgemeinschaft.
Wenn das Amt die Notwendigkeit eines Aus- bzw. Umzuges anerkennt können auch Wohnungsbeschaffungskosten übernommen werden (Umzugskosten, Renovierung, Kautionsdarlehen). Provisionen für Makler nur im Ausnahmefall bei sehr angespanntem Wohnungsmarkt.
Bzgl. deines Einkommens musst du bei Antragstellung eine Schätzung abgeben. Wenn diese plausibel ist, wird man das Einkommen auch so anrechnen und entsprechend deines Bedarfes mit ALG 2 aufstocken. Die Leistungen werden jedoch als "vorläufig" gekennzeichnet, d. h. du musst dann nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes (meistens 6 Monate) nachweisen, was du wirklich verdient hast und dann erfolgt nochmal eine Überrechnung der Leistungen, ggf. mit Nachzahlung oder Rückforderung.
Bei lediglich 300 Euro Einkommen im Monat sehe ich außer ALG 2 keine andere Möglichkeit, es sei denn, deine Eltern sind so nett... Oder du gibst deine Selbständigkeit auf und suchst dir einen Job...
Die Auflagen. Nun, es kann durchaus sein, dass über kurz oder lang das Jobcenter deine Erwerbstätigkeit als nicht dafür ausgelegt, dich aus dem ALG 2 zu bringen, einstuft. Das würde dann bedeuten, dass man dich ganz normal in Arbeit vermitteln wollen würde. Und dich ggf. sanktioniert, wenn du Angebote ablehnst.
Das mit den gewerblich genutzten Räumen in der Wohnung ist möglich, entsprechend rechnet das Amt dann weniger Kosten für Wohnraum an und den Anteil der Miete für die Gewerberäume kannst du dann bei deinem Einkommen aus Selbständigkeit mit auf der Ausgabenseite gewinnmindernd anführen.
Turtle