Hast du dir das Urteil durchgelesen? Offensichtlich nicht. Das BSG hat gesagt: Wenn in der Wohnung nicht mehr gewohnt wird, kann man nicht mehr obdachlos werden, wenn die Nebenkostennachzahlungen nicht gezahlt würden. Daher muss das JC die Nachzahlung auch nicht übernehmen. Eine Ausnahme davon gibt es nur, wenn man umgezogen ist, weil man vom JC dazu aufgefordert wurde.
Beiträge von Turtle1972
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Nichts würde es geben.
364 Euro RS du
364 Euro RS sie
400 Euro Miete
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1128 Euro Bedarf1700 Euro Lohn
- 300 Euro Frebeitrag
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1400 Euro anrechenbares Einkommen272 Euro übersteigendes Einkommen
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Gute Nachrichten: sie darf alles behalten, niemand nimmt ihr was weg. Allerdings wird das ALG 2, das die Mutter für sie sicherlich auch erhält, sinken. Und sie wird mit dem Azubilohn - wie fast jeder andere Azubi auch - zu Miete, Strom und Lebenshaltungskosten beitragen müssen.
Wieviel das ist, muss sie mit ihrer Mutter ausmachen.
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Wenn er U25 ist, bildet er dann mit dir eine Bedarfsgemeinschaft. D. h., sein ALG 2 wird gekürzt oder eingestellt, je nachdem, wie hoch dein eigenes Einkommen ist. Wohngeld gibt es gar nicht für ihn, da er dazu eigenes Einkommen haben müsste, was er offensichtlich nicht hat. Wie sähe es denn damit aus, ihm vorrangig bei der Arbeitssuche zu helfen?
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Ja, wenn es im Gesetz steht. Wenn du im BAföG was zu Zusatzleistungen finden solltest, sag Bescheid.
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Also ich kenne das nicht anders. Ein Monat Nachversicherungspflicht über den Job, danach das Arbeitsamt trotz Sperre. Wüsste nicht, dass das mal anders war.
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Die Agentur für Arbeit zahlt ja auch die KV Beiträge während einer Sperrzeit.
ZitatIm Interesse des sozialen Schutzes der Betroffenen besteht im Anschluss an den einmonatigen Nachversicherungsschutz der Krankenversicherung Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ab Beginn des zweiten Monats der Sperrzeit.
Die Beiträge werden allein von der Agentur für Arbeit getragen. Ein Krankengeldanspruch bei Arbeitsunfähigkeit während der Sperrzeit besteht nicht.
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Was zahlt denn das JC jetzt? Ich schätze mal, so um die 400 Euro, oder? Denn ca. 350 Euro bruttokalt sind in Essen angemessen dazu dann noch ein paar Euro Heizkosten. Von daher dürftest du jetzt so ca. 70 bis 80 Euro selbst zuzahlen. Die neue Wohnung ist dann nochmal 40 Euro teurer. Da wärest du sicherlich bei rund 100 Euro, die du selbst zahlen musst. Das ist 1/4 des Regelsatzes. Da wirst du erklären müssen, wie das geht, wo doch so viele behaupten, dass man mit dem Regelsatz gar nicht überleben kann.
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Und von wem sollte er das bekommen?! Bafög sind Pauschalsätze, da gibts nichts extra. Wenns einem Studenten zu wenig ist, muss er jobben gehen.
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Ausgeschlossen nicht, korrekt, aber von den 350 Euro Lohn werden nunmal ca. 180 Euro im Monat (ich gehe von 450 Euro brutto aus) angerechnet. Wenn die Ausbildung seit August läuft sind das Pi mal Daumen also ca. 7 bis 8 Monate Überzahlung. Wäre ich sogar bei 1260 Euro (7 x 180 Euro)...
Maria, niemand verlangt von dir, dass du mit 350 Euro im Monat alles bezahlst. Fakt ist aber, dass die 350 Euro kein Taschengeld für dich sind, während der Staat über ALG 2 alles andere ungemindert weiterzahlt, obwohl du jetzt selbst Einkommen hast. Das hätte dir logisch sein müssen, dass zumindest ein Teil beim ALG 2 berücksichtigt wird.
Vereinbare Ratenzahlung. Oder Einbehalt vom ALG 2.
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Vergiss es. da gibt es nichts. Du solltest schon halbwegs auf eigenen Füßen stehen (Ausbildung, Arbeit), ehe du über sowas nachdenkst.
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Die Nebenkostenabrechnung von vor 3 Jahren, die ihr dann wohl in 2014 bekommen habt, muss das JC überhaupt nicht mehr übernehmen. Das hättet ihr damals abgeben müssen und nicht erst jetzt. Überprüfungsanträge gehen nämlich nur 1 Jahr rückwirkend.
Ansonsten ist es so, dass die Nebenkosten nur in dem Monat berücksichtigt werden, in dem sie fällig sind. Wenn ihr da kein ALG 2 beantragt bzw. bezogen habt, dann gibt es nichts. Wenn es ein Monat war, in dem ihr ALG 2 bezogen habt, dann kann man die Frage, ob das JC es vollständig bezahlen muss, nicht beantworten, da du auf den Hinweis zur Kostensenkungsaufforderung nichts geschrieben hast.
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Irgendwas kann bei deiner Aussage, nur monatsweise zu beziehen, nicht stimmen. ALG 2 wird immer für mind. 6 Monate bewilligt und bei Selbständigen wird das Einkommen aus der Selbständigkeit nicht nach tatsächlichem Zufluss im Monat angerechnet, sondern das Einkommen (der Gewinn) nach Ablauf der 6 Monate ermittelt und dann zu gleichen Teilen auf die 6 Monate verteilt. Es kann daher gar nicht sein, dass ihr nur für manche Monate ALG 2 bekommt.
BK-Nachzahlungen gehören zu den Kosten der Unterkunft, die sollten, soweit keine Kostensenkungsaufforderung vorliegt, auch übernommen werden, soweit hilfebedürftigkeit vorliegt.
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Min Jung, du willst oder möchtest nicht verstehen. "Selbständige wie du" sind Selbständige, die ALG 2 brauchen. Habe ich da gelogen oder dich herabgewertet? Wohl kaum. Dir sitzen in einem Gerichtssaal gegenüber: Ein Richter = Null Ahnung vom Gewerbe, 2 Ehrenamtliche = Null Ahnung vom Gewerbe. Und denen kannst du x-mal erzählen, dass du das und das für deine 150 Euronen-Nebentätigkeit-Selbständigkeit brauchst und nicht für das World-of-Warcraft spielen für den Rest des Tages. Wenn du das nicht hören magst: dafür kann ich nichts. Ich schildere dir nur die Realität. Insofern ist es an dir, ordentlich zu belegen, dass du die Sachen wirklich ausschließlich für die Selbständigkeit brauchst. Denn nur dann hast du, falls trotzdem das JC die Kosten nicht berücksichtigt, überhaupt eine Chance bei Gericht.
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Wenn das eine vom Amt "verordnete" Maßnahme ist, dann werden die Fahrkosten erstattet.
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Ihr seid eine BG, ob du das möchtest oder nicht. § 7 SGB II ist da eindeutig.
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Zitat
Zudem bitte ich dich mit diesem leichten "PC-Spielzeug"-Ton aufzuhören.
Das ist der Ton, den du dir auch vor Gericht anhören müsstest. Denn das ist mein Job: Jobcenter vor Gericht vertreten. U. a. auch, wenn solche "Selbständige" wie du klagen. BTW: die meisten Richter meinen, dass Selbständige überhaupt nicht mit ALG 2 unterstützt werden dürften.
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Vom Jobcenter gibt es für das Kind gar nichts, auch nicht für die Renovierung oder Ausstattung. Es gehört nicht zu deiner BG, denn es ist nicht dein leibliches Kind und einen eigenen Anspruch auf Leistungen hat es auch nicht, da es noch nicht erwerbsfähig ist.
Von daher solltest du dich nochmal mit dem Jugendamt in Verbindung setzen, ob die was leisten.
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Da kannst du rummaulen, was du willst. Vor dem SG gegen die Richter mit Selbständigen so um: "Was du nicht nachweist, wird nicht anerkannt.". Von daher liegt es in deiner Hand, was jetzt weiter passiert. Zumindest mit dem PC-Spielzeug wirst du auf alle Fälle Probleme bekommen, weil ein Richter gemeinhin auch davon ausgeht, dass sowas nur zum Spielen verwendet wird.
Wer ist eigentlich "wir"? Du willst doch nicht etwa wirklich sagen, dass du für die 155 Öcken Umsatz im Monat noch wen angestellt hast?
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Wow, du bist ja früh dran. Gratuliere, einen Thread von 2007 bis 2009 aus der Versenkung gezogen! Was ein Bringer!
Ach ja: es gibt trotzdem nichts über das SGB II finanziert. Niemand wird gezwungen, zu heiraten. Es ist und bleibt Privatvergnügen.