Beiträge von Turtle1972

    Das ist schon lange höchstrichterlich geklärt, dass da keine Anrechnung von Sachleistungen erfolgt und so weniger ALG 2 gezahlt wird.


    Turtle

    Könnte auch mit der Pflichtversicherung problematisch werden, denn:


    Zitat

    (3a) Der Anspruch auf Leistungen für nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherte, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ruht nach näherer Bestimmung des § 16 Abs. 2 des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Satz 1 gilt entsprechend für Mitglieder nach den Vorschriften dieses Buches, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ausgenommen sind Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25 und 26 und Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind; das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches werden.


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__16.html


    Ggf. solltest du mal in einem Krankenkassenforum nachfragen. Hier geht es ja um ALG 2...


    Turtle

    Zitat

    (2) Fahrkosten werden in Höhe des Betrages zugrunde gelegt, der bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels zu zahlen ist, bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel in Höhe der Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes. Bei nicht geringfügigen Fahrpreiserhöhungen hat auf Antrag eine Anpassung zu erfolgen, wenn die Maßnahme noch mindestens zwei weitere Monate andauert.


    (3) Kosten für Pendelfahrten können nur bis zu der Höhe des Betrages übernommen werden, der bei auswärtiger Unterbringung für Unterbringung und Verpflegung zu leisten wäre.


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__81.html


    Turtle

    Die BAB Ablehnung ist schon aus den Gründen, dass die Agentur für Arbeit das vorhergehende EQ ohne Probleme gefördert hat, unsinnig.


    Anzusetzen ist hier also bei der BAB-Stelle.


    Allerdings ist die Auskunft des JCs auch nicht korrekt. Die vermutlich gemeinte Gesetzeslücke (dass nur Azubis den Mietzuschuss bekommen, die tatsächlich auch BAfög oder BAB beziehen) wurde nämlich zum 1.1.2011 geschlossen, nunmehr bekommen auch Azubis den Mietzuschuss, selbst wenn sie kein BAB oder Bafög beziehen.


    Also auch hier: Einfach Antrag stellen und auf schriftlichen Bescheid bestehen! Dann sieht man weiter.


    Turtle

    Als Azubi bist du gem. § 7 Abs. 5 SGB II eh vom ALG 2 Bezug ausgeschlossen. Ob du nun BAB bekommen wirst oder nicht, Aufstockung scheidet aus. Es gibt maximal einen Zuschuss zur Miete.


    Turtle

    Als unter 25jähriger kann er nur mit Zustimmung des Jobcenters umziehen. Und die bekommt er nur, wenn es einen wichtigen Grund gibt:


    Zitat

    5) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn


    1. die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
    2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
    3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.


    Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es der oder dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden bei Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht anerkannt, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html


    Wieso zahlt die Krankenkasse die Behandlung nicht? Er müsste doch über deinen Mann familienversichert sein?


    Ansonsten ist es m. E. n. im Übrigen sogar so, dass eure Unterhaltspflicht nach BGB derzeit wieder aufgelebt ist, da er ja aufgrund des Unfalls eben nicht arbeiten kann. Wenn keine Erwerbsobliegenheit besteht, tritt wieder die gesetzliche Unterhaltsverpflichtung der Verwandten 1. Grades in Kraft.


    Turtle

    Letzte Seite des ALG 2 Hauptantrages:


    Zitat

    Künftige Änderungen (insbesondere der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie des Umfangs der Erwerbsfähigkeit) werde ich unaufgefordert und unverzüglich mitteilen.


    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Hauptantrag-Arbeitslosengeld-II.pdf


    Du hast doch sicherlich den Antrag auf ALG 2 unterschrieben, oder?! Dann hast du dich dazu verpflicht, jede Veränderung anzugeben. Deine jetzige Argumentation wird dir daher gar nichts nützen. Außerdem steht in jedem Bewilligungs- und Änderungsbescheid zum ALG 2 genau das Gleiche drin.



    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/Alg-II-Musterbescheid.pdf


    Turtle

    Nirgends. Deshalb schrieb ich ja "wenn ihr tatsächlich...". Die Frage bedarf schlichtweg näheren Ausführungen der TE.


    Turtle

    Wenn ihr tatsächlich in die jetzige Wohnung ohne Genehmigung und ohne wichtigen Grund eingezogen seid, dann gilt, dass man euch -quasi auf ewige Zeiten- nur die Miete berücksichtigt, die man bei der alten Wohnung berücksichtigt hat.


    Turtle

    Nur, falls etwas wegen Unterhalt darin geregelt ist. Ggf. brauchst du es auch als Nachweis, damit du jetzt über das JC krankenversichert wirst, denn mit dem Tag der Scheidung endete ja sicherlich die Familienversicherung über den Ehegatten für dich.


    Turtle