Wenn der Unterhalt (der des Kindes?) nicht gezahlt wird, beantragt man Unterhaltsvorschuss.
Wenn deine Eltern den dir zustehenden Unterhalt nicht zahlen (deswegen wurde ja dein Bafög gekürzt), dann beantragt man höheres Bafög als Vorausleistung.
Du verzichtest jeden Monat auf knapp 200 Euro. Einfach mal so. Wieso also jammerst du?
Das Jobcenter wird das verringerte Bafög berücksichtigen. Gleichzeitig wird es deine Einkünfte an Lohn berücksichtigen, diese anrechnen und um den Freibetrag für Erwerbstätigkeit bereinigen (100 Euro Grundfreiberag + 20 % von der Differenz aus dem Bruttolohn und 100 Euro - bis 1000 Euro, darüber hinaus nochmal 10%).
Ob man dir deshalb mehr Einkommen anrechnet als bisher, kann ich nicht sagen. Da wirst du schlichtweg auf die Berechnung des Amtes warten müssen. Dass man dich bisher nicht aufgefordert hat, die vorrangigen Bafög und Unterhaltsansprüche durchzusetzen, zeugt davon, dass dein Amt generell ziemlich lasch mit solchen Sachen umgeht.
Turtle