Beiträge von Turtle1972

    Nun ja, das Internet hat den Fehler, dass auch noch dann dort Sachen stehen, wenn diese schon längst wieder veraltet sind. Von daher ist das mit dem Überprüfungsantrag nicht mehr gültig, denn man hat im März das SGB II geändert und dabei auch bestimmt, dass Leistungsansprüche aus Überprüfungsanträgen nur noch ein Jahr rückwirkend gezahlt werden.


    Turtle

    Wenn du nur 216 Euro bekommst, dann wohnst du doch noch zuhause, oder? Ansonsten gäbs ja höheres Bafög... Was ist mit deinen Eltern? Wenn deine einzige Sorge Deo, Fitnesscenter und Handy sind, dann frag doch deine Eltern, ob sie dir was leihen.


    Turtle

    Wenn du "vor 24 Monaten Beschäftigung" entlassen worden bist, hättest du ALG 1 Anspruch gehabt, den gibts nämlich ab 12 Monaten versicherungspflichtige Tätigkeit. Wobei das bei 1000 Euro netto auch nicht höher als dein Mietanteil gewesen sein kann. Und bei ALG 1 interessiert deine Miethöhe nicht. Wohl aber beim ALG 2 und da sind noch nichtmal in München über 600 Euro für eine Person angemessen. Von daher kannst du irgendwem anders erzählen, dass das vom Amt so sang- und klanglos hingenommen wurde.


    Ich glaube, du willst uns hier ein X für ein U vormachen.


    Außerdem macht man sich vorher einen Kopf, wie man so eine Miete stemmen will, wenn man weniger verdient, als schon allein die Miete kostet! Da wird wohl dein "Mitbewohner" einspringen müssen.


    Oder du nimmst die Tipps an und ziehst um oder ihr vermietet noch an ander Personen unter. Bei einem ganzen Reihenhaus für 2 Personen ist sicherlich noch für ein paar andere Personen Platz.


    Ach ja, noch abschließend: für eine Miete von über 600 Euro gibts nirgends Hilfe!


    Turtle

    Bei 640 Euro Miete gibts nur 2 Möglichkeiten: ausziehen oder noch ca. 6 bis 8 weitere Mitbewohner suchen.


    Sorry, aber sowas muss man sich leisten können. Du hast doch lt. deiner Aussage auch teilweise ALG 2 bezogen. Das Jobcenter hat doch diese Miete bestimmt auch nicht einfach so akzeptiert, oder?!


    Und als Ungelernte bei einer ZAF 1000 Euro netto... wow... das muss aber eine nette ZAF gewesen sein. Von dem Lohn dürften viele Gelernte träumen, die bei einer ZAF arbeiten.


    Turtle

    Nein, Bafög gibts bei Erkrankung nur 3 Monate lang (§ 15 Abs. 2a BAföG).


    Je nachdem, wie lange die Erkrankung voraussichtlich dauert, kommt Sozialhilfe oder ALG 2 in Betracht. Dabei gilt die Faustregel: "Voraussichtlich unter 6 Monate krank = ALG 2, voraussichtlich über 6 Monate krank = Sozialhilfe).


    Turtle

    Wenn der Unterhalt (der des Kindes?) nicht gezahlt wird, beantragt man Unterhaltsvorschuss.


    Wenn deine Eltern den dir zustehenden Unterhalt nicht zahlen (deswegen wurde ja dein Bafög gekürzt), dann beantragt man höheres Bafög als Vorausleistung.


    Du verzichtest jeden Monat auf knapp 200 Euro. Einfach mal so. Wieso also jammerst du?


    Das Jobcenter wird das verringerte Bafög berücksichtigen. Gleichzeitig wird es deine Einkünfte an Lohn berücksichtigen, diese anrechnen und um den Freibetrag für Erwerbstätigkeit bereinigen (100 Euro Grundfreiberag + 20 % von der Differenz aus dem Bruttolohn und 100 Euro - bis 1000 Euro, darüber hinaus nochmal 10%).


    Ob man dir deshalb mehr Einkommen anrechnet als bisher, kann ich nicht sagen. Da wirst du schlichtweg auf die Berechnung des Amtes warten müssen. Dass man dich bisher nicht aufgefordert hat, die vorrangigen Bafög und Unterhaltsansprüche durchzusetzen, zeugt davon, dass dein Amt generell ziemlich lasch mit solchen Sachen umgeht.


    Turtle

    Versteh ich jetzt nicht. Sie hat 113 Euro Kinderbetreuungszuschlag über Bafög und 185 Euro vom Jugendamt. Die Kita kostet lt. deinen Angaben 230 Euro. Bekommen tut sie für Kinderbetreuung aber 298 Euro. Da ist ja noch ein gewaltiger Spielraum nach oben!


    Und dass sie kein UVG/Unterhalt bekommt: daran erscheint sie selbst Schuld zu sein, denn -wie ich bereits schrieb- für ein 2jähriges Kind muss es wenigstens UVG geben. Es sei denn, sie hat an der Ermittlung des Kindesvaters nicht mitgewirkt.


    Von daher finde ich das jetzt irgendwie als "Jammern auf hohem Niveau".


    Turtle

    Du hast 160 Euro pro Ranzen/Sporttasche ausgegeben?!:eek: Das bekommst du z. B. bei amazon für knapp 40 Euro (Spongebob Ranzenset 4tlg. für 38,95 Euro)! Also ein wenig wirtschaftlich handeln musst du schon! Selbst bei vorher 450 Euro für Lebensmittel (hast du vorher ALG 2 bezogen?) lagst du doch schon über dem, was im ALG 2 für Lebensmittel vorgesehen ist. Denn das sind ca. 3 Euro am Tag und damit 12 Euro/Tag für 4 Personen. Mal 30 Tage wären das 360 Euro für Lebensmittel...


    Und wieso bekommst du von dem Kindesvater keinen finanziellen Rückhalt für Sonderleistungen? Normalen Unterhalt scheint er doch zu leisten und das wohl nicht zu knapp, wenn es incl. KG über 1300 Euro sind.
    Was genau zahlt er denn monatlich?


    Hast du einen richtigen Ablehnungsbescheid für ALG 2 erhalten? Wenn ja: schreibe bitte mal die Berechnung des Amtes ab.


    Turtle

    Und das wäre das, was du für eine vergleichbare Wohnung bei euch auch zahlen würdest? Denn auch da nutzt man ja Dusche usw. Und deine Eltern müssten ja auch ohne deinen Einzug die Kosten des Hauses tragen. 700 Euro monatliche Kosten für ein Haus sind - außer, es ist noch nicht abgezahlt - eigentlich utopisch.


    Was sagen denn deine Eltern dazu, dass du, weil du ihnen 700 Euro gibst, quasi am Verhungern bist?


    Turtle

    Da gibts noch nichtmal ein Darlehen, da kein unabweisbarer Bedarf... Die Zähne sind ja schon saniert, es sind also zweifelsfrei einfach nur Schulden. Und für Schuldentilgung ist das JC nicht zuständig. Jedenfalls nicht, wenn es nicht um Schulden geht, die ggf. zur Wohnungslosigkeit oder einer vergleichbaren Notlage führen würden.


    Turtle

    Die Frage, was Vermögen ist, ist bereits seit Jahren und mehrfach höchstrichterlich geklärt. Vermögen ist alles, was bereits vor dem Leistungsbezug vorlag, Einkommen das, was wertmäßig während des Bezuges hinzukommt.


    Damit ist es vorliegend ganz eindeutig Vermögen, welches - wenn nicht noch weiteres Vermögen vorhanden sein sollte - unter den Vermögensfreibetrag fällt. Die Disposition der Auflösung der Unfallversicherung stellt schlichtweg eine Vermögensumwandlung dar. Und damit definitiv kein Einkommen.


    Turtle

    Der Antrag auf ALG 2 wirkt auf den 1. des Monats zurück, also wird man ab 1.9. deinen Anspruch prüfen. Dazu nimmt man deinen Bedarf von 364 Euro, rechnet die Miete dazu und zieht deinen Restanspruch ALG 1 als Einkommen ab. Die Differenz daraus ist ALG 2. Ob das für die komplette Miete reichen würde, kann man so nicht sagen.


    Turtle

    Es ist Vermögen. Und wenn es incl. anderer Vermögenswerte unterm Freibetrag bleibt, dann kann sie damit auch machen, was sie will. Es könnte höchstens sein, dass man noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleitet, denn sie hätte es ja angeben müssen. Aber da kein Schaden entstanden ist, sollte das mit einer Verwarnung ausgehen.


    Turtle

    Erstmal zur Klarstellung: Du dürftest auch z. B. 300 Euro Vergütung erhalten. Dann würde halt nur ein Teil auf dein ALG 2 als Einkommen angerechnet werden und es gäbe etwas weniger ALG 2! Im Prinzip schneidest du dir ins eigene Fleisch, wenn du einem Betrieb, der dir z. B. 300 Euro zahlen will für dein 40h/Woche Praktikum sagst: "Nö, will nur 100 Euro.". Denn von 300 Euro würden dir 140 Euro bleiben. Und 40 Stunden in der Woche musst du sowieso arbeiten.


    Zur eigentlichen Frage: Auch das Einkommen aus einem Praktikum gilt als Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Damit gibt es auch die 100 Euro Freibetrag + 20% vom Rest (bis 1000 Euro).


    Turtle