Beiträge von Turtle1972

    Das hättest du mit dem anderen Beitrag zusammenfassen können, da wäre es übersichtlicher gewesen.


    Du erhältst mit deinen Eltern zusammen ALG 2 und zwar (ohne Verdienst) 291 Euro + 1/3 der Mietkosten (soweit du keine Geschwister hast oder so). Darauf wird dein Kindergeld noch als Einkommen angerechnet.


    Wenn du jetzt z. B. 350 Euro verdienst, werden tatsächlich weitere 200 Euro als Einkommen angerechnet und mindern deinen ALG 2 Anspruch.


    Turtle

    Nein, für den normalen Gymnasiumsbesuch gibts nur im Ausnahmefall Bafög (z. B. wenn deine Eltern jetzt wegziehen würden oder so, dann wäre dir im Abschlussjahr kein Umzug zumutbar).


    Du bekommst mit an 100% grenzender Wahrscheinlichkeit zusammen mit deinen Eltern ALG 2.


    Turtle

    Du hast als Azubi keinen Anspruch mehr auf ALG 2. Er bekommt weiter ALG 2 (Regelsatz + halbe Miete). Sollte dein Verdienst nur gering sein, kannst du BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen. Sollte es eine schulische Ausbildung sein, dann Bafög. Außerdem kannst du bei geringem Verdienst auch noch einen Mietzuschuss beim Jobcenter beantragen.


    Wenn der Verdienst hoch ist, musst du deine Lebenshaltungskosten und die halbe Miete selbst zahlen und der Teil des Verdienstes, der deinen Bedarf überschreitet, würde beim ihm angerechnet werden. Da müsste der Verdienst aber schon sehr hoch sein.


    Turtle

    Wenn die neue Miete angemessen ist, würde er die Hälfte der Miete als Kosten der Unterkunft angerechnet bekommen, ja.


    Wenn das alte JC rausbekommt, dass du schon länger dort gemeldet bist, wird er allerdings eine Rückforderung der dortigen halben Mietkosten erhalten sowie in Ordnungswidrigkeits- oder gar Betrugsverfahren.


    Turtle

    Du als Student bist vom ALG 2 ausgeschlossen. Deine Frau und deine Kinder können ja nichts dafür, dass du nochmal studieren willst, also sind sie selbst ALG 2 berechtigt. Dein Einkommen, das deinen Bedarf übersteigt, wird dann Frau und Kind angerechnet. Wenn das jüngste Kind 3 Jahre alt wird, wird man von deiner Frau verlangen, sich Arbeit zu suchen. Bis dahin ist aufstockend ALG 2 für die 3 möglich. Inwieweit das JC später Kostenersatz wegen schuldhaften Verhaltens von dir verlangen wird, steht noch in den Sternen. Möglich ist das, jedoch gab es zur gleichlautenden gesetzlichen Regelung im BSHG gerichtliche Entscheidungen, dass Kostenersatz nicht eintritt, wenn der Betreffende eine höhere Ausbildung anstrebte, damit er später seine Familie besser versorgen kann. Das dürfte dann hoffentlich auch ins SGB II übertragbar sein, so dass du ohne Sorgen dein Studium machen kannst.


    BTW: Bafög bekommst du bei deinem Einkommen sowieso nicht. Aber aufgrund einer Entscheidung des BSG bist du als Beamtenanwärter analog eines normalen Studenten vom ALG 2 Bezug ausgeschlossen. Ich gehe aber jede Wette ein, dass das JC dich ganz normal in der BG mit deinen 1000 Euro Lohn führen wird... weil die BSG Entscheidung recht unbekannt ist.


    Turtle

    Gas und Wasser kann (und sollte) das Jobcenter übernehmen, wenn es wirklich eine reine Nachzahlung ist. Mir kommt es sehr hoch vor, hast du denn immer alle Abschläge bezahlt?


    Strom wird das JC jedoch nicht übernehmen, hier musst du Ratenzahlung beim Versorger vereinbaren.


    Turtle

    Dass du immer so negativ von dir redest... nur, weil du ein bisschen kuddelmuddel im Kopf hast. Das haben doch heutzutage viele. Manche dürfen deswegen Frührente beantragen. Wäre dir anzuempfehlen, dann brauchst du dich nicht mehr als ALG 2 Empfänger rumzuplagen.


    Turtle

    Nein, aber du scheinst doch noch in der Steinzeit zu leben. Von aktuellen Urteilen oder so hast du ja immer keine Ahnung. Und hältst das, was dir dein Steinzeitstammtisch vorgaukelt, ganz offensichtlich für das einzig Wahre.


    Nur bist du ganz schlicht und einfach "Kuddel". Und Kuddel hat nix zu melden. Zu melden hat z. B. das BSG etwas. Und zwar, dass es vieles ziemlich anders sieht als Kuddel. Und Kuddel deshalb gern hier mal ausfällig wird, weil er sachlich/fachlich nichts auf dem Kasten hat und das überhaupt nicht abkann.


    Turtle

    Oh...


    der arme Kuddel hat keine Argumente mehr. Logisch, Kuddel steht ja auch nun nicht überm BSG. Dass der Kuddel das überhaupt begreift.


    Zum Onkel Doc gehen. Hm. Bei dir würds ja nicht mehr helfen. Dir hilft nur noch eine Tonbandaufnahme. "Geht alle zum SG. SCHNELL.". So, oder so ähnlich.


    Könntest du doch als Klingelton verkaufen. Machste bestimmt fett Kohle...


    Turtle