Beiträge von Turtle1972

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    Ein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Sonderzahlung oder Gratifikation (z. B. Weihnachtsgeld oder zusätzliches Urlaubsgeld) besteht nicht. Ein Anspruch kann sich jedoch aus einem Tarifvertrag, einer betrieblichen Regelung oder arbeitsvertraglichen Vereinbarung ergeben. Hieraus geht auch hervor, unter welchen Voraussetzungen eine Anspruch besteht und in welcher Höhe Zahlungen zu leisten sind.


    Wenn der Arbeitgeber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern eine Gratifikation zahlt, so darf er diese geringfügig Beschäftigten nicht vorenthalten, es sei denn für diese unterschiedliche Behandlung liegt ein sachlicher Grund vor. Dazu können beispielsweise Arbeitsleistung, Qualifikation, Berufserfahrung und unterschiedliche Arbeitsplatzanforderung gehören. Einem geringfügig Beschäftigten ist eine Gratifikation daher mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht (§ 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG).


    https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/node.html

    Herr, lass Hirn regnen. Bevor du dich mit "im Auftrag" und "in Vertretung" beschäftigst, würde ich dir einen Deutschkurs an der VHS empfehlen. Sowohl Rechtschreibung als auch Grammatik sind ja grauenhaft. Von dem Geschmiere ohne Absatz mal ganz zu schweigen. Ich glaube daher kaum, dass du über die Fähigkeit verfügst, den Bildungsstand anderer Menschen zu beurteilen. Ach, nur als Hinweis: als Fachkraft Recht hebe ich komische Entscheidungen von angeblich so gebildeten SBs und deren Führungskräften auch gern mal auf. Warum? Weil ich dann doch etwas fähiger bin als diese Personen.

    Das JC wird da nichts leisten. Es ist davon auszugehen, dass jedwede Erkrankung auch in einer staatlichen Einrichtung behandelt werden kann. Das ist so ähnlich wie Medikamente auf blauen Schein. Da gibt es auch nichts dafür, wenn man freiwillig was zusätzliches möchte.


    Wenn die Kostenübernahme durch die Krankenkasse bereits erklärt wurde, sollte man zusehen, dass man der Klinik die Ansprüche gegen die KV abtritt und die dann mit dieser direkt abrechnen. Wieso sollte das nicht möglich sein?

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    Vielen Danke für die Antwort, rein rechtlich Wohne ich noch in der alten Wohnung die ich mit meiner Ehefrau ( noch nicht geschieden , erst 2017 ) bewohne,


    Nein, nach deiner Schilderung hältst du dich eben nicht dort auf, sondern bei deiner neuen Flamme. Und das zu Wohnzwecken, denn tagsüber bist du auf Arbeit und abends/nachts bei ihr.


    Von daher bescheißt ihr bereits jetzt. Viel Spaß dabei weiterhin.

    Du hast ziemlich viele Unternehmen aufgeführt, aber als was hast du dich dort beworben und was hast du genannt, was dich für den Job qualifiziert? Waren das Initiativbewerbungen oder gab es tatsächlich Stellenangebote der Firmen?


    Wo sind deine Bewerbungen bei ZAFs? Von den genannten Unternehmen ist doch keine ZAF dabei, oder? Was ist mit so großen Hilfsarbeitersuchenden wie McDonalds, Burger King etc.? Auch Bäckereien und Restaurants usw. suchen -zumindest in meiner Gegend- laufend Aushilfen...

    Schon, dass ihr jetzt (und das wahrscheinlich nicht erst seit gestern) zusammen in einer 1 Zimmerwohnung wohnt (die wirklich nicht WG-geeignet ist), wäre ein Indiz für eine BG. Ein gemeinsamer Umzug wäre ein weiterer Indiz für eine BG.


    Viel Spaß dabei, das dem JC zu erklären. Ich hoffe, die offensichtlich ALG 2 beziehende junge Dame hat dem JC umgehend deinen Einzug mitgeteilt, ansonsten ist sie nämlich zumindest mit der Miete überzahlt worden.

    Zuerst: Du solltest besser deine privaten Daten unkenntlich machen!


    Ansonsten kann es sich bei dem ersten Schreiben tatsächlich nur um einen Fehler handeln. Wieso das passiert ist, kann man dir von hier aus natürlich nicht sagen. Um zu verhindern, dass du im August ohne Geld dastehst, solltest du dich am Montag erkundigen, was das soll...

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    Wie ist das nun, wenn meine Partnerin Hartz IV beantragen möchte? Werde ich dann als Nicht-Antragssteller genauso berechnet, als würde ich selbst Hartz IV beantragen?


    Ja, natürlich.


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    Falls ich tatsächlich für sie aufkommen müsste, müsste ich dann auch ihre KV-Beiträge zahlen?


    Ja, wenn du rechnerisch soviel Einkommen hast.


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    Es kommt mir irgendwie unlogisch vor, dass wir einerseits als eheähnliche Gemeinschaft behandelt werden, ich sie aber andererseits nicht beitragsfrei bei mir mitversichern kann - oder geht das etwa doch?


    Nein, das ist nicht unlogisch, das Grundgesetz schützt nämlich nur die Instution der Ehe, nicht die des Zusammenlebens ohne Trauschein. Es hindert euch niemand daran, zu heiraten.


    Es hindert sie auch niemand daran, sich für die Übergangszeit (rechtzeitig) einen Job zu suchen...