1. Berücksichtigt werden nur die reinen Wohnkosten. Die Kosten, die für die Anmietung von Gewerberäumen entstehen, kann man gewinnmindernd geltend machen. Das ist beim Jobcenter genauso wie beim Finanzamt. Wenn man natürlich keinen Umsatz/Gewinn hat, muss man sehen, wo man das Geld für die Gewerberäumlichkeiten herbekommt. Dann hat man ein Problem und müsste sich eingestehen, dass das Gewerbe insolvent ist.
Somit wird man nur den Wohnanteil berücksichtigen. Sollten schon allein die Kosten für diesen sich als unangemessen erweisen, wird man euch wohl zur Kostensenkung auffordern.
2. Er muss sogar in der privaten KV bleiben. Dass auch Selbständige bei ALG 2 Bezug einfach in die GKV wechseln können, wurde vor etlicher Zeit abgeschafft.
3. Der Unterhaltsanspruch geht auf das Jobcenter über, korrekt.
4. Na ja, da stellt sich ja wieder die Frage, ob ihr nicht schon längst in der Insolvenzverschleppung seit. Ansonsten dürfte das Kfz geschützt sein, da es erstmal zur Aufrechterhaltung der Erwerbstätigkeit dient.
Ach ja: du hast als Azubi sowieso keinen Anspruch auf ALG 2...
Turtle