Beiträge von Turtle1972

    Was ist ne Schweinerei? Ihr habt für Juli ALG 2 bekommen, aber auch Lohn, so dass die staatliche Hilfe nicht oder nicht in dem Umfang nötig war. Das ist doch wohl logisch, dass eigentlich nicht benötigte STEUERgelder dann wieder zurückgefordert werden.


    M. E. n. sollte man eher froh sein, dass man eine gewisse Zeit lang diese Hilfe hatte. Und jetzt, wo man den Lebensunterhalt wieder selbst bestreiten kann, ist es doch wohl selbstverständlich, dass man zu Unrecht erhaltenes Geld wieder zurückzahlt? Wolltest du zweimal volles Geld haben? Einmal volles ALG 2 und dann vollen Lohn? Mit welchem Recht?


    Turtle

    Wenn deine Eltern dir keinen Unterhalt zahlen, dann kannst du dir das Kindergeld abzweigen lassen. Das geht ganz einfach, denn das Kindergeld ist für deinen Unterhalt gedacht.


    Bei nur 208 Euro Mietkosten gibt es vom Jobcenter nichts, da die 208 Euro voll durch den BAB Bedarf (da sind pauschal ca. 220 Euro für Miete drin) abgedeckt ist.


    Und mit zusätzlich 184 Euro Kindergeld zu deinem Lohn und zum BAB solltest du doch gut leben können. Ich verstehe sowieso nicht, wie du tatenlos zusiehst, dass deine Eltern das Kindergeld, das FÜR DICH BESTIMMT ist, einstecken!


    Turtle

    Nein, ALG 2 geht nicht. Jedoch gibt es beim Jobcenter einen Mietzuschuss für Azubis. Genau genommen für "ungedeckte Kosten der Unterkunft", wenn das Einkommen nicht reicht.


    Wie hoch ist denn dein Mietanteil in der WG und wie hoch ist dein Bruttolohn? Was ist mit Kindergeld? 23 Jahre und in Ausbildung, du müsstest doch noch Kindergeld bekommen?! Das ist vorrangig vor dem Mietzuschuss!


    Turtle

    ???? Das BVerfG hat die Klage abgewiesen und das BSG hinsichtlich der Anrechnung der Unfallrente als Einkommen bestätigt. Was also gibt es da falsch zu verstehen oder nicht zu glauben? Es steht doch da: "Es fehlt an einer Zweckbstimmung und grundgesetzliche Rechte sind nicht durch die Anrechnung verletzt worden." Wenn du das Juristendeutsch nicht verstehst, solltest du mal wen fragen, der es versteht. Und denen glauben.


    Die Anrechung ist korrekt. Punkt. Wenn du dagegen vorgehen willst, wirst du angesichts des Urteils des BVerfG wohl bis vor den Europäischen Gerichtshof gehen müssen. Viel Spaß dabei.


    Inwieweit übrigens die mündliche Bestätigung deiner Ehegattin "Wir hatten den Rentenbescheid jedesmal dabei." ausreicht, wage ich zu bezweifeln, da man deiner Ehefrau vorwerfen wird, nicht objektiv zu sein. Außerdem wird man dir vorwerfen, dass es unlogisch ist, einen Rentenbescheid mitzubringen, im Antrag aber kein Kreuz bzw. keine Angaben zu einer Rente gemacht zu haben. Ich habe jetzt den Antrag auf ALG 2 nicht so im Kopf, aber da gibts doch sicherlich ein Kästchen, wo man ja oder nein ankreuzt. Und wenn da nein angekreuzt wurde, dann sehe ich schwarz.


    Turtle

    Richtig durchgelesen.


    Zitat

    (a) Dass die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zumindest teilweise nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts bestimmt sein soll, lässt sich dem herkömmlichen und dem geltenden Recht der gesetzlichen Unfallversicherung nicht eindeutig entnehmen. Nach der gesetzgeberischen Konzeption handelt es sich bei der Verletztenrente vielmehr um eine abstrakt berechnete Verdienstausfallentschädigung (vgl. dazu BVerwGE 101, 86 <89 f.>; BGHZ 153, 113 <120 ff.>; BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R -, juris, Rn. 30 ff.; Ricke, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 56 SGB VII Rn. 2 <Jan. 2010>; Sacher, in: Lauterbach, SGB VII, § 56 Rn. 5 ff. <Aug. 2009>), die ebenso wie der Arbeitslohn selbst der Sicherung des Lebensunterhalts dient. Dies kommt, wie das Bundessozialgericht ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht festgestellt hat, in den Vorschriften über die Voraussetzungen und die Höhe der Verletztenrente deutlich zum Ausdruck (vgl. hierzu oben I. 1. b)).


    Unfallrente = Lohnersatzleistung. Anrechnung als Einkommen korrekt.


    Zitat

    Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums wird durch die Anrechnung der Verletztenrente nicht verletzt, da den Beschwerdeführern für den im fachgerichtlichen Verfahren streitgegenständlichen Zeitraum insgesamt finanzielle Mittel in Höhe der gesetzlich vorgesehenen und weiterhin geltenden (vgl. BVerfGE 125, 175 <256>) Regelleistung zu Verfügung standen.


    Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ist auch mit der Anrechnung gewährleistet. Anrechnung als Einkommen korrekt.


    Zitat

    Ein Eingriff in Art. 14 Abs. 1 GG ergibt sich nicht daraus, dass, wie die Beschwerdeführer meinen, durch die volle Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II der Zweck der Verletztenrente, einen immateriellen Schadensausgleich zu gewähren, vereitelt wird. Es erscheint bereits zweifelhaft, ob der Zweck einer öffentlich-rechtlichen Leistung überhaupt selbstständig und unabhängig von ihrem Bestand von der grundrechtlichen Gewährleistung des Art. 14 Abs. 1 GG geschützt sein kann, mit der Folge, dass eine Verfehlung oder Vereitelung dieses Zwecks einen Eingriff in den Schutzbereich des Eigentums bedeuten würde. Dies kann jedoch dahinstehen, da es bei der Verletztenrente, wie bereits ausgeführt, an einer eindeutigen Zweckbestimmung durch den Gesetzgeber selbst, die allein einen entsprechenden selbstständigen eigentumsrechtlichen Schutz begründen könnte, fehlt.


    Anrechnung korrekt, da keine Zeckbestimmung des Verletztengeldes vorliegt.


    Was hast du denn aus dem Urteil rausgelesen? Außer, dass das BVerfG derselben Meinung ist wie das BSG, dass die Rente zu Recht angerechnet wird?


    Ist jetzt irgendwie nachweisbar, dass du die Rente gemeldet hast? Du hast übrigens auch geschützte Einkünfte erstmal im Antrag anzugeben. Ob sie geschützt sind, entscheidet nämlich das Amt. Von daher hätte die Rente bei jedem Antrag in die Einkommensaufstellung eingetragen sein müssen. Wenigstens ein Kreuzhen bei "Rentenbezug" oder so... Gibt es das? Immerhin dürftest du seit 2005 mind. 13 Anträge auf ALG 2 gestellt haben...


    Turtle

    Nettigkeit sehen deutsche Gesetze m. W. n. nicht vor. Leistungen nach dem SGB II erhält, wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (§ 7 Abs. 1 SGB II). Wenn du Deutschland verlässt und nicht wiederkommen willst, ist das kein "Urlaub" (gibts für Arbeitslose eh nicht), sondern die bereits erfolgte Ausreise. Dass du dann im neuen Heimatland ggf. erstmal 2 Wochen "ausspannen" willst, ist dann wohl dein Problem. Vielleicht gibt es ja dort irgendeine Sozialleistung, die du dafür nutzen kannst.


    Turtle

    Siehste... Schulden interessieren das Amt nicht. Meine 1000 Euro Rate für den Mercedes und die 800 Euro, die ich in meine Altersvorsorge investiere von meinen 2000 Euro netto würden das Jobcenter ja auch nicht interessieren. Das sind auch Schuldverbindlichkeiten...


    Wieso bist du eigentlich von der Mutter zum Vater gezogen? Wäre es dir bei deiner Mutter nicht vielleicht besser gegangen?


    Turtle

    Im Normalfall müsstest du dann eine Mitteilung bekommen, dass man vorläufig einstellt. Solange wir also noch nicht Ende September haben und dein ALG 2 auf dem Konto sein sollte und tatsächlich nicht ist, zerbrechen wir uns den Kopf um ungelegte Eier. Im Prinzip kannst du jetzt nur abwarten. Oder beim Amt nachfragen, wie das im Oktober läuft.


    Turtle

    Damit kann man nichts anfangen. Wenn ich das will, bleiben mir von meinen 2000 Euro netto auch nur 100 Euro, weil ich mir einen Mercedes SLK auf Raten kaufe oder so...


    Und es gibt durchaus auch ZAF-Tarife, wo man gar nicht so schlecht verdient. Und wenn du erst 20 Jahre bist, bekommst du auch noch Kindergeld...


    Dann stelle deinen Antrag und warte ab,, wenn du nicht möchtest, dass man schonmal rechnet, ob sich die Antragstellung überhaupt lohnt. Deinen Vater solltest du aber wenigstens darüber informieren.


    Denke daran, dass du dich jetzt wieder bei deinem Vater in der Krankenkasse familienversichern lassen musst!


    Turtle

    Wenn der erste Lohn erst im November kommt, habt ihr im Oktober noch ganz normal Anspruch auf ALG 2. Was steht denn im Arbeitsvertrag, wann der Lohn gezahlt wird und was hast du dem Jobcenter mitgeteilt?


    Wer ist der Rehaträger deines Mannes? Bekommt er für die Umschulung einfach weiter ALG 2 oder normales Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld von der DRV?


    Für Wohngeld und KIZ brauchst du den Einstellungsbescheid vom ALG 2, da es beide Leistungen parallel nicht gibt. Und eh du den bekommst, muss erstmal klar sein, wann dein erster Lohn nun zugeflossen ist. Das wird wohl noch ein bisschen dauern.


    Turtle

    Wenn dieser "Urlaub" bereits im Ausreiseland stattfindet mit der Option "ich komme nicht mehr zurück", dann ist das kein Urlaub, sondern dann hat der Umzug bereits stattgefunden.


    Und damit ist es auch keine Ortsabwesenheit, sondern die bereits erfolgte Ausreise aus Deutschland mit der Rechtsfolge, dass daher natürlich kein Anspruch auf ALG 2 mehr besteht.


    Turtle

    Da du sicherlich nicht der Partner/die Partnerin deines Vaters bist (das wäre Inzest), hat die Frage nach gemeinsamen Konto usw. nichts mit dir und deinem Vater zu tun. Ihr bildet Kraft Gesetz eine Bedarfsgemeinschaft. Und zwar, solange du unter 25 bist, solange du nicht ausreichend verdienst und solange du nicht wieder ausziehst (aber bitte jetzt nicht auf die Idee kommen, auszuziehen, das geht bei U25jährigen nicht so einfach).


    Und ja: es müssen natürlich alle angaben zu deinem Vater gemacht werden, also Einkommen, Vermögen usw. Ggf. wird man von dir sogar verlangen, dass dein Vater überhaupt dem Antrag zustimmt. Denn im Falle der Genehmigung von ALG 2 unterliegt er auch den Pflichten eines ALG 2 Empfängers.


    Was verdient denn dein Vater, wie hoch ist eure Miete und was hast du noch für Einkommen (Kindergeld, Unterhalt)? Was macht du beruflich (Ausbildungsberuf)?


    Turtle

    Ja, deswegen wird noch einiger Ärger auf dich drauf zu kommen, denn auch ALG 2 ist ja nunmal vorrangig für Leute, die arbeiten können. Was du derzeit - unter dem Aspekt, wie Arbeitslosigkeit definitiert wird, siehe oben - nicht kannst.


    .

    Zitat

    und ich habe jetzt wiieder die Rennereien


    Wie geht das, dein Jobcenter ist doch sicherlich auch nicht grad bei dir vor der Tür, oder?


    Turtle

    Hier ist doch kein Chat...


    Ja, das sieht so aus, wie wenn man in Dresden davon ausgeht, dass du wieder nach München gezogen bist....
    Das wirst du wohl klären müssen.


    Deine Angstzustände solltest du schnellstens behandeln lassen, denn eigentlich bist du dann derzeit erwerbsunfähig. Die Definition für arbeitslos ist, dass man dem "allgemeinen" Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Also generell innerhalb des zumutbaren Pendelbereiches (der durchaus ca. 50 km Umkreis bedeutet) und halt eben nicht nur 100 m Umkreis von der Wohnung.


    Von daher bist du beim ALG 1 tatsächlich nicht verfügbar und auch beim ALG 2 müsste man deine Arbeitsfähigkeit anzweifeln, was im Normalfall dazu führt, dass du in die Sozialhilfe gehörst.


    Turtle

    Ja, das heißt eigentlich, dass du umgezogen wärst. Wo kam der Bescheid denn her? Von München oder von Dresden?


    Wenn du zum 30.6. gekündigt hast, wieso gabs dann für Juli und August noch Lohn? Was ist denn mit deinem Anspruch auf Arbeitslosengeld? Hast du dich schon arbeitssuchend gemeldet?


    Turtle

    Hast du die Unfallrente im Grundantrag auf ALG 2 direkt eingetragen als Einkommen bei deiner ersten Antragstellung?


    Wenn ja, dann kannst du der Rückforderung widersprechen, da dann das JC bzw. damals die ARGE ja wusste, dass du das Einkommen hast und du auf die Korrektheit der Entscheidung, es nicht anzurechnen, vertraut hast (Vertrauensschutz).


    Turtle

    Das Jobcenter ist -bis auf wenige Ausnahmen, zu denen Umzugskosten aber nicht gehören - nur für Bezieher für ALG 2 zuständig.


    Dass ihr mit Wegfall des Lohns und dann Krankengeld einen Anspruch habt, ist so sicher nicht, da das Krankengeld als Lohnersatzleistung einen wesentlich geringeren Freibetrag hat als Lohn.


    Man könnte ja mal rechnen.


    Was bekommt er denn derzeit an Lohn (brutto/netto), wie hoch wird Krankengeld sein, was hast du selbst für Einkommen, wie hoch ist eure Miete, in welcher Schwangerschaftswoche bist du, habt ihr schon Kinder, wenn ja: wie alt?


    Turtle