Was denn für 100 Euro Freibetrag?
Erfüllst du mit unter 20h/Woche Studium eigentlich noch die Anforderungen für Bafög? M. W. n. muss man bei Bafög mind. 20 h/Woche für Ausbildung/Studiuma aufwenden..
Turtle
Was denn für 100 Euro Freibetrag?
Erfüllst du mit unter 20h/Woche Studium eigentlich noch die Anforderungen für Bafög? M. W. n. muss man bei Bafög mind. 20 h/Woche für Ausbildung/Studiuma aufwenden..
Turtle
Es ist m. E. n. ein Unterschied, ob es einfach ohne Vorwarnung Sanktionen gibt, ob nun 30, 60 oder 100% oder ob vorher x-mal belehrt wurde, was passiert wenn.
Und von niemandem wird verlangt, aus dem Fenster zu springen. Es wird verlangt, nach Arbeit oder Ausbildung zu suchen, eine Maßnahme zu machen usw. Das dürfte ja wohl nichts Verwerfliches sein.
Und wenn man da nicht mitspielt, also nur meint, Anrecht auf bezahlte Freizeit zu haben, dann hat man eben u. U. Pech. Und muss mit der VERDIENTEN Sanktion leben.
Turtle
Es ist m. E. n. ein Unterschied, ob es einfach ohne Vorwarnung Sanktionen gibt, ob nun 30, 60 oder 100% oder ob vorher x-mal belehrt wurde, was passiert wenn.
Und von niemandem wird verlangt, aus dem Fenster zu springen. Es wird verlangt, nach Arbeit oder Ausbildung zu suchen, eine Maßnahme zu machen usw. Das dürfte ja wohl nichts Verwerfliches sein.
Und wenn man da nicht mitspielt, also nur meint, Anrecht auf bezahlte Freizeit zu haben, dann hat man eben u. U. Pech. Und muss mit der VERDIENTEN Sanktion leben.
Turtle
Das ergibt sich ganz einfach aus dem Gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__64.html
Ab 18 darf man beim BAB eine eigene Wohnung haben. Egal, wie weit weg die Eltern wohnen.
Turtle
Du kannst in der eigenen Wohnung bleiben und weiter BAB bekommen. Nur die Kosten für die Familienheimfahrt, du du wahrscheinlich jetzt mit im Bedarf hast ,würde wegfallen...
Turtle
Es ist folgendermaßen:
Hättest du eine grundsätzliche Zustimmung zum Umzug (z. B. weil ihr zu fünft auf 40 qm leben würdet und das zu klein ist), würdest dann aber eine 600 Euro Wohnung beziehen, obwohl nur 530 Euro angemessen sind, dann würde das JC 530 Euro bezahlen und du müsstest 70 Euro zuzahlen.
Da ihr aber anscheinend überhaupt keine Zustimmung zum Umzug bekommt, weil das JC dazu keinen Grund sieht, würde man euch bei einem ungenehmigtem Umzug weiter nur 330 Euro Kosten der Unterkunft berücksichtigen und dann müsstet ihr die knapp 300 Euro mehr selbst zuzahlen. Und das dürfte kaum möglich sein.
Turtle
Die gibt es bei der Agentur für Arbeit auch.
Turtle
Normales Bafög und Meisterbafög ist nicht ein- und dasselbe... Das eine sind Leistungen nach dem BAföG und das andere nach dem AFBG.
Turtle
Dann ist definitiv die Bafögstelle für sie zuständig. Gegenüber dem Jobcenter hat sie keine Ansprüche mehr.
Turtle
Dass es nur 500 Euro gab, hat doch nichts mit DEINER Arbeit zu tun! Sondern ganz offensichtlich mit der Ausbildungsaufnahme deiner Freundin und der Bafögstelle. Da kannst du doch nicht dem Jobcenter die Schuld für geben.
Wann hat denn deine Freundin die Ausbildung angefangen?
Turtle
Die Frage wäre, wieso weniger gezahlt wurde. Die Arbeit kanns ja nicht sein, denn das Geld für September war am 28.8. schon längst angewiesen (meistens so um den 20. des Monats).
Es muss also einen anderen Grund geben. Und den musst du in Erfahrung bringen.
Turtle
Wenn du z. B. Umzugskosten, Kaution usw. haben willst, dann brauchst du eine Genehmigung für den Umzug. Wenn nicht, dann kannst du einfach so umziehen.
Das Jobcenter musst du so oder so benachrichtigen, weil dann ja ggf. ein neues JC für dich zuständig wird. Außerdem hast du jegliche Veränderung zu melden. Ist doch auch logisch, die müssen doch die neue Miete wissen und deine neue Anschrift usw.
Verdient der Kindesvater gut? Wenn ja, muss er sowieso nach der Geburt auch Unterhalt für dich zahlen. Ggf. reicht das ja zusammen mit dem Elterngeld, dass du gar kein ALG 2 mehr benötigst.
Turtle
Zwingen kann dich niemand. Wenn du bereit bist, einen Teil der Miete selbst zu zahlen, z. B. aus dem Mehrbedarf Alleinerziehung, dann kannst du dort auch wohnen bleiben.
Turtle
NEIN; NEIN; NEIN;NEIN;NEIN!!!!!!!!! Jetzt verstanden?
Turtle
Quatsch. Sie kann genausogut Fisch, Huhn, Pute usw. essen, was auch nicht teurer ist. Außerdem müsste nach deiner Meinung jeder bedürftige Moslem in Deutschland einen Mehrbedarf bekommen. Die essen ja auch kein Schweinefleisch. Oder Vegetarier/Veganer (täte deiner Frau evtl. auch gut).
Turtle
Dann musst du mal nachfragen, inwieweit es der BAB-Stelle möglich ist, die Eltern zur Auskunft aufzufordern, wenn sie dir nachweislich keine geben.
Das mag ja jetzt unbequem sein, dich an die ungeliebten Eltern wenden zu müssen, aber wenn du Geld brauchst und willst, musst du da wohl durch.
Turtle
ALG 2 gibts nicht für Azubis. Für deinen Sohn könnte es Sozialgeld geben. Oder Wohngeld, je nachdem, wie hoch sein Bedarf und wie hoch sein Einkommen (Kindergeld, Unterhalt/UVG) ist.
Wie kommst du darauf, dass dir als Azubine kein BAB zusteht, nur, weil du eine eigene Wohnung hast? Das ist bei BAB überhaupt kein Problem, dass man eine eigene Wohnung hat. Hast du überhaupt schon BAB beantragt?
Turtle
Und wieso ist dann "bar auf die Hand" das "einzig mögliche"?!
Turtle
@ Alibert: Mit diesem Unvermögen bzgl. Rechtschreibung und Grammatik willst du wirklich studieren?
Turtle
"Lassen uns das ausgeben." - Stand das jetzt irgendwo "Ihr sollt das unbedingt ausgeben, auch wenn ihr noch anderes Einkommen haben solltet."?! Wenn man weiß, dass einem das Geld nicht mehr zusteht, weil man eine Arbeit aufgenommen hat und Lohn bekommt, dann packt man das Geld zur Seite und gibt das nicht einfach aus!
Im Übrigen komme nicht ich dir dämlich, sondern du mit deinen komischen Rechtsansichten ala "Was mal auf meinem Konto war, das muss ja wohl meins sein.".
Nochmal: Sei lieber froh, dass es in Deutschland so eine Regelung gibt, dass einem geholfen wird, bis man sich selbst wieder helfen kann! Auf die Idee zu kommen, dass man doppelt Geld einsacken kann: mit Verlaub - DAS ist dämlich.
Turtle