Wie kann man denn mit Arbeit weniger haben? Da gibts den Freibetrag für Erwerbstätigkeit, im Normalfall hat man mehr.
Turtle
Wie kann man denn mit Arbeit weniger haben? Da gibts den Freibetrag für Erwerbstätigkeit, im Normalfall hat man mehr.
Turtle
Was verdienst du (brutto/netto) im Monat der Fälligkeit der Nachzahlung, wie hoch ist deine Miete und wie hoch ist die Nachzahlung, aus welchen Positionen besteht sie und ist sie korrekt? Wurden alle Abschläge ordnungsgemäß gezahlt 2010 oder sind ggf. noch Schulden dabei?
Turtle
Wogegen machen? Die Frage ist doch, was wird das Amt machen, wenn sich alles aufklärt. Dann wird es wieder Geld geben. Und dann brauchst du doch auch nichts zu machen.
Turtle
Wer aber will sich blamieren und euch zur Vorlage angeblich schlüssiger Beweise einladen, wenn er gar keine hat?! Das ist doch genauso unlogisch.
Entweder man verwechselt deinen Mann/Freund mit irgendwem oder aber es ist irgendwas passiert. Nur: ohne dass du es selbst weißt, können wir es doch erst recht nicht wissen.
Turtle
Es ist nicht nur "vielleicht" so, es ist so, wie ich es schrieb:
http://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteile/B_4_AS_10.08_R.htm
Turtle
Na, ob was davon zutrifft oder nicht, kannst du doch noch gar nicht genau sagen, du kennst doch die Beweise, die es angeblich gibt und die man euch vorlegen will, noch gar nicht.
Von daher bleibt dir wohl nur, es mit dem Vorgesetzten zu klären und ggf. zu der Anhörung zu erscheinen, damit man euch die Beweise zeigt.
Und dann sagst du nochmal Bescheid, was das jetzt für Beweise sind und welche Konsequenzen jetzt für euch eintreten sollen.
Turtle
Wenn das JC das so wünscht: ja.
Schwärzen kannst du nur den Sollstellungsgrund, nicht die Beträge. Und da auch nur besimmte, datenschutzrelevante, wie z. B. Überweisungen für Parteien, Vereine, Swingerclub usw. Miete, Einkauf bei Aldi usw. nicht.
Turtle
Das Problem dürfte aber sein, dass deine Art von "glücklich" sein dem Jobcenter nicht gefällt und man dich dazu animieren möchte, mehr in Richtung "Kitty" zu mutieren, indem du dich nicht nur deinen Kindern widmest und ihnen vorlebst, dass man auch mit Nixtun Geld bekommt, sondern dass man arbeiten muss, um es zu etwas zu bringen.
Dazu dient die Eingliederungsvereinbarung, die du natürlich nicht unterschreiben musst. Was dich nicht vor etwaigen Sanktionen rettet, da du diese dann als Verwaltungsakt zugeschickt bekommst und der Verstoß gegen die Festlegungen im Verwaltungsakt dann natürlich auch mit einer Sanktion belohnt wird.
Turtle
Es wird nicht bei deinen Eltern abgezogen, sondern bei dir. Nicht nur deine Eltern bekommen ALG 2, du musst ja auch noch von was leben und das kannst du bestimmt nicht allein von 216 Euro Bafög und 184 Euro Kindergeld.
Dein Regelsatz ist 287 bzw. 291 Euro (je nachdem , wie alt du bist) und 1/3 der Miete. Lass das mal 150 Euro sein, dann wäre dein Bedarf ca. 440 Euro. Einkommen hast du 400 Euro. Du merkst: Nichts wird deinen Eltern angerechnet...
Und da vom Bafög noch ca. 93 Euro frei sind (schaust du mal in den Bescheid), bekommst du zu deinem Bafög und zu deinem Kindergeld (bzw. die Eltern bekommen es) sogar noch ALG 2 dazu.
Turtle
Ich glaube nicht, dass du viele finden wirst, die dieser Meinung sind.
Turtle
Wo hast du am 17.2.2006 gewohnt? Also so richtig mit nachweislicher Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt?
Wenn du da nicht bei einem Elternteil gemeldet warst, gilt § 22 Abs. 2a SGB II a. F. (jetzt § 22 Abs. 5 SGB II) für dich nicht (§ 68 Abs. 2 SGB II). Außerdem gibt es Rechtsprechung, dass der 22,2a sowieso nur für den erstmaligen Auszug zuhause anzuwenden wäre.
Turtle
1. Ja, du musst beide Stellen informieren.
2. Es wird nichts gekürzt.
3. Krankenhaustagegeld musst du selbst bezahlen.
4. Solltest du schnellstens mit deinem Vermittler klären.
5. Wenn, dann sowieso nicht über ALG 1 oder ALG 2, sondern über Krankenkasse oder Jugendamt.
Turtle
1. Nein.
2. Nein.
Turtle
Kindergeld gibts schon eine ganze Zeit lang nur noch bis zur Vollendung des 25. LJ. Zeiten z. B. des Grundwehrdienstes können noch hinten dran gehangen werden, das wars. Nur noch Behinderte, die vor dem 25. LJ behindert wurden, können länger KG bekommen.
Turtle
Dass du deine Wohnung behalten kannst, weil du nicht in der Absicht, ALG 2 zu bekommen, dort eingezogen bist, sondern wegen einer Ausbildung.
Turtle
Nein, Bafög muss man nicht immer zurückzahlen. Nur das Bafög für Studenten (§ 13 BAföG) enthält einen Darlehensanteil. Bafög für Schüler (§ 12 BAföG) nicht.
Ich komme zeitlich nicht mit. Er schreibt, dass er 22 wäre und 4 Jahre Bundeswehr hinter sich hat. Also muss er mit frisch 18 Lenzen dort eingetreten sein oder nimmt man dort Minderjährige? Dann muss er aber doch auch die BW frisch verlassen haben und Übergangsbebührnisse erhalten?
Turtle
Du wirst definitiv "danach" den Antrag neu stellen müssen.
Turtle
Redest du jetzt von dem Vorstellungsgespräch? Bei einem Vorstellungsgespräch bist du doch nur besuchsweise in der Schweiz.
Oder meinst du jetzt, wenn du Deutschland verlässt und arbeitest?
Wenn du einen Schweizer Arbeitgeber hast, wirst du dich wohl in der Schweiz krankenversichern lassen müssen. Deinen Wohnsitz in Deutschland solltest du aufrecht erhalten können m. W. n.
Eigentlich sollte dir sowas die Auslandsvermittlung der Agentur für Arbeit beantworten können.
Turtle
Jeglicher Mehrbedarf ist einfach nur ein bedarfserhöhender Betrag. Während jemand, der alleine wohnt halt einen Bedarf von 364 Euro hat (mal vereinfacht ohne Miete) ist es dann bei jemandem, der ein Kind unter 6 hat 364 Euro und 131 Euro = 495 Euro Bedarf.
Wenn jetzt aber diese Person ein Einkommen von (auch beispielsweise) 500 Euro (bereinigt) hat, dann hat diese Person kein Anspruch auf ALG 2 und damit auch nicht auf den Mehrbedarf. Wäre das Einkommen beispielsweise 450 Euro, bestünde ein Anspruch auf 45 Euro (495 Euro - 450 Euro), also auch nicht auf die vollen 131 Euro....
Und in dem vorliegenden Fall ist es dann wohl so, dass das Einkommen so hoch ist, dass nur noch Anspruch auf Kosten der Unterkunft besteht und der "Bundes"bedarf (Regelsatz und Mehrbedarf) vom Einkommen gedeckt ist.
Turtle
Kommt drauf an. Wenn der erste Lohn noch im September kommt, dann wäre die Rückforderung rechtens. Wenn er erst im Oktober dir zufließt (deshalb nennt man das auch "Zuflusstheorie", kannst du mal nach googeln), dann wäre eine Rückforderung für September falsch.
Turtle