Das Stromguthaben ist das Eure, da wird nichts angerechnet:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
Zitat
3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben außer Betracht.
Haushaltsenergie = Strom
Verbleiben also die 41 und die 328 Euro Nebenkostenrückzahlung. Die sind natürlich entsprechend o. g. Rechtsgrundlage zur berücksichtigen, so dass ihr u. U. für eine gewisse Zeit tatsächlich aus dem ALG 2 Bezug fallt. Es kann aber auch sein, dass das Amt das Guthaben so verteilt, dass ihr noch einen geringen Anspruch habt, damit deine Freundin über das JC krankenversichert ist. Das solltet ihr unbedingt abklären.
Für die Zukunft solltet ihr über Heirat nachdenken, immerhin habt ihr doch auch ein Kind miteinander. Das hätte den Vorteil, dass sie familienversichert wäre und du in eine besser Steuerklasse könntest.
Denn das Problem, das ihr jetzt habt mit so einmaligen Zuflussbeträgen, das werdet ihr doch öfter haben, sei es wegen Lohnsteuererstattung oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Mit der Folge, dass ihr mal ALG 2 bekommt und sie versichert ist und mal nicht. Mal hü, mal hott, auf die Dauer sicherlich kein Zustand.
Ich würde euch daher zur Heirat, Familienversicherung und Lohnsteuerklassenwechsel und dann zur Beantragung von Wohngeld und Kinderzuschlag raten.
Turtle