Mit eigener Wohnung bekommt sie mehr Bafög, dazu ihr Kindergeld, ggf. noch ein bisschen jobben am WE: das sollte doch wohl machbar sein. Was ist eigentlich mit dem Vater?
Turtle
Mit eigener Wohnung bekommt sie mehr Bafög, dazu ihr Kindergeld, ggf. noch ein bisschen jobben am WE: das sollte doch wohl machbar sein. Was ist eigentlich mit dem Vater?
Turtle
Na ja, es ist aber trotzdem per Definition Einkommen. Da ggf. nicht gleich verwertbar, könnte es dann sein, dass du dein ALG 2 nur noch darlehensweise erhältst.
Turtle
Verstehe ich das richtig: Du willst in eine Wohnung einziehen, für die du das Nießbrauchrecht hast und trotzdem soll das JC Miete an deine Mutter zahlen, die gar kein Nießbrauchsrecht mehr hat? Das geht natürlich nicht. Und 800 Euro sind sicherlich sowieso völlig unangemessen.
Wenn deine Mutter dir das Nießbrauchsrecht einräumt oder dir die Immobilie schenkt, ist das übrigens Einkommen und kein Vermögen. Vermögen ist nur das, was du VOR Beginn des ALG 2 Bezuges schon hattest.
Turtle
Meldet sie es rechtzeitig, dann kann sie für November ein Darlehen bekommen. Meldet sie es später und das Geld für November ist schon raus, wird sie später einen Erstattungsbescheid bekommen, wenn der erste Lohn wirklich im November noch zufließt. Von daher: egal, wie sie es macht - zurückzahlen muss sie immer. Jedoch gibt es trotzdem einen Unterschied: da sie jede Veränderung unverzüglich anzugeben hat, kann es passieren, dass sie, wenn sie zulange mit der Meldung wartet, dann ein Bußgeld zahlen muss.
Turtle
Die Antragsvordrucke zu Bafög werden ihr wenig helfen, wenn sie BAB beantragen will.
Wieso fragst du eigentlich nach BAB? Du weißt doch davon gar nichts. Den Tipp gabs doch gar nicht, weil die Person, die den gegeben hat, nur Dummfug erzählt...
Turtle
Es gibt kein Anrecht auf eine Instandsetzungspauschale im ALG 2. Das hat das BSG bereits 2009 entschieden. Wenn man bei Elo die aktuelle Rechtsprechung nicht kennt oder nicht kennen will, sollte man nicht noch auf sowas verweisen.
ZitatDie von den Klägern begehrte Erhaltungsaufwandspauschale kann nicht bedarfserhöhend berücksichtigt werden, weil es sich nicht um tatsächliche Aufwendungen, die im Bewilligungszeitraum zu entrichten waren, handelt.
Turtle
ZitatEin "r" wurde offensichtlich nicht mitgetippt. Skandal!
Ist es so schwer, zu merken, dass es zwei "g" sind, mit denen man "Aggression" schreibt?! Auch wieder zu faul gewesen, danach zu googeln?
O. k., dann frage mal andere Menschen. Aber bitte nicht nach BAB. Diesen Tipp hast du ja nie erhalten.
Turtle
Ach ja, wenn ich es sein lassen soll und nur "unkanalisierte Agressionen" (habs in Anführungszeichen gesetzt, damit man erkennt, dass ich hier nur deinen Rechtschreibfehler übernommen habe, nicht, dass noch jemand denkt, ich weiß nicht, wie Aggressionen geschrieben wird):
Dann lösche doch bitte deine Fragen nach BAB aus deinen Beiträgen heraus. Dieser unkanalisierte und höchst aggressive Tipp kam nämlich von mir. Da ich solche Tipps aber unterlassen soll, weißt du ja gar nichts von BAB. Also: bitte rauslöschen und nicht danach fragen.
Turtle
Meine liebe Lisa,
dein "nichts für Ungut" hat mir gesagt, dass du dir nicht mal ein FÜNKCHEN MÜHE gemacht hast und wenigstens EINMAL (oder ZWEIMAL) gegoogelt hast, ob das, was ich sage, der Wahrheit entspricht.
Nein, du tust das gleich und sofort mit einem "das glaube ich nicht" ab. Das heißt "Ich habe zwar keine Ahnung und jetzt auch keine Lust, das zu prüfen, aber weil ich das nicht glaube, glaube ich das nicht.".
DAS IST RESPEKTLOS!!!! Und darüber solltest du mal nachdenken. Vielleicht erkennst du dann, was du da geschrieben hast. Wenn du in deinem weiteren Leben so faul bist, dann wirst du es jedenfalls nicht weit bringen. Wenn ich keine Ahnung habe, dann antworte ich nicht "das glaube ich nicht", sondern dann mach ich MICH KUNDIG!!! Das kostet Zeit, das kostet Mühe, aber es verhindert, dass ich mich blamiere, indem ich sowas wie dein ("glaube ich nicht") von mir gebe.
Weil es eigentlich bei jedem im Oberstübchen die Frage auslösen sollte "Könnte da was dran sein, ich habe ja keine Ahnung, vielleicht hat mein Gegenüber mehr Ahnung.". Aber bei dir hat es nur zu "nichts für ungut... glaube nicht." gereicht. Und jetzt frag dich mal, wieso. Und wieso ich sowas auf den Tod nicht ausstehen kann.
Ob dir lacki was zu BAB sagen kann: ich wage es zu bezweifeln. Er hat ja bei der Wohngeldablehnung schon falsch gelegen und der Vorschlag von BAB kam von mir. BITTE; GERN GESCHEHEN; KEIN DANKE NÖTIG!!!! Und ob dir dms jetzt noch helfen mag: er wollte es eben schon nicht mehr:
ZitatGlaube hier sind genug Hinweise gegeben wurden.
Jetzt wird er wohl erst recht nicht mehr mögen.
Turtle
BTW: "Nichts für ungut" ist eine Bitte (bitte nimm mir das nicht übel). Einer Bitte muss man aber nicht entsprechen. Deine Eltern haben dir bestimmt auch nicht immer alles erlaubt, nur, weil du schön "bitte, bitte" gemacht hast. Und ich wüsste nicht, wieso ich Faulheit entschuldigen sollte.
Jo, aber 890 Euro wird dir wohl niemand auf Dauer zahlen. Man wird dich dann zur Kostensenkung (Untervermietung, Umzug etc...) auffordern.
Turtle
Meine liebe Lias, was du glaubst oder nicht glaubst, ist mir eigentlich völlig Rille. Wenn man nur glaubt, was einem persönlich gefällt, braucht man sich nicht zu wundern, wenn man -so wie jetzt, wo du ggf. schon monatelang x Euronen BAB bekommen könntest- auf die Sch....ze fliegt.
Vielleicht googelst du mal selbst oder liest. Z. B. hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngeld#Wohngeld_f.C3.BCr_Sch.C3.BCler.2C_Studenten_und_Auszubildende
Du als Azubi hast keinen Wohngeldanspruch und dein Freund hat keinen, weil er schlichtweg zuviel verdient! Comprende? Ich schreibe das sicherlich nicht aus lauter Langeweile.
@ dms: Gilt beim BAB auch § 28 SGB X? Könnte sie mit der Wohngeldablehnung rückwirkend BAB beantragen? Eigentlich ja, oder? Wobei ich nach der obigen Antwort eigentlich gar keinen Bock mehr habe, der TE zu helfen.
Turtle
Nö, weil sie als Azubi gar keinen Wohngeldanspruch hat. Es sei denn, es ist nicht die Erstausbildung...
Lisa, du solltest schnellstens BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen.
Turtle
Und du meinst, du hast dem TE jetzt irgendwie geholfen? Was soll ihm dein Beitrag sagen? Soll er nach Griechenland ausziehen?
Turtle
Wieso sollst du mit deinem Lohn deine Eltern subventionieren? Dachtest du, du isst umsonst, dachtest du, du wohnst umsonst, dachtest du, du verbrauchst umsonst Strom?
Keine Sorge: mit deinem Lohn musst du nicht die Mama ernähren. Nur deinen Anteil an Strom, Lebensmittel, Miete usw. selbst bezahlen.
Sofern du irgendwann mal Geld verdienen wirst und selbst Steuern zahlst, sprechen wir uns mal wieder, ob es dir dann auch noch gefällt, dass sich andere auf deine Kosten durchschmarotzen.
Turtle
Bei der hier wahrscheinlich vorliegenden Schadenshöhe wird es wohl eine Anzeige geben.
Turtle
Du sollst nicht Kindergeld beantragen, sondern einen Abzweigungsantrag stellen. Das Kindergeld können deine Eltern nur einbehalten, wenn sie dir Unterhalt mindestens in der Höhe des Kindergeldes leisten. Inwieweit eine ggf. unentgeltliche Überlassung eines Autos monatlich 184 Euro ausmacht, wird die Kindergeldkasse bei der Prüfung des Abzweigungsantrages kontrollieren. Wenn diese Unterhaltsleistungen deiner Eltern nicht die vollen 184 Euro ausmachen, wird der Teil, den die Eltern dafür nicht brauchen, an dich überwiesen. Mit BAB bist du übrigens raus beiim ALG 2 (§ 7 Abs. 5 SGB II).
Turtle
Und woher weißt du, dass alle UserInnen hier aus Berlin sind? Wenn Berlin für sowas Geld hat (freiwillige Leistungen, andere geben sowas für Museen und Bibliotheken aus), heißt das nicht, dass es sowas überall gibt!
Turtle
Nein, die Miete ist kopfteilig aufzuteilen. Wenn deine Tochter nur gering verdient, bekommt sie weiterhin aufstockend ALG 2.
Turtle
Sein Anteil ist gemeint. Ob das jetzt nur der Regelsatz ist oder auch seinen Mietanteil betrifft, kann man dir allein aus deinen Ausführungen heraus nicht antworten. Das müsste aber im Sanktionsbescheid stehen, ob jetzt nur die Regelleistungen oder auch die Kosten der Unterkunft abgesenkt werden.
Dass sein Mietanteil mit abgesenkt würde, wäre nicht ungewöhnlich, denn das ist bei wiederholten Pflichtverletzungen gesetzlich so verankert. Kommt jetzt halt drau an, wie alt er ist und ob es die erste Sanktion in den letzten 12 Monaten war/ist.
Turtle
Wenn du dort nicht im Leistungsbezug stehst: nein...
Turtle