Beiträge von Turtle1972

    Das ist ein nettes Zitat, nur kann ich da keinen Paragrafen erkennen, worauf das beruhen sollte. Die 50 Euro Regelung ist durch die 10 Euro Regelung abgelöst worden. Ansonsten solltest du mir doch bitte den Paragrafen im SGB II oder der ALG II-V nennen.


    Aber ich will dich erlösen, da du sonst bis an den Sankt Nimmerleins Tag suchst und verlinke dir mal die Synopse zum § 1 der ALG II-V, damit du erkennen kannst, was früher galt (50 Euro/Jahr) und was jetzt gilt (10 Euro/Monat). Und eben nicht beides gleichzeitig:


    http://www.buzer.de/gesetz/8014/al27575-0.htm


    Lacki, wenn ich als Widerspruchs-SB das SGB II und die ALG II-V nicht kennen würde, wäre ich am falschen Arbeitsplatz. Es ist meine Aufgabe, über solche Gesetzesänderungen Bescheid zu wissen.


    Turtle

    Schön, dass das bei dir ging, wieso auch immer. Die Rechtsprechung ist da aber ziemlich eindeutig, dass in Fällen, wo es hätte bemerkt werden müssen, der Vertrauensschutz nicht gilt. Wenn das bei dir zuständige Amt kneift, nur weil eine Anwältin ein Schriebs aufsetzt, gilt das bestimmt nicht für alle JCs in Deutschland. Ggf. gabs auch Verfahrensfehler, da du rechtlich keine Ahnung hast, solltest du dich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.


    Turtle

    Nun ja, es ist ja jetzt keine unerhebliche Höhe, also keine 5 oder 10 Euro, die du nicht hättest erkennen können. Dich trifft nämlich auch eine Pflicht: Deinen Bescheid zu kontrollieren. Und da ist immer eine Berechnung dran, wo Mietkosten aufgeführt werden und dir hätte auffallen müssen, dass du fast 80 Euro mehr Miete bekommst als du bezahlst.


    Von daher wird Vertrauensschutz hier nicht greifen. Das ist so ähnlich, wie wenn dir jemand aus Versehen (z. B. wegen eines Zahlendrehers in der Kontonummer) Geld überweist. Das ist zwar dessen Fehler, aber behalten darfst du das Geld natürlich nur allein weil der andere einen Fehler gemacht hat, trotzdem nicht! Es ist ja nicht dein Geld.


    Turtle

    1) Das nennt sich Vermögensumwandlung und wenn dein Bausparer incl. restlichem Vermögen unter deinem Vermögensfreibetrag liegt, wird von dem Vermögen auch nichts angerechnet. Denn es ist rechtlich gesehen nunmal kein Einkommen.


    2) Nein, das geht nicht. Beim ALG 2 ist es Einkommen im Monat des Zuflusses.


    Turtle

    Du lebst von deinem Mann getrennt, ansonsten würde er im Bescheid als Mitglied der BG mit Bedarf und Einkommen aufgeführt werden und müsste sein Einkommen voll für euch einsetzen und nicht nach gusto.


    Demnach verzichtest du derzeit auf ca. 50 bis 60 Euro, denn UVG für das zweite Kind wäre nunmal wesentlich höher als die 70 bis 80 Euro, die der Vater mal ausgibt.


    Wenn du dir das leisten kannst...


    Oder aber, es ist so, dass dein Mann mit als Mitglied der BG zählt, dann müsste man sich aber mal den Bescheid ansehen. Eigentlich müsste er mit rein, denn offensichtlich wollt ihr euch ja nicht scheiden lassen oder so, sondern führt arbeitsbedingt nur eine Wochenendehe.


    Wieso ziehst du nicht näher an seinen Arbeitsort, damit ihr nur eine Wohnung braucht?


    Turtle

    Ich verstehe keinen Ton. Also bekommst du noch Unterhalt? Hast du das dann in deinem ersten Beitrag nur vergessen oder wolltest du das verschweigen? Wenn dein Mann soviel zahlt, dass es "für beide" reicht: wo hast du dann bitte Geldprobleme?! Du bekommst 1194 Euro von verschiedenen Behörden bar Kralle und anscheinend noch was vom Göttergatten. Du bezahlst 402 Euro Miete, bleiben von den 1194 Euro noch 794 Euro. Wenn von deinem Mann noch 200/300 Euro kommen, hast du NACH Abzug der Miete ca. 1000 Euro! Was machst du damit, dass du dann nur noch angeblich 400 Euro für 3 Personen zum Leben hättest?! :confused::confused::confused::confused:


    Turtle

    Wenn die Rechtsfolge der Sanktion ist, dass ALG 2 vollkommen versagt wird (bei U25jährigen bei der zweiten Sanktion, bei Ü25jährigen bei der 3. Sanktion), dann ist natürlich auch die Krankenversicherung davon betroffen, denn sie ist ja ein Bestandteil der ALG 2 Leistung, auch, wenn sie nicht direkt an den Berechtigten ausgezahlt wird. Es werden nur dann wieder Beiträge gezahlt, wenn der Betreffende Sachleistungen (Lebensmittelgutscheine) in Anspruch nimmt.


    Bzgl. der Kinder schreibst du sehr widersprüchlich. Einmal, dass sie in der Obhut des Jugendamtes sind und dann wieder, dass sie ab und zu bei dir sind. U. U. haben sie auch für die Besuchszeiten bei dir Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB VIII, also vom Jugendamt und dann ist das JC nicht zuständig. Ich gehe davon aus, dass das JC das mit dem Jugendamt abgeklärt hat.


    Turtle

    Da das Schreiben keine amtliche Urkunde ist: Nein, das müssen sie nicht. Entweder, sie tun es freiwillig oder du musst klagen. Bzw. nachweisen, dass die Eltern nicht zahlen trotz deiner Aufforderung und du BAB als Vorausleistung brauchst. Dann verklagt sie die BAB-Stelle auf den Unterhalt.


    Turtle

    Du solltest zu einem Anwalt gehen. Der sollte einen Überprüfungsantrag bzgl. der Sanktion stellen und gleichzeitig einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim zuständigen Sozialgericht stellen. Wenn du durchgängige Krankschreibungen vorweisen kannst, sollte das kein Problem sein, zu gewinnen.


    Dass es für deine Kinder kein Geld mehr gibt: logisch, sie leben ja nicht bei dir.


    Turtle

    Beim BAB gibts keine Bedarfsgemeinschaften. Die gibts beim ALG 2. Beim BAB werden Eltern auch nicht in irgendwelche Bedarfe eingerechnet (wozu auch, BAB bekommt man eh nur, wenn man als Azubi nicht mehr bei den Eltern wohnt). Nur das Einkommen der Eltern ist aufgrund der Unterhaltspflicht während der Ausbildung natürlich wichtig. Worum geht es in deiner Frage genau? Sie ist nicht nachvollziehbar.


    Turtle

    Dann soll sie sich halt ein WG Zimmer oder ein Zimmer in einem Lehrlingswohnheim suchen. Es gibt eben nur Bafög, Kindergeld und Unterhalt. Wenn sie für den Erzieher Schulgeld bezahlen muss, dann war das ihre Entscheidung. Es gibt auch kostenfreie staatliche Schulen. Sowas muss man eben eigenverantwortlich planen. Und wie ich schon schrieb: sie kann auch noch jobben, das verbietet ihr niemand. Wenn ich Wünsche habe, muss ich sehen, wie ich sie finanziere.


    Turtle

    Ich denke, ihr wohnt mietfrei? Für diese Kosten dürften die 100 Euro im Monat eigentlich reichen, wobei Strom gar nicht extra berücksichtigt wird, also bleibts bei Gas, Wasser, Abwasser, Müll.... Wohne selbst zu viert in einem Einfamilienhaus, die monatlichen Nebenkosten übersteigen keine 100 Euro monatlich.


    Turtle