2 Zimmer für 2 Personen sind nach Rechtsprechung ausreichend. Wenn du umziehen willst, dann also auf eigene Kosten und tunlichst zum Mietpreis, den du jetzt hast, weil man dir höhere Mietkosten nicht anerkennen würde.
Dass du die Abstellkammer für dein Kind nutzt, das ist dein Problem, denn das muss nicht sein. Gib ihm dein Schlafzimmer und stell dir eine Schlafcouch ins Wohnzimmer (so, wie es viele andere Menschen auch machen) und das Kind hat Platz.
Dass dein Kind es mit Pseydokrupp nicht die Treppe hochschafft: sorry, aber bitte erzähle doch nicht in einem öffentlichen Forum solchen Quatsch! Es gibt nämlich durchaus auch Menschen, deren Kinder ebenfalls Pseudokrupp haben. Diese Anfälle passieren nämlich nachts und in den Morgenstunden. Und da hechtet dein Kind bestimmt nicht die Treppe rauf, sondern höchstens runter - zum Arzt.
Im Übrigen gibt es für Pseudokrupp Zäpfchen, die innerhalb von ner Viertelstunde helfen und danach hat das Kind nur noch eine normale Erkältung. Dessenungeachtet, dass sich Pseudokrupp auch wieder auswächst und spätestens mit 7 weg ist. Und die Anfälle ggf. 3 bis 4 mal in der Herbst/Winterzeit auftreten.
Da viele SBs in den JCs Damen sind, diese gemeinhin auch Kinder haben und sie daher als Mütter über obige eigenen Erfahrungen verfügen, würde dein "fachmedizinischer" Vortrag zu Pseudokrupp und notwendiger 2.OG Wohnung dort wohl eher für Lachanfälle sorgen.
Fazit: da deine neue Wunschwohnung billiger ist, hast du wegen der Übernahme der neuen Miete keine Probleme. Wenn du die Umzugskosten und Kaution aus eigener Kraft stemmen kannst, dann kannst du auch umziehen. Denn: mit den genannten Gründen bekommst du keine Zustimmung zum Umzug.
Turtle