Beiträge von Turtle1972

    Zumindest wissen die Schildkröten, dass du nur Müll erzählst. Gestern war Samstag, da hast du garantiert niemanden im JC anrufen können. Und so, wie das also Müll ist, ist der Rest auch Müll. Im Übrigen: Wenn du keine Ahnung hast und nicht helfen kannst, dann halt dich doch einfach mal raus. Es kann ja nicht jeder mit deinem Diplom in "Gröööööööööööööööööööööl" was anfangen.


    @ Hugo: Soweit nicht Kindergeldzuschlag und Wohngeld für euren Bedarf ausreichend ist, gibt es keine Alternative zu ALG 2.


    Turtle

    Ja, schaust, du bist ja von vornherein nunmal nicht für das besagte Forum tragbar. Da muss man nämlich verständlich und unter Anwendung der Deutschen Sprache posten. Da du außer "Grööööööööööööööööl" nichts beherrschst, geht das nunmal nicht.


    Zur Jobplattform: Wenn man keine Ahnung hat... einfach mal Klappe halten. Jobcenter und Agentur nutzen nämlich dieselbe. Es gibt also gar keine extra für JCs.


    Dass du keine Arbeit findest, ist kein Wunder. Wer will denn bitte sowas einstellen? Kein Chef hört sich den ganzen Tag so ein Geschwafel an. Lass dich mal psychologisch untersuchen. Irgendwas stimmt doch bei dir nicht.


    Turtle

    Gesetzlich geregelt ist, spätestens mit Ablauf des 3. Tages eine AUB nachzuweisen:


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__56.html


    Allerdings gern auch früher:


    Zitat

    Die Agentur für Arbeit ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.


    Übrigens: wenn man im November noch von "ARGE" schwätzt, dann hat man wohl selbst noch lange nicht ausgeschnarcht. ARGEn gibts seit 1.1.2011 nicht mehr.


    Aber was will man von jemandem erwarten, der außer "Gröööööööööööööööööööööööööööööööhl" nichts hinbekommt?!


    Turtle

    Ich glaube, da solltest du wohl nochmal bei deinem Chef nachfragen, wie man bei 40 h/Woche und 6 bis 7 Euro Stundenlohn nur 400 Euro brutto verdienen kann. Bei mir sind 40 h x 4 Wochen x 6 Euro grob gerechet 960 Euro brutto....


    Also bitte erstmal das klären, dann können wir uns auch über Fahrkostenbeihilfe unterhalten.


    Wieso du ämterseitig nur 400 Euro verdienen solltest, entgeht mir. Sowohl bei ALG 1 und bei ALG 2 ist das Ziel, dass man eine Arbeit aufnimmt, die vom Lohn her ausreicht, dass man seinen Lebensunterhalt wieder ALLEIN (ohne Sozialgelder) bestreiten kann!


    Turtle

    2 Zimmer für 2 Personen sind nach Rechtsprechung ausreichend. Wenn du umziehen willst, dann also auf eigene Kosten und tunlichst zum Mietpreis, den du jetzt hast, weil man dir höhere Mietkosten nicht anerkennen würde.


    Dass du die Abstellkammer für dein Kind nutzt, das ist dein Problem, denn das muss nicht sein. Gib ihm dein Schlafzimmer und stell dir eine Schlafcouch ins Wohnzimmer (so, wie es viele andere Menschen auch machen) und das Kind hat Platz.


    Dass dein Kind es mit Pseydokrupp nicht die Treppe hochschafft: sorry, aber bitte erzähle doch nicht in einem öffentlichen Forum solchen Quatsch! Es gibt nämlich durchaus auch Menschen, deren Kinder ebenfalls Pseudokrupp haben. Diese Anfälle passieren nämlich nachts und in den Morgenstunden. Und da hechtet dein Kind bestimmt nicht die Treppe rauf, sondern höchstens runter - zum Arzt.


    Im Übrigen gibt es für Pseudokrupp Zäpfchen, die innerhalb von ner Viertelstunde helfen und danach hat das Kind nur noch eine normale Erkältung. Dessenungeachtet, dass sich Pseudokrupp auch wieder auswächst und spätestens mit 7 weg ist. Und die Anfälle ggf. 3 bis 4 mal in der Herbst/Winterzeit auftreten.
    Da viele SBs in den JCs Damen sind, diese gemeinhin auch Kinder haben und sie daher als Mütter über obige eigenen Erfahrungen verfügen, würde dein "fachmedizinischer" Vortrag zu Pseudokrupp und notwendiger 2.OG Wohnung dort wohl eher für Lachanfälle sorgen.


    Fazit: da deine neue Wunschwohnung billiger ist, hast du wegen der Übernahme der neuen Miete keine Probleme. Wenn du die Umzugskosten und Kaution aus eigener Kraft stemmen kannst, dann kannst du auch umziehen. Denn: mit den genannten Gründen bekommst du keine Zustimmung zum Umzug.


    Turtle

    Eine 4 Jahre alte LV soll einen Rückkaufswert von 10.000 Euro haben?! Was um Himmels willen zahlt denn die Oma da ein?! 10.000 Euro : 48 Monate wären 208 Euro monatlich. Da der Rückkaufwert aber nie dem eingezahlten Wert entspricht, dieser höher ist, müsste sie ja mindestens 300 Euro monatlich einzahlen?! :eek:


    Eine Selbstanzeige ist eine gute Idee, sowas wird strafmildern berücksichtigt. Wahrscheinlich ist auch nicht der gesamte Leistungszeitraum zurückzufordern. Erst ab dem Zeitpunkt (das wird die Versicherung bescheinigen müssen), zu dem der Rückkaufswert die Vermögensfreibeträge überschreitet.


    Oder aber das JC ist ganz nett und fordert gar nicht zurück und du musst erstmal vom Geld leben.


    Turtle

    Eine Verwarnung bei 38.000 Euro selbstverschuldeter Überzahlung (so der Rückkaufswert der Versicherung bereits beim erstmaligem Leistungsbezug über dem Freibetrag lag)?!


    Das wage ich aber mal ganz stark zu bezweifeln. Bei der Summe dürfte es eine Betrugsanzeige geben. Und da kommt es dann darauf an, ob das Gericht von der Vorsätzlichkeit überzeugt ist.


    Turtle

    Nein, bestimmt nicht.


    Es gibt beim ALG 2 einen Bedarf. Soweit sind wir uns doch einig, oder?


    Gegen den Bedarf rechnet man das Einkommen an. Auch Einigkeit, hoffe ich.


    Nun ist dieses einkommen aber zu bereinigen. ALG 1 oder Unterhalt usw. z. B. nur um 30 Euro und ggf. noch Kfz-Haftpflicht, aber für Lohn gibt es nunmal den schönen, wesentlich höheren Einkommensfreibetrag, so dass z. B. von 600 Euro Lohn dann eben NUR 300 Euro (Beispiel) anzurechnen sind.


    Und wenn der Bedarf 600 Euro ist, aber nur 300 Euro angerechnet werden dürfen, dann ergibt sich nunmal ein Anspruch von 300 Euro, so dass die arbeitende Person insgesamt 900 Euro Einkommen hat. Dafür muss sie natürlich auch wieder die Ausgaben für die Arbeit bestreiten.


    Wenn du es nicht glaubst, gib doch die Daten mal in einen ALG 2 Rechner ein.


    Ehrlich gesagt, kann ich jetzt nicht nachvollziehen, wieso du plötzlich Lohn OHNE jeglichen Freibetrag anrechnen willst. Bei welchen Personen wird der denn dann berücksichtigt?!


    Turtle

    Zuerst mal dein Einkommen angeben beim Jobcenter. Denn das wird teuer. Von 150 Euro Lohn ist durchaus ein Teil anrechenbar. Von der Ordnungswidrigkeit, es nicht angezeigt zu haben, ganz zu schweigen.


    Dein Bruder hat es doch auch geschafft, zu studieren und bei ihm müssen doch gleiche Voraussetzungen vorgelegen haben. Damit dürfte er derjenige sein, an den du dich wenden kannst, wie man alles am besten auf die Reihe bekommt.


    Studienplatz suchen, Platz in einer WG oder Studentenwohnheim und Bafög beantragen.


    Turtle

    Das ist auch kein Vorschuss. Das ist normal ALG 2, der Unterhalt wurde hoffentlich übergeleitet, aber das spielt nur deshalb eine Rolle, weil er eben nicht zahlt und sie dadurch bedürftig ist.


    Ihr Netto ist 578 Euro, ihr Brutto 840 Euro. Demnach ist der Freibetrag 248 Euro. Von den 578 Euro werden also nur 330 Euro angerechnet. Das deckt noch nichtmal den Regelsatz und erklärt, wieso sie aufstockend ALG 2 bekommt.


    364 Euro RS
    343 Euro Miete
    -----------------
    707 Euro Bedarf


    578 Euro Lohn
    - 248 Euro Freibetrag
    ----------------
    330 Euro Einkommen


    707 Euro Bedarf - 330 Euro Einkommen = 377 Euro ALG 2


    Alles nachvollziehbar.


    Wenn sie jetzt noch 200 Euro dazuverdient, sieht es so aus:


    Bedarf bleibt 707 Euro.


    Brutto steigt auf 1040 Euro, Netto auf 778 Euro. Der Freibetrag ändert sich auf 284 Euro (100 Euro Grundfreibetrag, 20% von 900 Euro, 10% von 40 Euro).


    707 Euro Bedarf


    778 Euro Lohn
    - 284 Euro Freibetrag
    -------------------
    494 Euro Einkommen


    707 Euro Bedarf - 494 Euro Einkommen = 213 Euro ALG 2


    Turtle

    Ich glaube nicht, dass ich es nötig habe, auf dein hirnloses Gewäsch zu antworten. Du redest doch schon seit Monaten in diesem Forum allein mit dir selbst. Maximal noch mit dem obdachlosen Berliner, der in etwa deinem Niveau entspricht.


    Und wenn man sich die Regeln eines Forums nicht GLEICH durchliest, braucht man sich nicht zu wundern, wenn man Ärger bekommt.


    Turtle

    Euer Vermögensfreibetrag wäre 13050 Euro. Kommt halt jetzt drauf an, was das Auto wert ist und was so noch da ist.


    Was wird er denn an ALG 1 bekommen, wie hoch ist eure Miete und sind beide Kinder von ihm oder bekommst du noch Unterhalt oder sonstwas?


    Turtle

    Das dürft ihr gern machen. Die Frage ist aber, ob ihr mit einem Auto, das über 20.000 Euro wert ist sowie dem ggf. vorhandenen restlichen Einkommen nicht über der Vermögensfreigrenze liegt. Wie alt seid ihr denn? Und wieso meinst du, dass ihr nur aufgrund der Arbeitslosigkeit deines Gatten Anspruch auf ALG 2 habt?


    Wird denn sein ALG so gering sein? Bei der Abfindung hat er doch bestimmt auch einiges verdient, oder nicht?


    Turtle