Beiträge von Turtle1972

    Widerspruch kann aber länger dauern als eine einfache Vorsprache. Im Übrigen gibts für solche Fälle immer noch die Möglichkeit der darlehensweisen Beantragung nach § 24 Abs. 4 SGB II. Das Darlehen wird dann später in dem Umfang, wie ALG 2 als Beihilfe zu gewähren gewesen wäre, in Beihilfe umgewandelt. Den Rest muss man halt zurückzahlen.


    Im Übrigen gehe ich davon aus, dass es sich um eine lediglich vorläufige Zahlungseinstellung handelt. Hiergegen ist ein Widerspruch unzulässig:


    Zitat

    Ein Widerspruch gegen die hier ergangene Mitteilung der vorläufigen Zahlungsein-stellung war dementsprechend nicht zulässig, wie der Beklagte zutreffend festgestellt hat. Soweit das Sozialgericht zu dem gegenteiligen Ergebnis kommt und dies mit einer andernfalls unvertretbaren Schmälerung des Rechtsschutzes des Leistungsbeziehers begründet, greift dies nicht durch. Denn dem Leistungsberechtigten verbleibt die Möglichkeit einstweiligen Rechts-schutzes, wenn er die Voraussetzungen der vorläufigen Leistungseinstellung nicht für gege-ben hält; im Übrigen sieht § 331 Abs. 2 SGB III selbst eine zeitliche Höchstgrenze von zwei Monaten nach der vorläufigen Zahlungseinstellung vor, die ebenfalls gerichtlich geltend ge-macht werden kann.


    https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=157640&s0=vorl%E4ufig&s1=Zahlungseinstellung&s2=unzul%E4ssig&words=&sensitive=

    Wie muss man sich das vorstellen, dass du meist mit deinen Eltern zusammen isst? Du brätst dir ein Schnitzel, während gleichzeitig deine Mutter Currywurst für den Rest macht? Oder aber kocht sie doch für alle? Dann führst du keinen eigenen Haushalt.

    Übergangsgeld gibt es schon lange nicht mehr. Du bekommst Alg 2 und je nach Zufluss des ersten Lohnes musst du es gar nicht, ganz oder teilweise zurück zahlen.


    Fahrtkosten kannst du beim Vermittler beantragen, Einstiegsgeld auch, wobei ich hier nicht sehe, wieso man dir das gewähren sollte, nachdem eine teure Umschulung bezahlt wurde. Es bedarf keines Anreizes , dass du Arbeit aufnimmst. Das ist deine Pflicht.

    Fachaufsichtsbeschwerde, für jemanden, der nur seinen Job macht? Lass die Vögel mal am Himmel, Spejbl. Kein Vermittler verlangt die Kündigung und dann erst die Stellensuche. Es wird wohl eher darum gehen, dass die Frau dann Vermittlungsvorschläge etc. bekommt.


    Und ja, es kann verlangt werden, die Stelle aufzugeben, sowohl für Arbeit als auch für Maßnahmen, vgl. § 10 SGB II:


    (2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil



    5. sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann.


    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend.

    Bist du ein Witzbold. Zum einen: nein, es gibt keinen Fond. Einen heiligen Gral suchen ja wohl auch viele andere schon seit Ewigkeiten. Es wird kommen, wie es hier geschrieben steht: du wirst irgendwann dem Gerichtsvollzieher guten Tag sagen dürfen und deinem Chef erklären, wieso ein so hochdotierter Mensch sich mit einer Lohnpfändung rumplagen muss.


    Einen Job wirst du ja wohl hoffentlich anschließend finden, denn du hast gottlob nicht die Fachrichtung Jura eingeschlagen. Wäre das der Fall, hättest du erkannt, dass a) das nur ein einziges Urteil eines LG ist und nicht allgemeinverbindung und b) dass nur gesagt wird, dass die Rundfunkanstalten nicht selbst vollstrecken dürfen, sondern sich so verhalten müssen, wie andere Unternehmen/Privatbürger, die Forderungen einziehen möchten. Also mit dem normalen Weg über das (gerichtliche) Mahnverfahren und Beauftragung Inkasso oder Gerichtsvollzieher. Es steht dort keinesfalls, dass die Rundfunkanstalten nicht vollstrecken dürfen. Es steht da nur, dass das LG der Meinung, dass die Art und Weise falsch ist.

    Welche Hilfe erwartest du? Die Rundfunkbeiträge sind nunmal vorgeschrieben und wenn du sie nicht zahlst, dann baust du Schulden auf mit allem Drum und Dran. Das ist doch letztendlich deine Entscheidung, ob du damit mal leben willst und ob du möchtest, dass dein (späterer) Arbeitgeber einen hochdotierten Studioso mit Lohnpfändung einstellen soll.

    Warum nicht? Es ist dein Geld! Die Abrechnung muss ja schon fast 2 Monate alt sein, wenn du sie Mitte September schon abgeben konntest beim JC. Möchte dein Vermieter noch gern Verzugszinsen zahlen? Oder wartet er im Umkehrschluss bei einer Nachzahlung auch 2 Monate seelenruhig auf sein Geld?!

    Das JC muss nur solange die tatsächlichen Heizkosten zahlen, wie es nicht über eine Senkung auf Angemessenheit belehrt hat. Der Angemessenheit liegt nach Rechtsprechung des BSG der jeweilis gültige Heizspiegel (entweder der örtliche oder dann der bundesweite HKS) zugrunde. Die bundesweiten Heizspiegel findest du hier: http://www.heizspiegel.de/heizspiegel/bundesweiter-heizspiegel/


    Da Strom dort nicht aufgeführt wird, kann einfach der für die Personenanzahl höchstmögliche Wert der rechten Spalte genommen. Im HK Spiegel 2015 wären das 22,30 EUR/qm. Bei 4 Personen sind 90 qm angemessen. Das macht angemessene Heizkosten von 2007 Euro/Jahr, also 167,25 Euro/Monat. Es kann aber auch weniger sein, wenn das gesamte Haus (nicht nur die Wohneinheit) mehr als 250 qm hat.


    Es kann aber auch sein, dass vom Stromabschlag einfach der im Regelsatz enthaltene Anteil für Strom abgezogen wird. Das ist für eine erwachsene Person derzeit so um die 30 Euro, für Kinder dann etwas weniger. Gehen wir mal von durchschnittlich 15 Euro/Kind aus, wären wir bei 75 Euro, die in den Regelsätzen drin sind. Da kämen wir auf etwa 125 Euro Strom, die als Heizkosten zu berücksichtigen wären.



    Ändert aber nichts daran, dass, nur weil es jetzt Winter wird, irgendwas geändert wird. Der Stromabschlag bleibt ja monatlich gleich hoch. Die Änderung erfolgt, so denn eine erfolgt, mit der nächsten (ersten?) Jahresabrechnung.

    Vergieße nicht zuviel Tränen. Meine Frage nach Details wurde ja durch deine "nette" Aussage, es wäre unhöflich, nachzufragen, abgebügelt. Von daher wirst du mit der Unterstellung, du hast kein Bock auf Arbeit, leben müssen.


    Ich weiß nicht, ob du Kinder hast, aber wenn eines kommt und dich fragt: "Mama, darf ich diese Nacht bis um 3 Uhr wegbleiben?", dann antwortest du natürlich gleich "Ja, darfst du.". Du wirst natürlich nicht nachfragen, wieso, weshalb und warum. Und vor allen Dingen "mit wem". Nein, du doch nicht. Wäre ja unhöflich.

    Wenn sie krank war, dann hat sie entweder Lohnfortzahlung bekommen (dann gibt es aber auch einen Lohnschein) oder Krankengeld von der Krankenkasse. Die Unterlagen kann man ja wohl einreichen inclusive der Kontoauszüge, wann das Geld vom Chef oder der Krankenkasse zugeflossen ist. Wenn man sie nicht mehr hat, dann muss man eben seinen Arsch bewegen und zum alten Chef oder zur Krankenkasse gehen und sie sich nochmal aushändigen lassen.
    Das JC kann überhaupt nicht wissen, was die Freundin verdient, wenn sie -wie du schreibst- in Wirklichkeit krank gewesen ist. Oder meinst du, beim JC liest man aus dem Kaffeesatz?! Hatte sie denn monatlich gleich hohes Gehalt oder arbeitete sie auf Stundenlohn? War der Bescheid ursprünglich vorläufig?


    Gehe in Widerspruch und lege die noch fehlenden Nachweise dran und bitte um Neuberechnung. Dann wird man das im Rahmen des Widerspruches sicherlich machen. Auf den Kosten des WS (Porto, Kopierkosten etc) wirst du aber sitzen bleiben, weil du die Unterlagen auch früher hättest einreichen können.

    Ich denke, es geht nicht um dich selbst? Ansonsten: 100 Euro Heizkosten (für eine Person?) ist mehr als angemessen. Zu mehr wirst du das JC wohl kaum bewegen können. Wie hoch ist denn überhaupt dein monatlicher Stromabschlag insgesamt? Eine Änderung wird erst erfolgen, wenn der Stromversorger erstmals den Strom endabrechnet und Guthaben/Nachzahlung und neuen Abschlag bestimmt.

    1.) Ganz normal im Rahmen der in §§ 11 SGB II normierten Anrechnungsregelungen.
    2.) Nein. Schulden sind uninteressant im SGB II. Vom Einkommen kann man nur die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Kosten absetzen und es gibt noch den Grundfreibetrag. Deine Schulden sind aber nicht mit der Erzielung des Einkommens verbunden.

    Wenn ein junger, gesunder Mensch, der noch dazu unverheiratet ohne Kind und Kegel, mithin bundesweit Arbeit suchend sein könnte, keine Arbeit findet, dann stimmt da was nicht. Vorrangig bei dem, der angeblich Arbeit sucht. Überall, selbst hier im Osten, lese ich dauern Plakate, dass gesucht wird. Und wenns ungelernt bei McDoof oder BurgerKotz ist. Sorry, aber 2,5 Jahre sucht ein unter 25jähriger Arbeit und es gibt nichts? Das ist lächerlich.

    Wem gibst du die Schuld dafür, dass dein Sohn kein Bock auf Arbeit hat? Wer hat ihn erzogen? Wer bereitet ihm gerade ein bequemes Leben? Das sind die Fragen, die du dir stellen solltest. Die Vorwürfe an den Staat sind ja wohl unberechtigt. Der hat nicht vor 25 Jahren rumgev...elt.