Beiträge von Turtle1972

    Weil Einkommen immer auf alle Mitglieder der BG im Verhältnis zu ihrer Bedürftigkeit aufgeteilt ist (sogenannte Bedarfsanteilsmethode). Das bedeutet, dass z. B. bei 200 Euro Lohn diese nicht nur bei dem angerechnet werden, der sie verdient, sondern auch bei allen anderen Mitgliedern der BG und dass diese dann alle überzahlt sind.


    Rechne z. B. die Einzelbeträge für Oktober zusammen. Du kommst auf genau 30 Euro. Im September ist es weniger, entweder war der Lohn da nicht so hoch, dass die 30 Euro Versicherungspauschale überhaupt erreicht wurden oder es ist nur anteilig...


    Turtle

    Wenn du im Dezember nochmal ALG 2 bekommst - und danach sieht es aus -, dann wirst du die Angaben tätigen müssen, denn im Notfall (falls du nicht Auskunft gibst, wann der erste Lohn kam), hat das Amt nunmal das Recht, deinen Arbeitgeber anzuschreiben. Und deshalb wirst du ihn wohl nennen müssen.


    Turtle

    Dein ALG 1 sinkt durch den 400 Euro Job auf ca. 330 Euro. Damit kann beim ALG 2 auch nur noch 330 Euro ALG 1 angerechnet werden. Die 400 Euro sind mit Freibetrag zu bereinigen, d. h. 100 Euro Grundfreibetrag und 20 % von 300 Euro, also ein Gesamtfreibetrag von 160 Euro, 240 Euro vom Verdienst werden beim ALG 2 angerechnet.


    Dein Bedarf sieht derzeit wie folgt aus:


    364 Euro Regelsatz
    375 Euro Miete (in etwa, oder?)
    ---------------------------
    739 Euro Bedarf


    330 Euro ALG 1
    240 Euro Lohn
    -------------------------
    570 Euro Einkommen


    = 169 Euro ALG 2


    Du hast dann zur Verfügung: 330 Euro ALG 1 + 169 Euro ALG 2 + 400 Euro Lohn = 899 Euro


    Jetzt hast du zur Verfügung: 565 Euro ALG 1 + 204 Euro ALG 2 = 769 Euro


    Das musst du jetzt entscheiden, was du machst. Jedoch gestatte mir eine Anmerkung: wenn jeder so über die Frage "Arbeite ich oder arbeite ich nicht?" denken würde, gäbe es ggf. bald niemanden mehr, der noch Steuern zahlt. Alle blieben zuhause, ist ja bequemer und Geld kommt immer. Fragt sich nur, wie lange. Weil, wenn nix mehr da ist, weil keiner mehr arbeitet...


    Turtle

    Zur Mitteilung von Veränderungen nimmt man die sogenannte Veränderungsmitteilung. Die füllt man entsprechend aus und reicht sie schriftlich oder persönlich wieder ein. In deinem Fall also schriftlich.


    Das Geld für Dezember müsste schon raus sein oder spätestens aber dieses WE rausgehen. Wenn du deinen ersten Lohn wirklich Ende Dezember erhältst, wirst du mit einer Rückforderung rechnen müssen. Wenn du es erst im Januar erhältst, dann nicht.


    Die Löschung deiner Daten kannst du nicht fordern, das Amt hat Aufbewahrungsfristen einzuhalten. So kannst du ja später auch nochmal Überprüfung beantragen und dann sind keine Unterlagen mehr da, wie sollte das z. B. gehen?


    Turtle

    Deine Meinung ist jedoch leider falsch. Das Gesetz ist da ganz eindeutig. Eine Ausnahme von den "Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt" gibt es nur, wenn vor dem neuen Kind Elterngeld für ein anderes Kind bezogen wurde (§ 2 Abs. 7Satz 5 BEEG).


    Turtle

    Wenn Unterhaltsvorschuss geflossen ist, dann muss das Amt gar nicht zur Mitwirkung auffordern. Die TE muss es im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten eigentlich UNAUFGEFORDERT mitteilen. Die Belehrung, jegliche Veränderung anzuzeigen, steht sowohl in den Anträgen als auch unter jedem Bescheid!


    Turtle

    Deshalb schrieb ich ja auch "Auf alle Fälle unter 25."!!!! Und daher hast du keinen eigenständigen Anspruch auf ALG 2. Wenn deine Eltern ausreichend verdienen, werden sie dich fürderhin ernähren müssen.


    Turtle

    2008 warst du 16, d. h. du bist jetzt wohl 19 Jahre alt. Auf alle Fälle unter 25. Und damit bekommst du nur ALG 2, wenn ihr alle bedürftig seid. Da aber deine Eltern beide arbeiten, würde ich sagen, dass es schlecht aussieht mit ALG 2.


    Turtle

    Ja, wenn BAB abgelehnt wird, weil es z. B. eine Zweitausbildung ist. Denn dann hast du auch dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAB. Nicht jedoch, wenn du theoretisch BAB bekommen könntest, es aber nur nicht bekommst, weil du selbst zuviel verdienst oder deine Eltern höheren Unterhalt zahlen müssten.


    Turtle

    Die Antwort bleibt dieselbe. Wenn es 900 Euro sind, dann wirst du sie zurückzahlen müssen. Ggf. hättest du doch mal einen der vielen ALG 2 Rechner im Netz nutzen können, hättest ausgerechnet, was dir mit Lohn noch zusteht und dann hättest du halt jeden Monat die Differenz zur Seite gelegt.


    Fakt ist, dass dein SB sogar noch ein paar Monate hätte warten können.


    Turtle

    Keine Chance. Du wusstest, dass der Lohn angerechnet werden muss und dass man das noch nicht gemacht hat, d. h. Vertrauensschutz greift hier nicht. Und das Amt hat nach § 45 SGB X nunmal EIN GANZES JAHR Zeit, zurückzufordern. Diese Frist ist ja nun wirklich bei Weitem nicht überschritten.


    Turtle