Beiträge von Turtle1972

    Wer`s glaubt, wird seelig... 15 + 45 wäre 60. Angeblich hast du aber x mal studiert und x mal eine Ausbildung oder Lehrgänge gemacht. Ergo kannst du überhaupt keine 45 Jahre gearbeitet haben. Lüg doch bitte dummen Menschen die Hucke voll, die deinem IQ, der wahrscheinlich im zweistelligen Bereich (hierbei mit einem Komma zwischen den zwei Zahlen) liegt, entspricht.


    Turtle

    Mein Gott, du solltest wirklich mit deinem Arzt reden, dass die deine Medikamente mal neu einstellen. Deine Phantasien (wann du neben deinen angeblich x Studiengängen und x Ausbildungen und jahrelanger Arbeitslosigkeit überhaupt mal gearbeitet haben willst, erscheint mir nämlich schleierhaft...) werden ja immer schlimmer. Nicht, dass du dich mal mit deinem Geweih irgendwo verfängst und dann kläglich abkratzt.


    Turtle

    Schätzungsweise bist du noch nichtmal zum Toilettenputzen zu gebrauchen. Sonst wüsstest du, dass diese Arbeiten durch externe Firmen ausgeführt werden.


    Ich sag doch: du hast keine Ahnung, wie sich ein JC aufbaut und was es da noch für Aufgaben gibt. Außer Vermittlung und Leistung.


    Und über das "fachliche" brauchen wir ja erst gar nicht reden. Deine rudimentären Stammtischparolen haben nichts mit "Ahnung vom SGB II" zu tun. Ich bezweifle sogar, dass du weißt, was das SGB II überhaupt ist.


    Aber lass mal. Immerhin kann ich mir jeden Monat meinen Kontoauszug mit 2.300 Euro netto anschauen. Und du?! Du schaust drauf und "Gröööööööööööööööööööööööööööööööööööhl"....


    Turtle

    Und was bekommst du für deinen schwachsinnigen Sermon? Hoffentllich bald die Zwangseinweisung in die Klappse...


    Du hast keine Ahnung, als was ich arbeite, also halt gefälligst den Rand. Und was du über private Arbeitsvermittler sinnierst, ist ja nun völlig am Thema vorbei.


    Wieso hältst du nicht die Klappe, wenn sich erwachsene Menschen unterhalten?


    Turtle

    Zumindest weiß sie dann, dass sie z. B. Bewerbungskosten oder Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen erstattet bekommen könnte, kein unerheblicher Faktor, wenn man sich rechtzeitig um Ausbildung kümmert....


    Warum siehst du das alles so negativ? Deine Tochter ist in einem Alter, wo sie durchaus verstehen können sollte, dass es auch schlechte Zeiten im Leben gibt. Du bezeichnest den ALG 2 Bezug doch selbst nur als Übergangsphase. Entsprechend kannst du ihr auch darlegen, dass es gut ist, dass es in Deutschland das Solidarprinzip gibt. Und ggf. ist das nunmehrige Wissen deines Kindes, wovon ihr lebt, dir erst recht ein Ansporn, daran etwas zu ändern.


    Turtle

    Nun ja, dann scheint es, dass deine SB vom JC keine Erstattung angemeldet hat. Oder sie hat es und die Kindergeldkasse hat das übersehen.


    Folgende Varianten sind daher jetzt denkbar:


    Die Kindergeldkasse bemerkt den Fehler, weil das JC ja die Erstattung möchte. Sie befriedigt die Erstattung und zahlt an das JC und fordert das Geld von dir zurück.


    Das JC bemerkt den Fehler der KG-Kasse und fordert das Geld direkt von dir. Das geht aber nicht (Zuflusstheorie), hiergegen musst du mit Widerspruch vorgehen, wenn es so kommen sollte.


    Turtle

    Ich sanktioniere niemanden, du Blödmann. Wenn du keine Ahnung hast, wie Jobcenter aufgebaut sind und dass da auch Leute arbeiten, die nicht Vermittlung und nicht Leistung sind, dann halt doch einfach mal deine dumme Fresse.


    Und wenn es in deinem JC U25 Vermittler und Ü50 Vermittler gibt, heißt das nicht, dass das im JC des TE genauso sein muss.


    Lass dich endlich in die Klappse einweisen, wo du hingehörst. Und halt dich raus, wenn normale Menschen Fragen haben und normale Menschen darauf antworten. Such dir doch einfach ein Forum für Geistesgestörte.


    Wenn für dich alles so böse, böse ist, dann mach es doch ganz einfach: Verzichte auf die Kohle. Los, setz dich hin, schreib: "Ich verzichte ab sofort auf ALG 2." tüt es ein und schick es ab. Nein, willst du auch nicht? Komisch. Die verteufeln, die dir deine Brötchen bezahlen. Das ist alles, was du kannst. Weil es irgendwo in deinem Hirn nicht ganz rund läuft.


    Turtle

    Wer außer "Gröööööhl" nichts von sich geben kann, sollte einfach mal stille schweigen. Denn irgendwo ist diese Person ja wohl nicht ganz atta im Kopf. Da ich nach Betrachtung des Einkommensvergleiches im "Focus" festgestellt habe, dass sogar Gymnasiallehrer weniger verdienen als meine Wenigkeit, würde ich meinen, dass du a) keine Ahnung hast und b) total verblödet bist und c) dir die Fabel mit dem Fuchs und den Trauben mal durchlesen solltest. Bei "jeder gehört dorthin..." stimme ich dir voll zu. Du gehörst an keinen Arbeitsplatz mehr, wer will denn sowas bitte haben?!


    Turtle

    Erstattungsanspruch bedeutet, dass die Kindergeldkasse einen Teil des Zuschlages an das Jobcenter zahlt, weil die dir mit der Aufstockung quasi Vorschuss auf den Kindergeldzuschlag bezahlt haben.


    Beispiel: Du hast 100 Euro Aufstockung erhalten. Dein KIZ ist aber 140 Euro. Dann zahlt die Kindergeldkasse 100 Euro an das JC und 40 Euro an dich. Und ab Datum X (ab da, wo du keine Aufstockung mehr bekommst), gehen die vollen 140 Euro an dich.


    Turtle

    Bist du dir sicher, dass du aufgrund deiner Geisteskrankheit nicht eher zum Sozialamt gehörst? Wenn du am Tag nach Vatertag (der inzwischen durchaus eher ein Familientag ist!) eingeladen wirst, dann wirst du da halt eingeladen. Und die "Arschlöcher" sind wohl intelligenter als du, denn sie haben immerhin einen ordentlichen Job mit ordentlicher Kohle. Also muss doch irgendwie bei dir was nicht stimmen. Darüber solltest du mal nachdenken. Wobei ich befürchte, dass das bei dir gar nicht möglich ist. Dein Gehirn entwickelt ja nur "Gröööööööööööööööööööööööööööhl"-Arien.


    Turtle

    Zitat

    Gibt es eine Möglichkeit beim JC gelistet zu sein, jedoch nicht mehr als Arbeitssuchend?


    Ja, wenn du ein Kind unter 3 Jahren erziehen würdest oder einen Angehörigen pflegst (mind. Pflegestufe II).
    Trifft wohl alles nicht auf dich zu, deshalb die klare Antwort: nein, gibt es nicht.


    Zitat

    Oder kann ich darauf bestehen nur "mindestens 1 Bewerbung pro Monat" ein zu reichen?


    Darauf bestehen? Nein. Aber du kannst natürlich verhandeln, das steht dir frei.


    Turtle

    323 Euro Regelsatz du
    215 Euro Regelsatz Kind
    369 Euro Miete (2/3 von 554 Euro)
    -----------------------------
    907 Euro Bedarf


    184 Euro Kindergeld
    17 Euro Einkommensüberhang von ihm
    ------------------
    201 Euro Einkommen


    706 Euro ALG 2.


    Wobei ich nicht verstehe, wie das JC auf 17 Euro Einkommensüberhang kommt.


    Denn die Prüfung, ob von seinem Einkommen etwas auf euch anzurechnen ist, erfolgt nach den Grundsätzen des SGB II.


    323 Euro RS er
    185 Euro Mietanteil
    --------------
    508 Euro Bedarf


    568 Euro Lohn
    - 223 Euro Freibetrag
    37 Euro BAB
    -------------
    382 Euro


    Damit hat er weniger Einkommen als Bedarf, ggf. stünde ihm sogar noch ein Mietzuschuss vom Jobcenter zu. Ist beim BAB vielleicht noch möglicher Unterhalt von den Eltern eingerechnet?


    Turtle